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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06   

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https://dejure.org/2010,7945
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06 (https://dejure.org/2010,7945)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2010 - L 3 KA 121/06 (https://dejure.org/2010,7945)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - L 3 KA 121/06 (https://dejure.org/2010,7945)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung - erneute Zulassung eines Vertragsarztes nach Rückgabe der Zulassung vor drohender Zulassungsentziehung - Bewährungsfrist bei Auswahlentscheidung - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 95b Abs. 2 SGB V; § 95 Abs. 6 SGB V; § 103 Abs. 4 SGB V; § 21 Ärzte-ZV
    Anspruch auf Zulassung als Vertragsarzt für Urologie als Nachfolger im Wege der Praxisnachfolge bei Vorlage einer sog. offensiven Konkurrentenlage; Ausschluss eines Arztes von einem Auswahlverfahren für eine Praxisnachfolge aufgrund Entziehung seiner früheren Zulassung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung als Vertragsarzt für Urologie als Nachfolger im Wege der Praxisnachfolge bei Vorlage einer sog. offensiven Konkurrentenlage; Ausschluss eines Arztes von einem Auswahlverfahren für eine Praxisnachfolge aufgrund Entziehung seiner früheren Zulassung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Zulassung eines Vertragsarztes zur vertragsärztlichen Versorgung nach Rückgabe der Zulassung vor drohender Zulassungsentziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Neuzulassung als Vertragsarzt bei Zulassungsverzicht aufgrund vorsätzlicher Falschabrechnungen erst nach fünf Jahren möglich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06
    Dies ist anzunehmen, wenn durch die Pflichtverletzung das Vertrauensverhältnis zur KÄV und zu den Krankenkassen so schwer gestört ist, dass diesen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arzt nicht mehr zugemutet werden kann (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989, Az.: 6 RKa 28/88 SozR 2200 § 368a Nr. 24; Urteil vom 24. November 1993, Az.: 6 RKa 70/91 SozR 3-1500 § 95 Nr. 4).

    Der Verstoß erweist sich in der Regel auch als gröbliche Pflichtverletzung, die zur Entziehung der Zulassung führt (zu alledem: BSG, Urteil vom 24. November 1993, Az.: 6 RKa 70/91 SozR 3-1500 § 95 Nr. 4).

    Auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl hierzu BSG, Urteil vom 24. November 1993, Az.: 6 RKa 70/91 SozR 3-1500 § 95 Nr. 4) wäre deshalb eine Entziehung der damaligen Zulassung des Klägers das einzige Mittel zur Sicherung und zum Schutz der vertragsärztlichen Versorgung gewesen.

  • BSG, 29.10.1986 - 6 RKa 32/86
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06
    Auch ein Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. Oktober 1986 (Az.: 6 RKa 32/86 - juris) trage nur bedingt.

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. Oktober 1986, Az.: 6 RKa 32/86 - juris) sind solche Eignungsmängel auch dann anzunehmen, wenn ein Arzt seine vertragsärztlichen Pflichten derart verletzt, dass er für das vertragsärztliche Versorgungssystem untragbar geworden ist.

    Auf Grund seiner gröblichen Pflichtverletzungen, die zur Entziehung der früheren Zulassung des Klägers berechtigt hätte, ist bei seinem Antrag auf Wiederzulassung zu prüfen, ob er inzwischen die nach der BSG-Rechtsprechung (Urteil vom 29. Oktober 1986, aaO) erforderliche Bewährungszeit erfolgreich absolviert hat.

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06
    1) Gegenstand des Verfahrens sind sowohl eine gegen die Ablehnung seines Zulassungsantrags gerichtete kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage des Klägers gemäß § 54 Abs. 1 S 1 Halbs 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) als auch eine Anfechtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 S 1 Halbs 1 SGG gegen die Zulassung des Beigeladenen zu 10. (BSG, Urteil vom 23. Februar 2005, Az.: B 6 KA 81/03 R SozR 4-2500 § 103 Nr. 2 = BSGE 94, 181).

    Zwar sind für das kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsbegehren des Klägers nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. Februar 2005 Az.: B 6 KA 81/03 R SozR 4-2500 § 103 Nr. 2 = BSGE 94, 181 mwN) grundsätzlich alle Änderungen der Sachlage bis zur mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz sowie alle Änderungen der Rechtslage bis zum Abschluss der Revisionsinstanz zu berücksichtigen.

    Wenn sich für die Berufszulassung des begünstigten Dritten die Sach- oder Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung vorteilhafter darstellt - dies ist hier anzunehmen, wie noch darzulegen ist -, so ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. Februar 2005 Az.: B 6 KA 81/03 R aaO) dieser Zeitpunkt maßgeblich.

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 16/08 R

    Vertragsarzt - Teilnahme an Kollektivverzichtsaktion - erneute Zulassung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06
    In Anlehnung an die in § 21 Ärzte-ZV aE genannte Frist kann dieser Bewährungszeitraum im Sinne eines Orientierungswerts auf fünf Jahre bemessen werden (vgl BSG aaO; zuletzt BSG-Urteil vom 17. Juni 2009, Az.: B 6 KA 16/08 R ).

    Sie ist aber durch schwerwiegende Allgemeininteressen - hier insbesondere dem durch die frühere Vorgehensweise des Klägers nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis zu den KÄVen und den Krankenkassen - gerechtfertigt (vgl zur Grundrechtsproblematik von Wiederzulassungssperren auch BSG, Urteil vom 17. Juni 2009, Az.: B 6 KA 16/08 R - juris, Rn 68 ff mwN, zur Veröffentlichung in SozR und BSGE vorgesehen) .

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R

    Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06
    Das angefochtene Urteil habe auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BSG vom 19. Juli 2006 (Az.: B 6 KA 1/06 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 12) keinen Bestand.

    Die Entscheidung des BSG vom 19. Juli 2006 (Az: B 6 KA 1/06 R, aaO) passe schon vom Sachverhalt nicht, denn der dortige Kläger habe seit Beginn seiner Tätigkeit als Vertragsarzt über einen Zeitraum von zwölf Jahren hinweg andauernd gegen vertragsärztliche Pflichten verstoßen und sei deshalb Honorarkürzungsmaßnahmen und einer Disziplinarmaßnahme unterworfen worden.

  • BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 4/76
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06
    Von besonderer praktischer Bedeutung ist dabei die Verpflichtung zur peinlich genauen Abrechnung, die zu den Grundpflichten des Arztes gehört (BSG, Urteil vom 30.03.1977, Az.: 6 RKa 4/76 SozR 2200 § 368a Nr. 3).
  • BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06
    Nach der Rechtsprechung des BSG komme die Prüfung eines Wohlverhaltens überhaupt nur in Fällen einer nicht vollzogenen Zulassungsentscheidung in Betracht (Beschluss des BSG vom 31. März 2006, Az.: B 6 KA 69/05 B - juris) .
  • BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88

    Entziehung der Zulassung des Arztes bei gröblicher Verletzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06
    Dies ist anzunehmen, wenn durch die Pflichtverletzung das Vertrauensverhältnis zur KÄV und zu den Krankenkassen so schwer gestört ist, dass diesen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arzt nicht mehr zugemutet werden kann (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989, Az.: 6 RKa 28/88 SozR 2200 § 368a Nr. 24; Urteil vom 24. November 1993, Az.: 6 RKa 70/91 SozR 3-1500 § 95 Nr. 4).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06
    Die KÄVen sind aufgrund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung (§ 75 Abs. 1 SGB V) durch die Entscheidungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse stets und unmittelbar in eigenen Rechten betroffen (stRspr des BSG, vgl ua Urteil vom 29. September 1999, Az.: B 6 KA 1/99 R SozR 3-2500 § 103 Nr. 5 = BSGE 85, 1 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. Juni 1996 , Az.: 6 RKa 46/95 - SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 = BSGE 78, 284) .
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 46/95

    Anspruch auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes für ärztlich geleitete

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06
    Die KÄVen sind aufgrund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung (§ 75 Abs. 1 SGB V) durch die Entscheidungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse stets und unmittelbar in eigenen Rechten betroffen (stRspr des BSG, vgl ua Urteil vom 29. September 1999, Az.: B 6 KA 1/99 R SozR 3-2500 § 103 Nr. 5 = BSGE 85, 1 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. Juni 1996 , Az.: 6 RKa 46/95 - SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 = BSGE 78, 284) .
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