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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,37731
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18 B ER (https://dejure.org/2018,37731)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.10.2018 - L 2 BA 68/18 B ER (https://dejure.org/2018,37731)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - L 2 BA 68/18 B ER (https://dejure.org/2018,37731)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18
    Diese Weisungsgebundenheit kann eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (BSG, Urteil v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -).

    Bei Einzelaufträgen muss für die Beurteilung, ob der Betroffene in eine von anderer Seite vorgegebene Arbeitsorganisation eingegliedert war, auf die Verhältnisse abgestellt werden, die nach Annahme des jeweiligen "Einsatzauftrags" im Hinblick (allein) hierauf bestanden (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U.v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -).

    Maßgebendes Kriterium für ein unternehmerisches Risiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl. etwa BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125 mwN), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (vgl. etwa BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125 mwN) oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (vgl. etwa BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R - Juris - mwN).

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18
    Ohnehin ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine den Vorsatz indizierende Kenntnis von der Beitragspflicht regelmäßig anzunehmen, wenn für das gesamte typische Entgelt insbesondere bei sog. "Schwarzarbeit" - wie auch im vorliegenden Zusammenhang - überhaupt keine Beiträge entrichtet werden (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 6 mwN).

    Auf der Basis der damit entsprechend § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV gebotenen "Hochrechnung" der tatsächlich netto zur Auszahlung gelangten Entgelte auf ein hypothetisches Bruttoarbeitsentgelt, wie sie von der Antragsgegnerin in dem angefochtenen Bescheid hinsichtlich der Einzelheiten näher erläutert worden ist, ist von Seiten der Antragstellerin nicht, und zwar auch nicht in Bezug nur auf einzelne der in dem angefochtenen Bescheid der geltend gemachten Teilbeitragsforderungen, etwas dafür hinreichend substantiiert aufgezeigt worden, dass richtigerweise von einem geringeren der Beitragsbemessung zugrunde zu legenden Entgelt auszugehen sein könnte (vgl. hinsichtlich der Darlegungslast auch BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209, zur "ausnahmslosen Aufzeichnungspflicht" des Arbeitgebers, welche gerade dazu dient, Fragen der Versicherungs- und Beitragspflicht rückwirkend prüfen zu können und deren Missachtung - auch unabhängig von einem Verschulden auf Seiten des Arbeitgebers - eine Schätzungsbefugnis auf Seiten des Rentenversicherungsträgers auslöst).

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18
    Vor allem der Umstand, dass "illegale Beschäftigung" mit dem SchwarzArbG 2002 und dem SchwarzArbG 2004 in einen engen Zusammenhang mit dem Tatbestand der "Schwarzarbeit" gestellt worden ist, zeigt, dass der Begriff "illegales Beschäftigungsverhältnis" im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV einerseits weit zu verstehen ist und infolgedessen bei allen Erscheinungsformen illegaler "Schattenwirtschaft (Beschäftigung)" anzuwenden, andererseits aber auf bestimmte beschäftigungsbezogene Pflichtverletzungen (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1 SchwarzArbG 2004) beschränkt werden muss (BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254-265, SozR 4-2400 § 14 Nr. 13).

    Hieran anknüpfend ist die Bedeutung der "Illegalität" eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV auch mit Blick auf den Gesetzeszweck auf die Verletzung von Pflichten zu beschränken, die eine Affinität zur Beschäftigung (selbst) oder einen im öffentlichen Recht wurzelnden, spezifischen Bezug zu ihr haben (BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254 mwN).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18
    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggfs. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (vgl. zum Vorstehenden insbesondere auch BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).

    Gewicht erhält eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber erst in der Zusammenschau mit weiteren - im vorliegenden Zusammenhang fehlenden - typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18
    Dem Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte kommt für Beschäftigung und gegen selbstständige Tätigkeit indizielle Bedeutung in der Regel dann zu, wenn eine solche Betriebsstätte bei Tätigkeiten der fraglichen Art zu erwarten oder notwendig ist (BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - BSGE 123, 50).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - L 1 KR 361/13

    Beitragsnachforderung - Verjährung - Bösgläubigkeit - bedingter Vermerk

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18
    Angesichts der bei wirtschaftlicher Betrachtung erheblichen Relevanz des vorliegend angestrebten vorläufigen Rechtsschutzes erscheint es angemessen, die Höhe des Streitwertes mit der Hälfte der streitbetroffenen Forderungen in Ansatz zu bringen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 1 KR 361/13 B ER -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER -, juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18
    Als ein Indiz gegen die Annahme einer selbständigen Tätigkeit ist überdies auch zu werten, wenn die Vergütung betragsmäßig im Bereich dessen lag, was eine entsprechende abhängig beschäftigte (Fach-)Kraft tariflich oder einzelvertraglich als Vergütung erhalten hätte (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15, Rn. 29).
  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (vgl. etwa BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125 mwN) oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (vgl. etwa BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R - Juris - mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13

    Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18
    Angesichts der bei wirtschaftlicher Betrachtung erheblichen Relevanz des vorliegend angestrebten vorläufigen Rechtsschutzes erscheint es angemessen, die Höhe des Streitwertes mit der Hälfte der streitbetroffenen Forderungen in Ansatz zu bringen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 1 KR 361/13 B ER -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2017 - L 1 R 312/17

    Betriebsprüfung - Bescheid über Beitragsnacherhebung und Statusfeststellung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18
    In der Rechtsprechung wird unterschiedlich beurteilt, ob diese Regelung auch maßgeblich ist, wenn im Rahmen einer nach § 28p SGB IV durchgeführten Betriebsprüfung Feststellungen über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung zu treffen sind (vgl. etwa verneinend: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - L 5 R 868/14 B ER -, juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07. September 2015 - L 5 KR 147/15 B ER -, juris; bejahend: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01. Dezember 2017 - L 1 R 312/17 B ER -, juris; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 03. Juni 2015 - L 12 R 539/15 B ER -, juris).
  • LSG Thüringen, 03.06.2015 - L 12 R 539/15
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.09.2015 - L 5 KR 147/15

    Betriebsprüfung - keine Anwendung des § 7a Abs 7 SGB 4 auf

  • LSG Bayern, 29.10.2014 - L 5 R 868/14

    Aufschiebende Wirkung Rechtsmittel, Betriebsprüfung, Statusanfrageverfahren

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - L 8 R 864/10

    Rentenversicherung

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