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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 366/14   

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https://dejure.org/2016,13957
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 366/14 (https://dejure.org/2016,13957)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2016 - L 8 SO 366/14 (https://dejure.org/2016,13957)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 366/14 (https://dejure.org/2016,13957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 128 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Sozialrecht/Opferentschädigungsrecht/Impfschadensrecht/Blindengeld | Sicherstellung der Pflege einer pflegebedürftigen Person im Krankenhaus

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - L 6 KR 56/12

    Krankenversicherung - Erstattung von Fahrt- und Unterkunftskosten - ambulante

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 366/14
    Insbesondere fehlt es an einer Komplexleistung im Sinne einer funktionalen Einheit (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. April 2015 - L 6 KR 56/12 - juris Rn. 36).
  • SG München, 21.03.2011 - S 32 SO 51/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Hilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 366/14
    Spätestens seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen vom 20. Dezember 2012 (BT-Drucksache 17/10747) erscheint die Rechtsansicht, die eine Rückausnahme für Pflegeleistungen bei stationären Aufenthalten durch zugelassene ambulante Leistungserbringer annimmt (so insbesondere SG München, Beschluss vom 21. März 2011 - S 32 SO 51/11 ER -), nicht mehr vertretbar.
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 366/14
    Davon kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn die Krankenversicherung mit dem Leistungsbegehren konfrontiert war und sich dabei ihr Unvermögen herausgestellt hat (BSG, Urteil vom 25. September 2000 - B 1 KR 5/99 R - juris Rn. 16).
  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 22/05 R

    Versäumung der Klagefrist - Wiedereinsetzung - Beiladung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 366/14
    Im Hinblick auf die grundsätzlich bestehende Berechtigung der Beiladung ist es unerheblich, in welcher Form die Beiladung - ob als einfache oder als notwendige - erfolgt ist (BSG, Urteil vom 9. August 2006 - B 12 KR 22/05 R - juris Rn. 16), zumal durch die Beiladung der Beigeladene zu 2. Beteiligter des Rechtsstreits (§ 69 Nr. 3 SGG) geworden ist.
  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 366/14
    Auch wenn allein der Beigeladene zu 2. Berufung gegen das Urteil des SG eingelegt hat, ist dennoch über den Anspruch gegen die Beklagte und die Beigeladene zu 1. zu befinden, da gegen diese die Klage vom SG abgewiesen worden ist (Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 75 Rn. 18a; BSGE 9, 67).
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 366/14
    Dies macht auch die Überlegung deutlich, dass die Verurteilung eines Beigeladenen nur subsidiär in Betracht kommt und voraussetzt, dass die Klage gegen den Beklagten keinen Erfolg haben kann (BSG, Urteil vom 15. November 1979 - 11 RA 9/79 -).
  • SG Augsburg, 09.02.2023 - S 6 SO 126/21

    Auszahlungsanspruch auf bewilligte Leistungen aus dem persönlichen Budget

    Nach § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V umfasst die Krankenhausbehandlung im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1 SGB V), Krankenpflege, u.a. Hierfür erhält der Leistungserbringer eine Vergütung (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 KHEntgG), die auch die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter sowie die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten oder die Mitaufnahme einer Pflegekraft nach § 11 Absatz 3 SGB V umfasst (Bayerisches LSG, Urteil vom 28.01.2014 - L 8 SO 166/12 -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2016 - L 8 SO 366/14 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 8 SO 90/15
    Dementsprechend sieht § 63 Satz 3 SGB XII in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung (jetzt § 63b Abs. 3 Satz 1 SGB XII) bei einem Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung den Ausschluss von ergänzenden Leistungen der häuslichen Pflege vor (vgl. Meßling in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 63b Rn. 32; Senatsurteil vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 366/14 - juris Rn. 37).
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