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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01 (https://dejure.org/2004,36970)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.01.2004 - L 11 KA 7/01 (https://dejure.org/2004,36970)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - L 11 KA 7/01 (https://dejure.org/2004,36970)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R

    Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01
    Das BSG hat auch die Festlegung der Kostensätze als Akt der Normsetzung angesehen (Urteil vom 15.5.2002, Az: B 6 KA 33/01 R, SGb 2002 S. 440), so dass dem Bewertungsausschuss als Normsetzer auch insoweit ein Gestaltungsspielraum eingeräumt wird, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.

    Eine Einwirkung der Gerichte ist daher nur dann zulässig, wenn sich zweifelsfrei feststellen lässt, dass der Bewertungsausschuss bei der Erstellung des EBM seine Kompetenz i. S. eines Missbrauchs überschritten hat, insbesondere dadurch, dass es seine Entscheidungen auf sachfremde Erwägungen gegründet hat (BSG, Urteil vom 15.5.2002, Az: B 6 KA 33/01 R, SGb 2002, S. 446).

    Das BSG hat diese Frage ebenfalls dem gerichtlich nicht nachprüfbaren Bereich zugeordnet (Urteil vom 15. Mai 2002, Az.: B 6 KA 133/01 R, SGb 2002 S. 440).

    Die Beitragssatzstabilität stellt ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dar (Entscheidung des BSG vom 15. Mai 2002, Az.: B 6 KA 33/01 R, BSGE 89, 259, 264 m. w. N.), dem nach der Überzeugung des Senates der Vorrang vor einem etwaigen Anspruch auf angemessene Vergütung zukommt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03

    Hinreichende Bestimmtheit und Rechtmäßigkeit des Honorarabrechnungsbescheides;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01
    Der Senat schließt sich der Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. Mai 2003, Az.: L 10 KA 3/03) an, wonach die besondere Rechtsposition, die die Registereintragung den außerordentlichen Mitgliedern durch den Schutz des § 7 Ärzte-ZV gewährt und in deren Genuss die ordentlichen Mitglieder nicht kommen, die begrenzte Beteiligung an der Vertreterversammlung rechtfertigt.

    Schließlich wäre die Beklagte ohnehin nicht berechtigt, in der von den Klägern vorgeschriebenen Weise Einfluss auf die Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung zu nehmen, denn bei der Festlegung der Gesamtvergütung durch Gesamtverträge mit den Krankenkassen stehen diese Prinzipien nicht zur Disposition (vgl. in diesem Sinne auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.5.2003, Az: L 10 KA 3/03).

    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen und schließt sich insoweit der Begründung des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. Mai 2003, Az.: L 10 KA 3/03) an.

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat ebenfalls anschließt, ist den Gerichten ein Eingriff in das Vergütungsgefüge des EBM verwehrt (vgl. Urteil vom 20.1.1999, Az: B 6 KA 46/97, BSGE 83, 205, 208).

    Dieses Differenzierungsgebot kann verletzt sein, wenn die Honorierung aller ärztlichen Leistungen nach einem einheitlichen Punktwert infolge eines starken Anstiegs der Menge der abgerechneten Punkte zu einem massiven Absinken des Punktwertes und als dessen Konsequenz zu einer schwerwiegenden Benachteiligung einer Arztgruppe führt, die - insbesondere wegen der strikten Zeitgebundenheit der von ihr erbrachten Leistungen - die Leistungsmenge im Unterschied zu anderen Arztgruppen nicht ausweiten kann (BSG Urteil vom 20.1.1999, Az.: B 6 KA 46/97 R, SozR 3-2500 85 Nr. 29).

    Die Kläger vertreten die Auffassung, dass sich ihr Anspruch auf angemessene Vergütung aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG herleite (was das BSG in seinem Urteil vom 20.1.1999, Az.: B 6 KA 46/97 R, BSGE 83, 205 ff., ausdrücklich abgelehnt hat).

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01
    Das BSG hat bereits mehrfach (erstmalig in seiner Entscheidung vom 8.3.2000, Az: B 6 KA 7/99 R, BSGE 86, 16 ff.) entschieden, dass die Einführung der Praxis- und Zusatzbudgets für bestimmte Arztgruppen bzw. bestimmte ärztliche Leistungen und daher auch die Freistellung der übrigen Arztgruppen von diesen Budgets von der gesetzlichen Regelung des § 87 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 2a Sätze 1 und 2 SGB V gedeckt ist.

    In seinem Urteil vom 8. März 2000 (Az: B 6 KA 7/99 R, BSGE 86, 16 ff.) hat das BSG gleichwohl die Einführung der Praxisbudgets als im Einklang mit höherrangigem Recht befunden.

    Denn die Bildung eines eigenen Honorartopfes für nicht budgetierte Arztgruppen stellt keine Budgetierung im Sinne des EBM dar (Urteil des BSG vom 8.3.2000, Az.: B 6 KA 7/99 R, BSGE 86, 16 ff.).

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 9.9.1998 (Az.: B 6 KA 55/97 R, BSGE 83/1 ff.) die Aufteilung der Gesamtvergütung in verschiedene Töpfe (damals: Teilbudgets) auch dann für rechtmäßig erklärt, wenn die einzelnen kassenärztlichen Leistungen nicht mehr entsprechend dem EBM im selben Verhältnis, sondern begrenzt durch die dem jeweiligen Honorartopf zugewiesene Vergütung unterschiedlich vergütet werden.

    Das BSG hat daher der KV eine sogenannte Be-obachtungs- und Reaktionspflicht auferlegt, wenn sie durch die Bildung von Teilbudgets vom Grundsatz der gleichmäßigen Honorarverteilung abweicht (Urteil vom 9.9.1998, Az.: B 6 KA 55/97 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 26).

  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 30/01 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf - Zuordnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01
    Nach der Entscheidung des BSG vom 11. September 2002 (Az.: B 6 KA 30/02 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S. 409) ist es auch zulässig, wenn die Honorartöpfe entsprechend der in einem früheren Jahr ausbezahlten Abrechnungsvolumina gebildet werden.

    Die Unterschiede zwischen diesen Arztgruppen und den anderen Vertragsärzten sind indessen nicht von solchem Gewicht, dass sie eine völlige Freistellung der ausschließlich auf Überweisung tätigen Ärzte von mengensteuernden Regelungen im HVM erfordern (Urteil des BSG vom 11. September 2002, Az.: B 6 KA 30/01 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S. 409).

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01
    Denn das Bundessozialgericht hat außerdem entschieden (Urteil vom 7.2.1996, Az.: 6 RKa 68/94, SozR 3-2500 § 85 Nr. 11, S. 65), dass das Benehmen sogar noch nach der Beschlussfassung über den HVM hergestellt werden kann.

    Dabei handelt es sich indessen nur um ein objektiv-rechtliches Gebot, das KVen einerseits und die Krankenkassenverbände andererseits bei der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu beachten haben (BSG Urteil vom 7.2.1996, Az.: 6 RKa 68/94, BSGE 77, 279).

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 18/96

    Festsetzung der Fallpunktzahl für Leistungen des Basislabors in Teil B Kapitel O

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01
    Das BSG hat dazu entschieden, dass die Gerichte nicht befugt seien zu überprüfen, ob der EBM die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung der Bewertung ärztlicher Leistungen darstelle (Urteil vom 29.1.1997, Az.: 6 RKa 18/96, SozR 3-2500 § 87 Nr. 16 S. 65 f.).

    Abgesehen davon, dass das BSG in den vergangenen Jahren mehrfach darauf hingewiesen hat, dass die Gerichte die gesetzlichen Vorgaben zu akzeptieren haben und nicht berechtigt sind, die Gesetze darauf zu überprüfen, ob es die sachgerechteste Lösung eines gesellschaftlichen Problems darstellt (Urteil vom 29.1.1997, Az: 6 RKa 18/96, SozR 3-2500 § 87 Nr. 16 S. 65 m. w. N.), widerspricht die Auffassung der Kläger den grundlegenden Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01
    Der Beschluss des Bewertungsausschusses ist vielmehr rechtlich als vertragliche Vereinbarung der Vertragspartner der Bundesmantelverträge und als Erlass von Rechtsnormen zu werten (BSG, Urteil vom 1.7.1992, Az: 14a/6 RKa 1/90, BSGE 71, 42; Urteil vom 29.9.1993, Az: 6 RKa 65/91, BSGE 73, 131ff.).

    Im Hinblick auf diese besondere Rechtsstellung des Ausschusses und seiner Mitglieder - so das BSG weiter - ist es sachgerecht und verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die Vertreter der Ärzte im Bewertungsausschuss nicht von der Vertreterversammlung der KBVen, sondern von dem Vorstand bestellt werden und hierbei auch "Verbandsfunktionäre" herangezogen werden (zu allem: Urteil vom 29.9.1993, Az.: 6 RKa 65/91, BSGE 73, 131, 133).

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01
    Deshalb ist der EBM auch nicht in einem parlamentarisch-demokratischen Willensbildungsprozess zustande gekommen (Urteil vom 16.5.2001, Az.: B 6 KA 20/00 R, BSGE 88, 126, 133).

    Das BSG hat bereits früher entschieden, dass Akte der Rechtsetzung grundsätzlich nicht begründet zu werden brauchen (BSGE 88, 126, 136 f.).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R

    Revisionsverfahren - Gegenrüge - Geltendmachung der maßgeblichen Gesichtspunkte

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 33/92

    Fuhrkostenbeitrag - Ärztlicher Notfalldienst - Nichtkassenarzt

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93

    Honorarverteilung - Fallwertminderung

  • BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 71.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Vertretung der Ersatzkassenverbände vor dem BverwG durch

  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 32/92

    Ärztlicher Notfalldienst; Nichtkassenärzte; Notfalldienst; Teilnehmende

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Vertreterversammlung - Beschränkung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 54/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Er hat vorgetragen, mit der Bildung einer Vergleichsgruppe der MKG-Chirurgen habe er der Forderung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) im Rechtsstreit L 11 KA 7/01 entsprochen.

    Der Senat hat im Einzelnen dargelegt, dass der Beklagte die im Rechtsstreit L 11 KA 7/01 LSG NRW in der mündlichen Verhandlung vom 12.02.2003 erteilten Hinweise nicht vollständig umgesetzt habe, weil er das Abrechnungsverhalten der MKG-Chirurgen und des Klägers zu 1) im vertragsärztlichen Bereich nicht in seine Erwägungen einbezogen habe.

    Dabei berücksichtigt der Senat, dass der Beklagte bereits in dem Rechtsstreit L 11 KA 7/01 LSG NRW am 12.02.2003 auf die vorgenannte Rechtsauffassung hingewiesen worden ist und dies nicht in seinem vorliegend streitigen Bescheid vom 31.05.2006 umgesetzt hat.

  • SG Düsseldorf, 09.04.2008 - S 2 KA 113/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    In Fortführung des letztgenannten Urteils hat das LSG NRW in dem Berufungsrechtsstreit L 11 KA 7/01 die Auffassung vertreten, dass bei einem statistischen Vergleich der Wirtschaftlichkeit der zahnärztlichen Behandlung eines MKG-Chirurgen die Vergleichsgruppe aus dieser Arztgruppe gebildet werden müsse.
  • SG Düsseldorf, 14.06.2006 - S 2 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    In Fortführung des Urteils des BSG vom 08.05.1996 - 6 RKa 45/95 - (SozR 3-2500 § 106 Nr. 36) hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in dem Berufungsrechtsstreit L 11 KA 7/01 die Auffassung vertreten, dass bei einem statistischen Vergleich der Wirtschaftlichkeit der zahnärztlichen Behandlung eines MKG-Chirurgen die Vergleichsgruppe aus dieser Arztgruppe gebildet werden müsse.
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