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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11   

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https://dejure.org/2013,42316
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11 (https://dejure.org/2013,42316)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.11.2013 - L 3 KA 92/11 (https://dejure.org/2013,42316)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11 (https://dejure.org/2013,42316)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Nachweis von Praxisbesonderheiten durch den Vertragsarzt; Rechtswidrigkeit des Regressbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Nachweis von Praxisbesonderheiten durch den Vertragsarzt; Rechtswidrigkeit des Regressbescheides

  • rechtsportal.de

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11
    Weil schwierige Behandlungsfälle regelmäßig in jeder Arztpraxis anzutreffen sind, muss der betroffene Arzt vielmehr den besonderen Zuschnitt seiner Patienten beschreiben und plausibel machen, dass seine Praxis signifikant vom insoweit sonst üblichen Arztgruppendurchschnitt abweicht (stRspr; vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 und Nr. 49; zuletzt bestätigt ua durch BSG SozR 4-2500 § 84 Nr. 2; vgl auch die zusammenfassenden Ausführungen von Clemens in: jurisPK - SGB V, 2. Aufl, § 106 Rn 156/157 mwN) .

    Maßgeblich ist hierfür die Überlegung, dass es in erster Linie den Krankenkassen (KKen) obliegt, die wegen mangelnder Substantiierung uU beurteilungsfehlerhaft durch die Prüfgremien erfolgte Anerkennung von Praxisbesonderheiten durch Rechtsmittel anzufechten (vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27) .

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93

    Grenzwerte - Festlegung - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11
    Daher ist es auch erforderlich, dass die Prüfgremien ihre Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen für Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in dem zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens ergehenden Bescheid derart verdeutlichen, dass im Rahmen der - infolge von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen der Gremien eingeschränkten - sozialgerichtlichen Überprüfung zumindest die zutreffende Anwendung der einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe im Einzelfall erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 mwN) .
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11
    Insbesondere ist es zur Erfüllung der den Prüfgremien obliegenden Begründungspflicht nicht erforderlich, ausdrücklich auf vom Arzt geltend gemachte Praxisbesonderheiten einzugehen, für deren Vorliegen sich im Prüfverfahren keine konkreten Anhaltspunkte ergeben haben und zu denen keine substantiierten Ausführungen erfolgt sind (BSG SozR 3-1300 § 16 Nr. 1; vgl hierzu auch Engelhard in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB V, Stand: November 2013, § 106 Rn 579 mwN) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenprüfung - Praxisbesonderheiten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11
    (cc) Dabei teilt der Senat nicht die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (vgl hierzu Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris), wonach die Prüfgremien im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden könnten, das Vorbringen des geprüften Arztes sei unsubstantiiert gewesen, wenn sie auf der Grundlage des Vortrags im Verwaltungsverfahren bereits in eine Sachprüfung über das Vorliegen bestimmter Praxisbesonderheiten (hier: hinsichtlich des besonderen Verordnungsbedarfs von drei Patienten) eingestiegen seien.
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11
    Die Anforderungen an die Darlegungen dürfen allerdings nicht überspannt werden, zumal sich gerade Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung regelmäßig an einen sachkundigen Personenkreis richten (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 23) .
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11
    Insoweit ist die Entscheidung rechtskräftig und damit nach § 141 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) sowohl für die Verfahrensbeteiligten als auch für den erkennenden Senat bindend (eingehend zur Differenzierung zwischen der Rechtskraft und der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Neubescheidungsurteilen Bundessozialgericht SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 Rn 22 mwN) .
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11
    Eine Bindung an die rechtliche (Vor-)Bewertung der Prüfgremien, der Vortrag eines geprüften Arztes zu seinen Praxisbesonderheiten sei substantiiert, würde dagegen der sich aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ergebenden Pflicht der Gerichte widersprechen, die Sach- und Rechtslage selbst umfassend und vollständig zu prüfen, ohne an Tatsachenfeststellungen oder Wertungen der Verwaltung gebunden zu sein (Bundesverfassungsgericht , BVerfGE 101, 106, 123 mwN) .
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 52/96

    Bestimmung der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11
    Die Ausführungen in einem Regressbescheid müssen lediglich erkennen lassen, wie das Behandlungsverhalten eines Arztes bewertet worden ist und auf welchen Erwägungen die getroffene Kürzungsmaßnahme beruht (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 41) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2005 - L 3 KA 75/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11
    (dd) Vor diesem Hintergrund hält der Senat allerdings an seiner in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu den Richtgrößenprüfungen in Niedersachsen der Jahre 2001 bis 2003 vertretenen (vorläufigen) Auffassung - wonach sich die Prüfgremien auch dann noch auf die fehlende Substantiierung im Vortrag eines Arztes zu den von ihm geltend gemachten Praxisbesonderheiten berufen können, wenn sie diese ganz oder teilweise anerkannt haben (vgl hierzu ua LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. November 2012 - L 3 KA 75/12 B ER -) - in der Hauptsache nicht mehr fest.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2017 - L 3 KA 55/15
    Weil schwierige Behandlungsfälle regelmäßig in jeder Arztpraxis anzutreffen sind, muss der betroffene Arzt vielmehr den besonderen Zuschnitt seiner Patienten beschreiben und plausibel machen, dass seine Praxis signifikant vom insoweit sonst üblichen Arztgruppendurchschnitt abweicht (st Rspr; vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 und Nr. 49; SozR 4-2500 § 84 Nr. 2; Senatsurteile vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11 - und vom 9. Dezember 2015 - L 3 KA 40/14; vgl auch die zusammenfassenden Ausführungen von Clemens in: juris PK-SGB V, 3. Aufl, § 106 Rn 203).

    Daraus, dass der Beklagte - zugunsten des Klägers - gleichwohl fünf einzelne Versicherte mit besonderem Versorgungsbedarf anerkannt hat, kann er deshalb noch keine weitergehende Begünstigung ableiten (Senatsurteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 26/14
    Auch die Benennung einzelner "extrem multimorbider" bzw kostenintensiver Patienten reicht zur substantiierten Geltendmachung einer entsprechenden Praxisbesonderheit nicht aus, weil schwierige Behandlungsfälle regelmäßig in jeder Arztpraxis anzutreffen sind (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 41; Senatsurteile vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11 - und vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13; Clemens aaO Rn 203).

    Allein daraus, dass der Beschwerdeausschuss trotz fehlender Substantiierung einzelne Versicherte als Besonderheit anerkannt hat, ergibt sich kein Anspruch darauf, dass auch der Versorgungsbedarf weiterer kostenintensiver Patienten gutgeschrieben wird (vgl hierzu eingehend Senatsurteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 28/16
    Weil schwierige Behandlungsfälle regelmäßig in jeder Arztpraxis anzutreffen sind, muss der betroffene Arzt vielmehr den besonderen Zuschnitt seiner Patientenschaft beschreiben und plausibel machen, dass seine Praxis signifikant vom insoweit sonst üblichen Arztgruppendurchschnitt abweicht (st Rspr; vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 und Nr. 49; SozR 4-2500 § 84 Nr. 2; Senatsurteile vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11 - und vom 9. Dezember 2015 - L 3 KA 40/14; vgl auch die zusammenfassenden Ausführungen von Clemens in: jurisPK-SGB V, 3. Aufl, § 106 Rn 203).

    Daraus, dass der Beklagte - zugunsten der Klägerin - gleichwohl zehn einzelne Versicherte mit besonderem Versorgungsbedarf anerkannt hat, kann sie deshalb noch keine weitergehende Begünstigung ableiten (Senatsurteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 8/11

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Anerkennung

    Der Senat teilt in diesem Zusammenhang nicht die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg ( vgl hierzu Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris ), wonach die Prüfgremien im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden können, das Vorbringen des geprüften Arztes sei unsubstantiiert gewesen, wenn sie auf der Grundlage des Vortrags im Verwaltungsverfahren bereits eine Sachprüfung über das Vorliegen von Praxisbesonderheiten (hier: hinsichtlich des besonderen Versorgungsbedarfs von sieben Patienten) eingestiegen sind ( vgl dazu auch Senatsurteile vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11 und L 3 KA 93/11 ).
  • SG Hannover, 03.02.2016 - S 78 KA 153/15
    Insoweit ist die Bindungswirkung von Teilentscheidungen von der Rechtsprechung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung etwa in Bezug auf die Anerkennung von Praxisbesonderheiten dem Grunde nach anerkennt (vgl.: BSG, Urt. v. 21.06.1995 - 6 RKa 35/94; LSG NSB, Urt. v. 05.03.2014 - L 3 KA 21/12; Urt. v. 04.11.2015 - L 3 KA 16/12; Urt. v. 27.11.2013 - L 3 KA 93/11; Urt. v. 05.03.2014 - L 3 KA 20/12; Urt. v. 27.11.2013 - L 3 KA 92/11; Urt. v. 05.03.2014 - L 3 KA 14/12; Urt. v. 27.11.2013 - L 3 KA 8/11; Urt. v. 26.11.2014 - L 3 KA 7/11; Urt. v. 26.11.2014 - L 3 KA 104/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 7/11
    Der Senat teilt in diesem Zusammenhang nicht die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (vgl hierzu Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris), wonach die Prüfgremien im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden können, das Vorbringen des geprüften Arztes sei unsubstantiiert gewesen, wenn sie auf der Grundlage des Vortrags im Verwaltungsverfahren bereits eine Sachprüfung über das Vorliegen von Praxisbesonderheiten (hier: hinsichtlich des besonderen Versorgungsbedarfs von Patienten) eingestiegen sind (vgl dazu auch Senatsurteile vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11 (juris) und L 3 KA 93/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Vielmehr ergibt sich aus der bisher dazu ergangenen Rechtsprechung, dass zwar die Gerichte angesichts des Beurteilungs- und Ermessensspielraums der Prüfgremien im Bereich der Richtgrößenprüfung an die Zwischenfeststellungen (zB bei der Anerkennung von Praxisbesonderheiten) in den getroffenen Verwaltungsentscheidungen gebunden sind, soweit dagegen keine Klage erhoben worden ist (vgl hierzu das Senatsurteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11).
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