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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17 (https://dejure.org/2019,50612)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.11.2019 - L 15 P 47/17 (https://dejure.org/2019,50612)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. November 2019 - L 15 P 47/17 (https://dejure.org/2019,50612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 394
 
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - L 30 P 71/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17
    18/2909, S.42 einerseits und SG Münster, Urteil vom 4. März 2014 - S 6 P 135/13 -, LSG NRW, Urteil vom 20. September 2018 - L 5 P 97/17 sowie LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2018 - L 30 P 71/16 - andererseits).

    Die weitergehende Auffassung in der Rechtsprechung (SG Münster, a.a.O) hält eine gemeinsame Wohnung auch für gegeben bei individuell genutzten, ca. 35 qm großen Wohnungen mit eigenem Sanitärbereich und eigener Pantryküche sowie Briefkasten und Klingel, wenn ein zusätzlicher gemeinsamer Hauswirtschaftsraum und Abstellräume sowie eine rollstuhlgerechte WC - Einheit vorhanden sind (ähnlich auch LSG NRW, Urteil vom 20.September 2018 - L 5 P 97/17 - für Zimmer mit eigenem Sanitärbereich und Küchenzeile sowie LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 11.Oktober 2018 - L 30 P 71/16 - für Zimmer mit Dusche und Toilette und gemeinschaftlich nutzbarer Wohnküche.) Diese Auffassung wird auch in der Literatur mit der Begründung geteilt (so Udsching, juris PR- SozR 6/2019 Anmerkung 4), dass es einer gemeinsamen Wohnung im Sinne des § 38a SGB XI nicht entgegenstehe, wenn die Ausstattung des dem Einzelnen zustehenden Apartments geeignet ist, die elementaren Bedürfnisse im Tagesablauf auch ohne Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen zu befriedigen.

    Das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11. Oktober 2018 - L 30 P 71/16 -, juris Rn. 45) verlangt, dass alle Bewohner bzw. ihre rechtlichen Betreuer gemeinschaftlich eine Präsenzkraft im Sinne einer sogenannten Arbeitgebergemeinschaft beauftragen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 P 97/17

    Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17
    18/2909, S.42 einerseits und SG Münster, Urteil vom 4. März 2014 - S 6 P 135/13 -, LSG NRW, Urteil vom 20. September 2018 - L 5 P 97/17 sowie LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2018 - L 30 P 71/16 - andererseits).

    Die weitergehende Auffassung in der Rechtsprechung (SG Münster, a.a.O) hält eine gemeinsame Wohnung auch für gegeben bei individuell genutzten, ca. 35 qm großen Wohnungen mit eigenem Sanitärbereich und eigener Pantryküche sowie Briefkasten und Klingel, wenn ein zusätzlicher gemeinsamer Hauswirtschaftsraum und Abstellräume sowie eine rollstuhlgerechte WC - Einheit vorhanden sind (ähnlich auch LSG NRW, Urteil vom 20.September 2018 - L 5 P 97/17 - für Zimmer mit eigenem Sanitärbereich und Küchenzeile sowie LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 11.Oktober 2018 - L 30 P 71/16 - für Zimmer mit Dusche und Toilette und gemeinschaftlich nutzbarer Wohnküche.) Diese Auffassung wird auch in der Literatur mit der Begründung geteilt (so Udsching, juris PR- SozR 6/2019 Anmerkung 4), dass es einer gemeinsamen Wohnung im Sinne des § 38a SGB XI nicht entgegenstehe, wenn die Ausstattung des dem Einzelnen zustehenden Apartments geeignet ist, die elementaren Bedürfnisse im Tagesablauf auch ohne Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen zu befriedigen.

    Das LSG NRW (Urteil vom 20. September 2018 - L 5 P 97/17 -, juris Rn. 72 ff., anhängig beim BSG zu B 3 P 2/19 R -) hat es ausreichen lassen, dass alle Bewohner gleichlautende Einzelverträge mit dem Träger - einer gGmbH - abschließen, der wiederum eine Präsenzkraft auswählt.

  • SG Münster, 14.03.2014 - S 6 P 135/13

    Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in einer ambulant

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17
    Das SG Münster habe mit Urteil vom 14. März 2014 - S 6 P 135/13 - eine vergleichbare Einrichtung als Wohngemeinschaft i. S. v. § 38a SGB XI anerkannt.

    18/2909, S.42 einerseits und SG Münster, Urteil vom 4. März 2014 - S 6 P 135/13 -, LSG NRW, Urteil vom 20. September 2018 - L 5 P 97/17 sowie LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2018 - L 30 P 71/16 - andererseits).

  • LSG Bayern, 27.06.2019 - L 4 P 63/18

    Familienwohngruppe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17
    Die Frage, welche Anforderungen an eine "gemeinsame Wohnung" im Sinne des § 38a Abs. 1 S. 1 SGB XI zu stellen sind, wird in Rechtsprechung und Literatur bisher nicht einheitlich beantwortet (vgl. hierzu z.B. Wiegand in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XI, 2. Aufl. 2017, § 38a Rn. 24, Wahl in: Udsching/ Schütze, SGB XI, 5. Auflage 2018, § 38a Rn. 6; BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 P 5/14 R - juris Rn. 20, Bay. LSG, Urteil vom 27. Juni 2019 - L 4 P 63/18 -, BT- Drs.

    Das bayrische LSG hält eine gemeinschaftliche Beauftragung für ausgeschlossen, wenn durch die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner jeweils einzelvertraglich eine Person beauftragt werde (Urteil vom 27. Juni 2019 - L 4 P 63/18 -, juris Rn. 33).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.07.2019 - L 5 P 38/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17
    Anders als das LSG NRW in der Entscheidung zur Präsenzkraft als juristischer Person hält es das LSG Rheinland- Pfalz für erforderlich, dass die gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft eine (einzige) namentlich benannte natürliche Person sein müsse (Urteil vom 17. Juli 2019 - L 5 P 38/18 - anhängig beim BSG zu - L 3 P 3/19 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18

    Anspruch auf Gewährung eines anteiligen Wohngruppenzuschlags nach den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17
    In seiner Entscheidung vom 6. Juni 2019 - L 5 P 63/18 - hat das LSG NRW allerdings ausgeführt, dass die Beauftragung auf einem gemeinsamen Willensbildungsprozess der Bewohnerinnen und Bewohner beruhen müsse (juris Rn. 88, 90).
  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17
    Die Frage, welche Anforderungen an eine "gemeinsame Wohnung" im Sinne des § 38a Abs. 1 S. 1 SGB XI zu stellen sind, wird in Rechtsprechung und Literatur bisher nicht einheitlich beantwortet (vgl. hierzu z.B. Wiegand in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XI, 2. Aufl. 2017, § 38a Rn. 24, Wahl in: Udsching/ Schütze, SGB XI, 5. Auflage 2018, § 38a Rn. 6; BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 P 5/14 R - juris Rn. 20, Bay. LSG, Urteil vom 27. Juni 2019 - L 4 P 63/18 -, BT- Drs.
  • BSG, 10.09.2020 - B 3 P 2/19 R

    Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Erfordernis der "gemeinschaftlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17
    Das LSG NRW (Urteil vom 20. September 2018 - L 5 P 97/17 -, juris Rn. 72 ff., anhängig beim BSG zu B 3 P 2/19 R -) hat es ausreichen lassen, dass alle Bewohner gleichlautende Einzelverträge mit dem Träger - einer gGmbH - abschließen, der wiederum eine Präsenzkraft auswählt.
  • BSG, 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - "ambulante" Versorgungsform

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17
    Anders als das LSG NRW in der Entscheidung zur Präsenzkraft als juristischer Person hält es das LSG Rheinland- Pfalz für erforderlich, dass die gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft eine (einzige) namentlich benannte natürliche Person sein müsse (Urteil vom 17. Juli 2019 - L 5 P 38/18 - anhängig beim BSG zu - L 3 P 3/19 R -).
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