Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2002 - L 7 AL 424/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Winterbau-Umlage - Feststellung der Insolvenzforderung durch Verwaltungsakt - Säumniszuschlag für die Zeit nach Insolvenzeröffnung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 38 InsO; § ... 174 InsO; § 180 Abs. 1 InsO; § 185 InsO; § 3 Abs. 1 KO; § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KO; § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e KO; § 63 KO; § 138 KO; § 146 Abs. 5 KO; § 3 Abs. 2 Winterbau-Umlageverordnung; § 24 Abs. 1 SGB IV
Zulässigkeit der Feststellung von Säumniszuschlägen für einen Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch einen Verwaltungsakt des Sozialversicherungsträgers; Anerkennung von Säumniszuschlägen nach Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderungen i.S.d. § ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Feststellung von Säumniszuschlägen für einen Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch einen Verwaltungsakt des Sozialversicherungsträgers; Anerkennung von Säumniszuschlägen nach Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderungen i.S.d. § ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Säumniszuschlag für die Zeit nach Insolvenzeröffnung(§ 24 SGB IV)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 02.08.2001 - S 41 AL 10/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2002 - L 7 AL 424/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2002 - L 7 AL 424/01 S 41 AL 10/01
Papierfundstellen
- NZI 2003, 227
- NZS 2003, 263 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R
Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2002 - L 7 AL 424/01
Allerdings hat das BSG in seinem Urteil vom 17. Mai 2001 (B 12 KR 32/00 R; BSGE 88, 146 =…">24%20SGB%20IV%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2400 § 24 SGB IV Nr. 4) zu den Regelungen der KO ausdrücklich ausgeführt, dass die Bundesanstalt für Arbeit nicht befugt ist, Säumniszuschläge nach Konkurseröffnung vor oder zugleich mit der Anmeldung als Konkursforderung zur Konkurstabelle durch einen an den Konkursverwalter gerichteten Verwaltungsakt festzustellen. Das BSG hat in dem genannten Urteil vom 17. Mai 2001 (a.a.O.) ausgeführt, dass in Fällen, in denen mit dem Erlass des Bescheides als Konkursforderung zur Konkurstabelle angemeldete Säumniszuschläge im Prüfungstermin bestritten worden sind, die Beklagte die Befugnis hat, diese bestrittene Konkursforderung durch Bescheid festzustellen; sie sei nicht verpflichtet, diese Konkursforderung durch Feststellungsklage vor dem SG geltend zu machen (…BSG, a.a.O.).
Diese Bestimmung setzt voraus, dass Säumniszuschläge im Regelfall auch rückwirkend festzusetzen sind (BSG, Urteil vom 17. Mai 2001, a.a.O.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2003 - L 9 AL 191/01
Arbeitslosenversicherung
Die von der Beklagten herangezogenen Urteile des Sozialgerichts Oldenburg sowie das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24.09.2002 - L 7 AL 424/01 (= anhängig beim BSG Az.: B 11 AL 37/03 R) stützen sich allein auf die rechtliche Zuordnung der Säumniszuschläge unter Geltung der KO und die hierzu ergangenen Ausführungen des BSG-Urteils (…a.a.O.), die nach Auffassung des erkennenden Senats seit dem Inkrafttreten der InsO überholt sind. - SG Stade, 20.10.2008 - S 9 RJ 368/04 Anders als ein Privatgläubiger, der seine Forderung im Falle eines Bestreitens durch den Insolvenzverwalter auf dem Klagewege vor dem Zivilgericht zunächst durchfechten und bestandskräftig feststellen lassen muss, kann die Beklagte im vergleichbaren Fall ihre Forderung durch Bescheiderlass festsetzen und sich auf diese Weise einen vollstreckbaren Titel verschaffen (vgl in einem ähnlichen Fall LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. September 2002 - L 7 AL 424/01 -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2003 - L 8 AL 270/02
Feststellung; Feststellungsklage; Insolvenztabelle; Säumniszuschlag; …
Das haben bereits beide für das Rechtsgebiet der Arbeitsförderung zuständige Senate des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden (Urteil vom 24. September 2002 - L 7 AL 424/01 - und Urteil vom 27. März 2003 - L 8 AL 278/02 -).