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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17   

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https://dejure.org/2018,89045
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17 (https://dejure.org/2018,89045)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.01.2018 - L 8 SO 17/17 (https://dejure.org/2018,89045)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - L 8 SO 17/17 (https://dejure.org/2018,89045)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17
    Ein Feststellungsinteresse kommt damit in Betracht bei Präjudiziabilität, d.h., wenn die Entscheidung in einem anderen streitigen Rechtsverhältnis bedeutsam sein kann, Schadensinteresse, Rehabilitationsinteresse und Wiederholungsgefahr (vgl. BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 16/06 R - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Außerdem handelt es sich um einen Vorgang ohne Außenwirkung, von dem Dritte, die an dem Sozialrechtsverhältnis der Klägerin und des Beklagten nicht beteiligt sind, keine Kenntnis haben (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 16/06 R - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17
    Ein Widerspruchsbescheid kann aus einer schlichten Willenserklärung einen Verwaltungsakt machen, wenn er - wie hier - der Verwaltungshandlung diese Gestalt gibt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 - 8 C 21/86 - juris Rn. 10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 2015 - L 10 U 739/13 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 18/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Prozessakte des Parallelverfahrens der Beteiligten (- S 33 SO 36/15, L 8 SO 18/17 -) und der beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten (2 Bände) Bezug genommen.
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Pauschalmiete inklusive

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17
    In dem Vorverfahren nach § 78 SGG muss keine inhaltliche Überprüfung des Verwaltungsaktes durch die Widerspruchsbehörde erfolgen (BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BSG, 24.07.1996 - 7 KlAr 1/95

    Zulässigkeit der Klage gemäß § 116 Abs. 6 AFG , Rechtsschutzinteresse,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17
    Ein Rehabilitationsinteresse, das bei Entscheidungen mit diskriminierender, die Menschenwürde bzw. Persönlichkeitsrechte oder das Ansehen erheblich beeinträchtigender Wirkung, ggf. auch generell bei Verletzung von Grundrechten, bejaht wird (BSG, Urteil vom 24. Juli 1996 - 7 KlAr 1/95 - juris Rn. 44), hat die Klägerin ebenfalls nicht, weil der Hinweis auf die bevorstehende Direktzahlung - entgegen der Vorstellung der Klägerin - nicht ehrverletzend oder entwürdigend ist und auch nicht gegen höherrangiges Recht verstößt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 10 U 739/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz eines Komparsen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 17/17
    Ein Widerspruchsbescheid kann aus einer schlichten Willenserklärung einen Verwaltungsakt machen, wenn er - wie hier - der Verwaltungshandlung diese Gestalt gibt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 - 8 C 21/86 - juris Rn. 10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 2015 - L 10 U 739/13 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2018 - L 8 SO 62/18
    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin betreffend das Urteil vom 25. Januar 2018 - L 8 SO 17/17 wird als unzulässig verworfen.

    Die Klägerin beschwert sich mit am 14. März 2018 beim Landessozialgericht (LSG) eingegangenen Schreiben unter der Überschrift "betrifft rechtlichen Gehöres Rüge", soweit ersichtlich, über das Nichtbeachten ihres Vortrages in dem durch Urteil vom 25. Januar 2018 beendeten Gerichtsverfahren L 8 SO 17/17 ("Nichtantwortgeben auf maßgeblichen Rechtsstandpunktes Kernfragenes Vortrag in Gerichtes vorläufigen Prozessakte mit Zeichen L 8 SO 17/17").

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