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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19 EK AS   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19 EK AS (https://dejure.org/2020,13153)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.05.2020 - L 13 SF 5/19 EK AS (https://dejure.org/2020,13153)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - L 13 SF 5/19 EK AS (https://dejure.org/2020,13153)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 13/15 SF 26/18

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - offenkundig fehlende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19
    Hinsichtlich der Kläger zu 3) und 4) war die Klage danach erkennbar aussichtslos, so dass bereits unter diesem Gesichtspunkt ein Entschädigungsanspruch ausgeschlossen ist (vgl. Gerichtsbescheid des Senats vom 15. August 2019 - L 13/15 SF 26/18 EK AL - juris).

    Schließlich kann eine Wiedergutmachung durch einen bloßen Feststellungsausspruch auch bei Beginn an feststehender Aussichtslosigkeit der Klage ausreichend sein (Gerichtsbescheid des Senats vom 15. August 2019 - L 13/15 SF 26/18 EK AL - m. w. N.).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 5 C 5.14

    Abweichung von der Größenordnung; Anrechnung; Ausgleich; Bestimmtheit des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19
    Die Verpflichtung des Gerichts, das Verfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, ergibt sich unmittelbar aus der dem Staat obliegenden Justizgewährleistungspflicht, aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes und aus Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 26. Februar 2015 - 5 C 5.14 D - juris Rn. 37, vom 11. Juli 2013 - 5 C 27.12 D - juris Rn. 41 und vom 29. Februar 2016 - 5 C 31/15 D - juris Rn. 21; Röhl a. a. O. Rn. 48).
  • BGH, 10.04.2014 - III ZR 335/13

    Entschädigung für eine unangemessene Verfahrensdauer in einem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19
    Dadurch soll das gesetzgeberische Ziel, keinen Anreiz für verfrühte Rügen zu schaffen, verwirklicht werden (BGH, Urteil vom 10. April 2014 - III ZR 335/13 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 27.12

    Enteignungsentschädigung; Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19
    Die Verpflichtung des Gerichts, das Verfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, ergibt sich unmittelbar aus der dem Staat obliegenden Justizgewährleistungspflicht, aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes und aus Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 26. Februar 2015 - 5 C 5.14 D - juris Rn. 37, vom 11. Juli 2013 - 5 C 27.12 D - juris Rn. 41 und vom 29. Februar 2016 - 5 C 31/15 D - juris Rn. 21; Röhl a. a. O. Rn. 48).
  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 1/19 B

    Entschädigung für die unangemessene Dauer eines Kostenerinnerungsverfahrens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19
    Ferner kann im Rahmen des Abwägungsvorgangs vom Entschädigungsgericht zu berücksichtigen sein, von welchem Ausmaß die Unangemessenheit der Dauer des Verfahrens ist und ob das Ausgangsverfahren für den Verfahrensbeteiligten eine besondere Dringlichkeit aufwies oder ob diese zwischenzeitlich entfallen war (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Beschluss vom 11. November 2019 - B 10 ÜG 1/19 B - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - keine Begrenzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19
    Gegen eine solche Bewertung spricht der Umstand, dass Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums im Streit standen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 11/13 R - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 29.02.2016 - 5 C 31.15

    (Gestaltungs-)Zeitraum; Abweichung vom Pauschalbetrag; Abwägung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19
    Die Verpflichtung des Gerichts, das Verfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, ergibt sich unmittelbar aus der dem Staat obliegenden Justizgewährleistungspflicht, aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes und aus Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 26. Februar 2015 - 5 C 5.14 D - juris Rn. 37, vom 11. Juli 2013 - 5 C 27.12 D - juris Rn. 41 und vom 29. Februar 2016 - 5 C 31/15 D - juris Rn. 21; Röhl a. a. O. Rn. 48).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Erhebung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19
    Der Entschädigungssenat des BSG hat in diesem Zusammenhang auch auf die Rechtsprechung des BSG zur Bestimmung der anwaltlichen Rahmengebühr hingewiesen, wonach existenzsichernden Leistungen regelmäßig überdurchschnittliche Bedeutung für ihren Empfänger beizumessen ist (vgl. BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/14 R - juris Rn. 39 m. w. N.).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19
    Sie hatte indes die in Rede stehende neue Wohnung zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits bezogen, sodass die begehrte Zusicherung ihren Zweck nicht mehr erfüllen konnte und dementsprechend nicht ersichtlich ist, wofür die Klägerin zu 1) die Zusicherung noch benötigte (vgl. zum fehlenden Rechtsschutzinteresse auf Erteilung der Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II bei zwischenzeitlich vollzogenem Wohnungswechsel: BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 5/10 R).
  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19
    Vom Kläger selbst herbeigeführte Verfahrensverzögerungen fallen, auch wenn sie sich im Rahmen zulässigen Prozessverhaltens bewegen, in seinen Verantwortungsbereich und können keine unangemessene Verfahrensdauer begründen (vgl. BSG, Urteile vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 12/13 R - juris Rn. 38 f. [u. a. nicht sachdienliche Beantwortung gerichtlicher Anfragen] und vom 7. September 2017 - B 10 ÜG 1/16 R - juris Rn. 37 [Nicht-Vorlage einer angekündigten Klagebegründung]; Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 13. März 2014 - III ZR 91/13 - juris Rn. 43 f. [Verzögerung durch zahlreiche Stellungnahmen und Anfragen des Klägers]).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 1/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Anspruch einer juristischen

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Zwölfmonatsregel -

  • BGH, 13.03.2014 - III ZR 91/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer: Begriff des

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 7/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2017 - L 15 SF 18/16

    Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Dauer des sozialgerichtlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2013 - L 15 SF 10/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigungsklage wegen unangemessener

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 9/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 3/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - gleichzeitig neben

  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 7/19

    Rechtsschutz bei unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verfahrens

    Wenn ein Beteiligter - wie hier der Kläger - auf eine entsprechende Anfrage trotz Erinnerung nicht reagiert, erscheint es treuwidrig, wenn er später eine dadurch eingetretene Verzögerung rügt (vgl. zur Zurechnung einer Zeit der Inaktivität, die dadurch entsteht, dass der Entschädigungskläger Fragen des Gerichts im Ausgangsverfahren nicht beantwortet, auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 13 SF 5/19 EK AS -, juris).

    Auch im hiesigen Verfahren ist ein Entschädigungsanspruch in Geld ausgeschlossen, weil die dem Entschädigungsverfahren zugrunde liegende Klage aussichtslos und dies für den Kläger erkennbar war (vgl. in diesem Sinne auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 13 SF 5/19 EK AS -, juris) und er durch sein Gesamtverhalten erheblich zur Verzögerung beigetragen hat (vgl. hierzu die Begründung zum Gesetzentwurf BT-Drucks. 17/3802 S. 20 sowie BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL -, BSGE 113, 75, Rn. 45).

  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 9/19
    Wenn ein Beteiligter - wie hier der Kläger - auf eine entsprechende Anfrage trotz Erinnerung nicht reagiert, erscheint es treuwidrig, wenn er später eine dadurch eingetretene Verzögerung rügt (vgl. zur Zurechnung einer Zeit der Inaktivität, die dadurch entsteht, dass der Entschädigungskläger Fragen des Gerichts im Ausgangsverfahren nicht beantwortet, auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 13 SF 5/19 EK AS -, juris).

    Auch im hiesigen Verfahren ist ein Entschädigungsanspruch in Geld ausgeschlossen, weil die dem Entschädigungsverfahren zugrunde liegende Klage aussichtslos und dies für den Kläger erkennbar war (vgl. in diesem Sinne auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 13 SF 5/19 EK AS -, juris) und er durch sein Gesamtverhalten erheblich zur Verzögerung beigetragen hat (vgl. hierzu die Begründung zum Gesetzentwurf BT-Drucks. 17/3802 S. 20 sowie BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL -, BSGE 113, 75, Rn. 45).

  • LSG Hessen, 24.08.2022 - L 6 SF 11/21

    Anspruch auf Entschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

    Dementsprechend ist ein Entschädigungsanspruch in Geld regelmäßig ausgeschlossen, wenn das mit dem Ausgangsverfahren absehbar zu verwirklichende Interesse nur gering und die Klage (jedenfalls im Übrigen) aussichtslos und dies für den Betroffenen erkennbar war (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2020, L 13 SF 5/19 EK AS; zurückhaltend dagegen LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2020, L 12 SF 33/18 EK AS).
  • SG Darmstadt, 14.04.2021 - S 19 AS 377/14
    Dementsprechend ist ein Entschädigungsanspruch in Geld regelmäßig ausgeschlossen, wenn das mit dem Ausgangsverfahren absehbar zu verwirklichende Interesse nur gering und die Klage (jedenfalls im Übrigen) aussichtslos und dies für den Betroffenen erkennbar war (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2020, L 13 SF 5/19 EK AS; zurückhaltend dagegen LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2020, L 12 SF 33/18 EK AS). .
  • LSG Hessen, 18.05.2022 - L 6 SF 36/21

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verfahrens

    Dementsprechend ist ein Entschädigungsanspruch in Geld regelmäßig ausgeschlossen, wenn das mit dem Ausgangsverfahren absehbar zu verwirklichende Interesse nur gering und die Klage (jedenfalls im Übrigen) aussichtslos und dies für den Betroffenen erkennbar war (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 13 SF 5/19 EK AS -, juris; zurückhaltend dagg. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2020 - L 12 SF 33/18 EK AS -, juris, Rn. 43).
  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19

    Rechtsschutz bei unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verahrens

    Dementsprechend ist ein Entschädigungsanspruch in Geld regelmäßig ausgeschlossen, wenn die dem Entschädigungsverfahren zugrunde liegende Klage aussichtslos und dies für den Betroffenen - wie hier für den Kläger auf Grund der vorangegangenen Verfahren - erkennbar war (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 13 SF 5/19 EK AS -, juris).
  • LSG Hessen, 13.07.2022 - L 6 SF 20/20

    Anspruch auf Entschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

    Dementsprechend ist ein Entschädigungsanspruch in Geld regelmäßig ausgeschlossen, wenn das mit dem Ausgangsverfahren absehbar zu verwirklichende Interesse nur gering und die Klage (jedenfalls im Übrigen) aussichtslos und dies für den Betroffenen erkennbar war (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2020, L 13 SF 5/19 EK AS; zurückhaltend dagg. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2020, L 12 SF 33/18 EK AS).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.02.2022 - L 10 SF 13/19

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - immaterieller Nachteil eines

    Das BSG hat bereits entschieden, dass für einen Entschädigungsanspruch einer juristischen Person des Privatrechts wegen immaterieller Nachteile auf die für diese handelnden Personen und deren Belastungen abzustellen ist (Urteil vom 12. Februar 2015, B 10 ÜG 1/13 R, juris, Rn. 37; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2020, L 13 SF 5/19 EK AS, juris, Rn. 20).
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