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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17   

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https://dejure.org/2018,2383
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17 (https://dejure.org/2018,2383)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.01.2018 - L 2 R 245/17 (https://dejure.org/2018,2383)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - L 2 R 245/17 (https://dejure.org/2018,2383)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs. 1 EStG; § 40a Abs. 1 EStG; § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV; § 24 Abs. 1 SGB IV; § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV; § 28f Abs. 2 S. 1 SGB IV; § 28p SGB IV; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung auf der Grundlage einer Betriebsprüfung; Kein Ermessen des prüfenden Trägers der Rentenversicherung bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers; Anforderungen an ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung auf der Grundlage einer Betriebsprüfung; Kein Ermessen des prüfenden Trägers der Rentenversicherung bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers; Anforderungen an ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung auf der Grundlage einer Betriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verweis auf Steuerberater schützt nicht vor Nachforderungen von Sozialbeiträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 334
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17
    Eine "Hochrechnung" (vgl. dazu BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254; Zieglmeier in Kasseler Kommentar, SGB IV, § 14 Rn. 169) der tatsächlich ausgezahlten Schwarzlöhne entsprechend dieser Vorschrift ist im Ergebnis allerdings letztlich nicht erfolgt.

    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Pflichtverstöße von einem subjektiven Element in der Form eines (mindestens bedingten) Vorsatzes getragen sind (BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254).

    Die Nichtzahlung von Lohnsteuer und Beiträgen unter Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung hierzu (vgl - für die Beitragszahlung - § 28d und § 28e SGB IV) und die damit korrespondierende Nichterfüllung der vorausgehenden Melde-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten (vgl § 28a und § 28f SGB IV) sind als Verletzung der zentralen arbeitgeberbezogenen Pflichten des Sozialversicherungsrechts (und des Lohnsteuerrechts) zu qualifizieren (BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 2 R 498/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Gerichtsakte L 2 R 498/14 B ER und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Dementsprechend könnten die im Berufungsverfahren vorgelegten Lohnunterlagen auch nur Auskunft über die Lohnzahlungen geben, die seinerzeit bereits im Rahmen der förmlichen Buchführung erfasst worden seien, nähere Angaben zu Schwarzlohnzahlungen seien diesen Unterlagen nicht zu entnehmen (vgl. auch bereits den Vortrag der Klägerin in der Beschwerdeschrift vom 9. Oktober 2014 im Verfahren L 2 R 498/14 B ER zu nicht existierenden Unterlagen).

    Soweit die Klägerin in der Beschwerdeschrift vom 9. Oktober 2014 im Verfahren L 2 R 498/14 B ER - unsubstantiiert - auf "unentgeltlich tätige Familienangehörige" abgestellt hat, wäre eine entsprechende Mithilfe etwa im Familienverbund gerade aufgrund ihrer Unentgeltlichkeit schon im Ausgangspunkt nicht mit Schwarzlohnzahlungen verbunden gewesen, wie sie gegenüber der Finanzverwaltung auch von Seiten der Klägerin ausdrücklich anerkannt worden sind.

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17
    Hierfür ist ausreichend, dass der Beitragsschuldner seine Beitragspflicht nur für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209).

    Eine den Vorsatz indizierende Kenntnis von der Beitragspflicht kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig angenommen werden, wenn für das gesamte typische Arbeitsentgelt (zB bei "Schwarzarbeit") überhaupt keine Beiträge entrichtet werden (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209; vgl. dort weiter: sie liegt auch noch nahe, wenn Beiträge für verbreitete "Nebenleistungen" zum Arbeitsentgelt nicht gezahlt werden und zwischen steuerrechtlicher und beitragsrechtlicher Behandlung eine bekannte oder ohne Weiteres erkennbare Übereinstimmung besteht).

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17
    Ist bei objektiver Betrachtung von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen, dann ist sogar im Verhältnis zwischen Ehegatten (und erst recht im Verhältnis zwischen anderen Familienangehörigen) der gesetzlich angeordneten Versicherungspflicht Rechnung zu tragen (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 50/93 -, BSGE 74, 275).

    Weitere Abgrenzungskriterien sind, ob ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist, ob das gezahlte Entgelt der Lohnsteuerpflicht unterliegt, als Betriebsausgabe verbucht und dem Angehörigen zur freien Verfügung ausgezahlt wird, und schließlich, ob der Angehörige eine fremde Arbeitskraft ersetzt (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 50/93 -, BSGE 74, 275).

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17
    Für eine Beanstandung durch ein Gericht ist jedoch erforderlich, dass für den Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens bei einer Gesamtwürdigung der Summenbescheid für die Beklagte als unverhältnismäßig erscheinen musste und deshalb eine personenbezogene Feststellung der Beiträge geboten war (BSG, Urteil vom 07. Februar 2002 - B 12 KR 12/01 R -, BSGE 89, 158).

    Dabei wird er dann allerdings nicht nur die Möglichkeit einer personenbezogenen Beitragsfestsetzung aufzuzeigen, sondern vgl. § 28f Abs. 3 SGB IV) zugleich alle für die individuelle Beitragsfeststellung erforderlichen Angaben mitzuteilen haben (BSG, Urteil vom 07. Februar 2002 - B 12 KR 12/01 R -, BSGE 89, 158).

  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17
    Ob beispielsweise eine Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (1) nicht regelmäßig (vgl. zur Auslegung dieses Merkmals insbesondere BSG, Urteil vom 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6; vgl. dort auch zu dem Kriterium, dass Geschäftsbetrieb nicht systematisch und strukturell darauf angelegt sein darf, auf die Arbeitskraft von Aushilfskräften im Sinne eines Arbeitskraftpools zurückzugreifen) und (2) nicht berufsmäßig ausgeübt wird und (3) auf 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist, kann natürlich immer nur in Bezug auf eine konkrete Tätigkeit und die jeweiligen individuellen Verhältnisses des betroffenen Arbeitnehmers geprüft werden (vgl. auch § 8 Abs. 2 SGB IV zur Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse).
  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 120/95

    Arbeitsförderung; Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17
    Es gilt mithin nicht der Rechtssatz, dass eine untertarifliche oder eine erheblich untertarifliche Bezahlung des Ehegatten die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließt (BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAr 120/95 -, Rn. 20, juris mwN).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17
    Der Begriff "vorsätzlich" insbesondere im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV schließt den bedingten Vorsatz ein (BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35 mwN).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Mitarbeit auf Grund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist nur unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 34/02 R -, Rn. 14, juris mwN).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17
    Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, SGb 2011, 633).
  • BSG, 25.02.1965 - 2 RU 36/60

    Prüfungspflicht der Sozialgerichte - Anfechtung eines Heberollenauszugs -

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 2/99 R

    Zulässigkeit des Schätzverfahrens zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl in der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 552/11
  • BSG, 03.05.2018 - B 3 KR 13/16 R

    Anspruch auf Erteilung von Auskünften und Nachweisen zu Preisen für

    Entsprechendes hat die höchstrichterliche Rechtsprechung auch schon in anderen Bereichen des Leistungserbringungsrechts angenommen (vgl zB BSG Urteil vom 25.1.2017 - B 6 KA 11/16 R - SozR 4-5540 § 5 Nr. 2 RdNr 30 f , auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.1.2018 - L 2 R 245/17 - NZS 2018, 334 = Juris RdNr 58 ) .
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