Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 EG 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4310
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 EG 4/14 (https://dejure.org/2015,4310)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2015 - L 2 EG 4/14 (https://dejure.org/2015,4310)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - L 2 EG 4/14 (https://dejure.org/2015,4310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2b Abs. 2 BEEG; § 2b Abs. 3 BEEG; § 2e BEEG; § 2f BEEG; § 2b Abs. 1 S. 1 BEEG; § 2b Abs. 2 S. 1 BEEG; § 4 Abs. 3 EStG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Berechnung der Höhe von Elterngeld bei abhängiger und selbständiger Beschäftigung; Einkommensersetzende Funktion des Elterngeldes; Umfang der Auslegung von § 2b BEEG; Anspruch auf Elterngeld; Einkommensermittlung bei Berechtigten mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Höhe von Elterngeld bei abhängiger und selbständiger Beschäftigung; Einkommensersetzende Funktion des Elterngeldes; Umfang der Auslegung von § 2b BEEG; Anspruch auf Elterngeld; Einkommensermittlung bei Berechtigten mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Einkommensermittlung bei Berechtigten mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit; Beachtung der Vereinbarkeit mit dem verfassungsmäßigen Gleichheitssatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 EG 4/14
    Die Grenze zu erheblichen Nachteilen in diesem Sinne wird jedenfalls dann überschritten, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - sich bei Heranziehung des zeitnahen Regelbemessungszeitraums nach § 2b Abs. 1 BEEG ein mehr als 20 % höherer Elterngeldanspruch als bei einer Berechnung nach Maßgabe der (ausnahmsweise für Berechtigte mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit) gemäß § 2b Abs. 2 und 3 BEEG vorgesehenen Ermittlung der Bemessungseinkünfte anhand des vorausgegangenen Kalenderjahres ergeben würde (vgl. zur entsprechenden Heranziehung eines Grenzbetrages von 20 % auch BSG, Urteil vom 03. Dezember 2009 - B 10 EG 2/09 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 5).

    Die gesetzlichen Vorgaben sind zudem so auszulegen, dass Ergebnisse vermieden werden, die mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind (BSG, Urteil vom 03. Dezember 2009 - B 10 EG 2/09 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 mit Nachweisen auch zur verfassungsrechtlichen Rechtsprechung).

    Eine erhebliche Abweichung, bei der die der typisierenden Fiktion des § 2b Abs. 2 und 3 BEEG zugrunde liegende Annahme, dass das Einkommen im letzten steuerlich abgeschlossenen Veranlagungszeitraum zugleich auch für das Einkommen in dem im Regelfall nach § 2b Abs. 1 BEEG maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes repräsentativ sei, nicht mehr gerechtfertigt ist, liegt jedenfalls dann vor, wenn die in beiden Zeiträumen jeweils erzielten Erwerbseinkünfte so erheblich voneinander abweichen, dass die Heranziehung des vorausgegangenen Kalenderjahres zu einer Verkürzung des Elterngeldanspruchs um 20 oder mehr Prozent im Vergleich zu einer Berechnung unter Zugrundelegung des ansonsten maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes vor der Geburt führen würde (auch BSG, Urteil vom 03. Dezember 2009 - B 10 EG 2/09 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 5, Rn. 39, zur im Ansatz vergleichbaren Problematik bei der Auslegung des früheren § 2 Abs. 9 BEEG).

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 EG 4/14
    Spezielle verfassungsrechtliche Verbote stehen dieser Differenzierung nicht entgegen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN insbesondere auch zu den Gesetzesmaterialien).

    Mit dem Systemwechsel von der bedürftigkeitsabhängigen Förderung nach dem BErzGG zu der (erwerbs-)einkommensorientierten Unterstützungsleistung nach dem BEEG verfolgt der Gesetzgeber gewichtige familienpolitische Ziele... Der Gesetzgeber hat namentlich die Ziele einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einer gleichberechtigten Kindererziehung von Vätern und Müttern verfolgt (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, aaO).

  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 EG 4/14
    Das Elterngeld hat eine einkommensersetzende Funktion (BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09 - NJW 2011, 2869).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 EG 4/14
    Die Vorteile einer Typisierung müssen von Verfassungs wegen im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit stehen (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, BStBl II 2015, 50 = NJW 2015, 303, Juris-Rn. 250 bezogen auf §§ 13a und 13b ErbStG).
  • BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - alleinerziehender Vater - selbstständige

    Diese klare gesetzgeberische Absicht, die sich unmissverständlich im Gesetzeswortlaut niedergeschlagen hat, schließt die vom Kläger unter Berufung auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.2.2015 (L 2 EG 4/14) vertretene teleologische Reduktion des § 2b Abs. 2 BEEG aus .

    Würde der Gesetzgeber die Behandlung von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit an die Überschreitung bestimmter Schwellenwerte - wie etwa die vom Kläger unter Berufung auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.2.2015 (L 2 EG 4/14) genannte 20-Prozent-Grenze - knüpfen und Ausnahmen in Härtefällen zulassen, würde dies häufig aufwändige Vergleichsberechnungen der Elterngeldbehörden erfordern.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - L 11 EG 3623/17

    Elterngeld - Einkommensermittlung - alleinerziehender Vater - selbstständige

    Auch das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen (25.02.2015, L 2 EG 4/14) habe entschieden, dass ein Rückgriff auf den frühen Bemessungszeitraum nach § 2b Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nur möglich sei, wenn damit keine erheblichen Nachteile für den Berechtigten verbunden seien.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 2 EG 2/15
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist den gesetzgeberischen Vorgaben im Ergebnis zu entnehmen, dass in Fallgestaltungen der vorliegenden Art der Zwölfmonatszeitraum vor dem Einsetzen der Schutzfristen nach § 3 Absatz 2 bzw. § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes, d.h. im vorliegenden Fall der Zeitraum Juli 2012 bis Juni 2013 (und nicht das von dem Beklagten herangezogene Kalenderjahr 2012) als Bemessungszeitraum heranzuziehen und für die Ermittlung des der Berechnung des Elterngeldes zugrunde zu legenden vorgeburtlichen Erwerbseinkommens der Berechtigten maßgeblich ist (vgl. zum Folgenden auch bereits Senatsurteil vom 25. Februar 2015 - L 2 EG 4/14 - juris; Revision beim BSG - B 10 EG 4/15 R - anhängig).
  • LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
    Der Kläger verwies insoweit auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 25. Februar 2015, L 2 EG 4/14).
  • SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16
    Zuvor hatte u.a. das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unter Berufung auf frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angenommen, der sich aus dem Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums ergebende durchschnittlich monatlich erzielte Gewinn aus selbstständiger Arbeit könne nur dann zugrunde gelegt werden, wenn die im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes und die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum durchgängig ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit ihrer Art nach übereinstimmt und deren zeitlicher Umfang in beiden Zeiträumen um weniger als 20 Prozent voneinander abweiche (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Februar 2015, L 2 EG 4/14, juris Rn. 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht