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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2003 - L 8 AL 279/02   

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https://dejure.org/2003,22350
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2003 - L 8 AL 279/02 (https://dejure.org/2003,22350)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.03.2003 - L 8 AL 279/02 (https://dejure.org/2003,22350)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. März 2003 - L 8 AL 279/02 (https://dejure.org/2003,22350)
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Wird zitiert von ... (11)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 7/12 AL 27/16

    Beiladung; Erbe; Erbengemeinschaft; Erbenhaftung; Ermessen; Ermessensausübung;

    Auch die Rechtsprechung der Landessozialgerichte ist uneinheitlich: Der 8. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen hat in seinem Urteil vom 27. März 2003 - L 8 AL 279/02 - (juris Rn. 21) den Erlass eines gesonderten Verwaltungsakts unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 3. September 1986 - 9a RV 10/85 - (BSGE 60, 209 = SozR 1500 § 54 Nr. 66) gebilligt, allerdings ohne dabei auf die Frage der Vergleichbarkeit zu dem der Entscheidung des BSG zugrunde liegenden Sachverhalts und die Regelungskompetenz näher einzugehen.
  • LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03

    Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - Zugangsvermutung - Zweifel am Zugang -

    Auch der vom LSG Niedersachsen-Bremen entschiedene Fall (27.3.2003 - L 8 AL 279/02 = juris KSRE061211505) weist Besonderheiten auf, die auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragen werden können.
  • LSG Sachsen, 06.08.2008 - L 2 AS 32/08

    Ausübung von Ermessen bei der Zustellung an Bevollmächtigte

    Der angefochtene Bescheid gilt gemäß § 37 Abs. 2 1. Halbsatz SGB X - wie vom SG ebenfalls zutreffend erkannt - als mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post, die ausweislich des Schreibens der Beklagten vom 07.07.2008 am 03.11.2005 erfolgte, mithin am 06.11.2005 als zugegangen, weil die Klägerin die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs nicht ernstlich dargetan hat (vgl. BFH, Urteil vom 04.03.1977 - IV R 242/74 -, BFHE 121, 389; BFH, Urteil vom 14.08.1975 - IV R 150/71; BFH, Urteil vom 12.08.1981 - I R 140/78; BFH, Urteil vom 08.12.1976 - I R 240/74 -, BFHE 121, 142; BVerwG, Beschluss vom 24.04.1997 - 5 B 132/86 - LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.07.1999 - L 2 AL 16/98 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.03.2003 - L 8 AL 279/02 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2004 - L 1 KG 3408/02

    Zugangsvermutung durch bloßes Bestreiten nicht zu erschüttern

    Ob der Zweifel am Zugang des Verwaltungsakts ein berechtigter sein muss, weil andernfalls die in § 37 Abs. 2 SGB X bestimmte widerlegbare Vermutung, die auf der Erfahrung des täglichen Lebens beruht, dass eine gewöhnliche Postsendung den Empfänger innerhalb weniger Tage erreicht, sinnlos wäre und ob deshalb die Vermutung noch nicht dadurch widerlegt wird, dass der Empfänger nur vage, unsubstantiierte Angaben macht bzw. ohne weitere Angaben den Zugang bestreitet (so Urteil des Senat vom 27.02.2002 - Az.: L 1 KG 4161/00 - LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 27.03.2003 - Az. L 8 AL 279/02 - und LSG Neubrandenburg Urteil vom 14.07.1999 - L 2 AL 16/98 - beide Urteile veröffentlicht in Juris; von Wulffen/Engelmann, SGB X § 37 Rdnr. 13), kann hier offen bleiben.
  • LSG Thüringen, 26.06.2008 - L 5 VG 801/05

    Gewährung einer Beschädigtenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für

    Ebenso wenig kann nach Auffassung des Senats die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. März 2003 (Az.: L 8 AL 279/02) in Bezug genommen werden.
  • LSG Hamburg, 30.11.2004 - L 3 U 16/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsschuldner -

    Mit Urteil vom 27.3.2003 habe sich zuletzt der 8. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen dieser Rechtsauffassung angeschlossen (L 8 AL 279/02).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2004 - L 1 KG 3408/02

    Kindergeld - Beseitigung der Zugangsvermutung bei schriftlichem Verwaltungsakt -

    Ob der Zweifel am Zugang des Verwaltungsakts ein berechtigter sein muss, weil andernfalls die in § 37 Abs. 2 SGB X bestimmte widerlegbare Vermutung, die auf der Erfahrung des täglichen Lebens beruht, dass eine gewöhnliche Postsendung den Empfänger innerhalb weniger Tage erreicht, sinnlos wäre und ob deshalb die Vermutung noch nicht dadurch widerlegt wird, dass der Empfänger nur vage, unsubstantiierte Angaben macht bzw. ohne weitere Angaben den Zugang bestreitet (so Urteil des Senat vom 27.02.2002 - Az.: L 1 KG 4161/00 - LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 27.03.2003 - Az. L 8 AL 279/02 - und LSG Neubrandenburg Urteil vom 14.07.1999 - L 2 AL 16/98 - beide Urteile veröffentlicht in Juris; von Wulffen/Engelmann, SGB X § 37 Rdnr. 13), kann hier offen bleiben.
  • LSG Hessen, 19.09.2005 - L 9 AL 81/04
    Auch der vom LSG Niedersachsen-Bremen entschiedene Fall (Urteil vom 27. März 2003 - L 8 AL 279/02 -) weist Besonderheiten auf, die auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragen werden können.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2011 - L 9 AS 1298/09
    Dadurch, dass der Empfänger nur vage, unsubstantiierte Angaben macht bzw. ohne weitere Angaben bestreitet, ist die Vermutung des § 37 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz SGB X regelmäßig nicht widerlegt, durch schlichtes Bestreiten ohne Darlegung der tatsächlichen Verhältnisse wird die amtliche Sachaufklärungspflicht gerade nicht ausgelöst (vgl. BSG, Beschluss vom 28. September 1998 - B 11 AL 83/98 B; BVerwG, Beschluss vom 24. April 1987 - 5 B 132/86; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2003 - L 8 AL 279/02; Hessisches LSG, Beschluss vom 06. Juli 2009 - L 6 AS 72/09 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2011 - L 9 AS 245/11
    Denn macht der Empfänger eines einfachen Briefes - wie hier - lediglich dessen verspäteten Zugang geltend, erfordert das die substantiierte Darlegung von Tatsachen, aus denen schlüssig die nicht entfernt liegende Möglichkeit hervorgeht, dass ein Zugang des Bescheides erst nach dem von § 37 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz SGB X vermuteten Zeitpunkt erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R; Beschluss vom 28.09.1998 - B 11 AL 83/98 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.03.2003 - L 8 AL 279/02).
  • SG Osnabrück, 13.10.2009 - S 16 AY 14/08
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