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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 178/17   

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https://dejure.org/2018,2382
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 178/17 (https://dejure.org/2018,2382)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.01.2018 - L 2 R 178/17 (https://dejure.org/2018,2382)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - L 2 R 178/17 (https://dejure.org/2018,2382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Umdeutung eines bei einem Rehabilitationsträger außerhalb der Rentenversicherung gestellten Rehabilitationsantrags in einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 26/91

    Rentnerprivileg bei Erwerbsunfähigkeit nach erfolgloser Rehabilitationsmaßnahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 178/17
    Das Interesse des Versicherten an der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen soll gestärkt werden (BSG, Urteil vom 25. Mai 1993 - 4 RA 26/91 -, SozR 3-2200 § 1304a Nr. 2 zur Vorgängervorschrift des § 18d Abs. 4 AVG).

    Der Versicherte soll eine Rehabilitationsmaßnahme durchführen können, ohne befürchten zu müssen, er werde bei Erfolglosigkeit der Maßnahme Nachteile erleiden (BSG, Urteil vom 25. Mai 1993, aaO).

  • LSG Niedersachsen, 27.02.2002 - L 2 RJ 238/01

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rentenantragsfiktion - Rehabilitationsleistung aus der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 178/17
    25 In Literatur und Rechtsprechung werden allerdings unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob eine Rentenantragsfiktion nach § 116 Abs. 2 SGB VI auch mit solchen Anträgen auf Gewährung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen verbunden ist, die sich nicht an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern an einen anderen Sozialleistungsträger, d.h. in der Praxis typischerweise - wie auch im vorliegenden Fall - an die Krankenkasse des Versicherten, richten (vgl. im Sinne einer Maßgeblichkeit allein von an Träger der Rentenversicherung gerichteten Anträgen, die auf Leistungen nach den Vorschriften der §§ 9 ff., 15, 16 und 31 Abs. 1 SGB VI abzielen: LSG Niedersachsen, Urteil vom 27. Februar 2002 - L 2 RJ 238/01 -, Rn. 33, juris, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2006 - L 8 R 79/05 - Rn. 23 ff., juris; für eine Einbeziehung auch von gleichgerichteten Anträgen an Krankenkassen hingegen Fichte in Hauck/Noftz, § 116 SGB VI, Rn. 14, sowie Kater in Kasseler Kommentar, § 116 Rn. 7; offen gelassen - bezogen auf die Vorgängervorschrift des § 18d Abs. 3 und 4 AVG - im Urteil des BSG vom 23. Mai 1995 - 12 RK 35/93 -, SozR 3-2200 § 1420 Nr. 4, Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - L 8 R 79/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 178/17
    25 In Literatur und Rechtsprechung werden allerdings unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob eine Rentenantragsfiktion nach § 116 Abs. 2 SGB VI auch mit solchen Anträgen auf Gewährung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen verbunden ist, die sich nicht an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern an einen anderen Sozialleistungsträger, d.h. in der Praxis typischerweise - wie auch im vorliegenden Fall - an die Krankenkasse des Versicherten, richten (vgl. im Sinne einer Maßgeblichkeit allein von an Träger der Rentenversicherung gerichteten Anträgen, die auf Leistungen nach den Vorschriften der §§ 9 ff., 15, 16 und 31 Abs. 1 SGB VI abzielen: LSG Niedersachsen, Urteil vom 27. Februar 2002 - L 2 RJ 238/01 -, Rn. 33, juris, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2006 - L 8 R 79/05 - Rn. 23 ff., juris; für eine Einbeziehung auch von gleichgerichteten Anträgen an Krankenkassen hingegen Fichte in Hauck/Noftz, § 116 SGB VI, Rn. 14, sowie Kater in Kasseler Kommentar, § 116 Rn. 7; offen gelassen - bezogen auf die Vorgängervorschrift des § 18d Abs. 3 und 4 AVG - im Urteil des BSG vom 23. Mai 1995 - 12 RK 35/93 -, SozR 3-2200 § 1420 Nr. 4, Rn. 15).
  • BSG, 23.05.1995 - 12 RK 35/93

    Fristen zur Beitragsentrichtung bei schwebenden Rehabilitationsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 178/17
    25 In Literatur und Rechtsprechung werden allerdings unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob eine Rentenantragsfiktion nach § 116 Abs. 2 SGB VI auch mit solchen Anträgen auf Gewährung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen verbunden ist, die sich nicht an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern an einen anderen Sozialleistungsträger, d.h. in der Praxis typischerweise - wie auch im vorliegenden Fall - an die Krankenkasse des Versicherten, richten (vgl. im Sinne einer Maßgeblichkeit allein von an Träger der Rentenversicherung gerichteten Anträgen, die auf Leistungen nach den Vorschriften der §§ 9 ff., 15, 16 und 31 Abs. 1 SGB VI abzielen: LSG Niedersachsen, Urteil vom 27. Februar 2002 - L 2 RJ 238/01 -, Rn. 33, juris, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2006 - L 8 R 79/05 - Rn. 23 ff., juris; für eine Einbeziehung auch von gleichgerichteten Anträgen an Krankenkassen hingegen Fichte in Hauck/Noftz, § 116 SGB VI, Rn. 14, sowie Kater in Kasseler Kommentar, § 116 Rn. 7; offen gelassen - bezogen auf die Vorgängervorschrift des § 18d Abs. 3 und 4 AVG - im Urteil des BSG vom 23. Mai 1995 - 12 RK 35/93 -, SozR 3-2200 § 1420 Nr. 4, Rn. 15).
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