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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12 (https://dejure.org/2016,13992)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.01.2016 - L 8 SO 385/12 (https://dejure.org/2016,13992)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - L 8 SO 385/12 (https://dejure.org/2016,13992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für ärztlich verordnete medizinische Behandlungspflege zur Diabetesbehandlung; Naturalleistungsanspruch des Versicherten; Bindende Bescheide

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung für ärztlich verordnete medizinische Behandlungspflege zur Diabetesbehandlung; Naturalleistungsanspruch des Versicherten; Bindende Bescheide

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung für ärztlich verordnete medizinische Behandlungspflege zur Diabetesbehandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 127 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Sozialrecht/Opferentschädigungsrecht/Impfschadensrecht/Blindengeld | Messen des Blutzuckergehaltes als Leistung der häuslichen Krankenpflege

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 16/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - sonstiger geeigneter Ort -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12
    Diese Richtlinien haben normativen Charakter und sind für die Beteiligten verbindlich (vgl. ausführlich und mit zahlreichen weiteren Nachweisen: BSG, Urteile vom 25. Februar 2015 - B 3 KR 11/14 R - juris Rn. 12 ff und vom 22. April 2015 - B 3 KR 16/14 R - juris Rn. 16 ff, 25).

    Ein genereller Ausschluss von häuslicher Krankenpflege in Einrichtungen besteht danach nicht, der Anspruch wird lediglich dann und insoweit beschränkt, als nach den gesetzlichen Bestimmungen die Einrichtung verpflichtet ist, medizinische Behandlungspflege zu leisten (BSG Urteil vom 22. April 2015, a.a.O., juris Rn. 24).

    Einrichtungen der Eingliederungshilfe schulden danach regelmäßig selbst keine medizinische Behandlungspflege, sondern haben lediglich organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass die Bewohner der Einrichtung neben den von der Einrichtung selbst geschuldeten Leistungen auch solche anderer Träger in Anspruch nehmen können, es sei denn, aus den Vereinbarungen nach den §§ 75 ff SGB XII, der Leistungsbeschreibung, dem Aufgabenspektrum der Einrichtung auch unter Berücksichtigung ihrer Zielgruppe und ihrer sächlichen und personellen Ausstattung ergeben sich entsprechende Leistungspflichten (BSG, Urteil vom 22. April 2015, a.a.O., juris Rn. 26, 28, 32).

    Nur einfachste Maßnahmen der Krankenpflege sind dann von der Einrichtung selbst zu erfüllen und von einer Verordnung ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 22. April 2015, a.a.O., juris Rn. 32).

    Zwar ist die Injektion eine behandlungspflegerische Maßnahme, die von erwachsenen Patienten regelmäßig selbst durchgeführt werden kann; hierfür sind aber erhebliche medizinische Kenntnisse erforderlich, die den Patienten, die die Injektionen selbst durchführen, zuvor vermittelt werden müssen (BSG, Urteil vom 22. April 2015, a.a.O., juris Rn. 41).

    Das Messen des Blutzuckergehaltes gehört für Bewohner, die - wie der Kläger - an insulinpflichtigem Diabetes mellitus leiden, grundsätzlich zu der von einer Einrichtung - hier des Beigeladenen zu 2 - geschuldeten Unterstützung eines gesunden Lebens und ist daher untrennbarer Bestandteil der Eingliederungshilfe (BSG, Urteil vom 22. April 2015, a.a.O., juris Rn. 40).

    Anders als in dem vom BSG (Urteil vom 22. April 2015, a.a.O., juris Rn. 40) entschiedenen Fall hätten somit hier die Mitarbeiter der Einrichtung nicht lediglich die vom Blutzuckermessgerät angezeigten Messergebnisse festzuhalten und dem behandelnden Arzt bzw. medizinischen Pflegedienst zur Verfügung zu stellen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 8 SO 149/07

    Richtiger Sozialleistungsträger für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12
    An dieser Auffassung (so bereits Senatsurteil vom 27. August 2009 - L 8 SO 149/07 - juris Rn. 26, 42 unter Verweis auf das BSG-Urteil vom 13. August 1981 - 11 RA 56/80 - juris Rn. 14) hält der Senat grundsätzlich fest.

    Eine Verurteilung der Beigeladenen zu 1 auch für die Zeiten, für die sie die Anträge mit bindenden Bescheiden abgelehnt hat, wäre nur dann möglich gewesen, wenn sie von sich aus diese Bescheide aufgehoben hätte (hierzu Senatsurteil vom 27. August 2009 a.a.O. Rn. 43).

    Mit dem Gesetz vom 20. Juli 2006 (BGBl. I 1706) sind die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe und der Leistungen nach dem AsylbLG in § 75 Abs. 5 SGG aufgenommen worden, nicht jedoch in weiteren Vorschriften des SGG wie den §§ 55, 154, 180, 181 oder 182. Spätestens nach weiteren, teilweise sehr umfangreichen (z.B. Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26. März 2008) oder einschlägigen (Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom 10. Dezember 2014) Änderungen des SGG kann nach über zehn Jahren nicht mehr von einem Redaktionsversehen ausgegangen werden (so bereits Senatsurteil vom 27. August 2009 a.a.O. Rn. 49; a. A. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2010 - L 1 SO 84/09 B ER / L 1 SO 95/09 B - juris, Rn. 46 ff.).

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in Einrichtung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12
    Die Beigeladene zu 1 vertritt unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 25. Februar 2015 - B 3 KR 11/14 R - die Auffassung, dass die Blutzuckermessungen als einfache behandlungspflegerische Maßnahmen von Mitarbeitern des Beigeladenen zu 2 erbracht werden können.

    Diese Richtlinien haben normativen Charakter und sind für die Beteiligten verbindlich (vgl. ausführlich und mit zahlreichen weiteren Nachweisen: BSG, Urteile vom 25. Februar 2015 - B 3 KR 11/14 R - juris Rn. 12 ff und vom 22. April 2015 - B 3 KR 16/14 R - juris Rn. 16 ff, 25).

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 69/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Beigeladener - Rechtsstellung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12
    Die erstinstanzliche Entscheidung muss den Beigeladenen in eigenen Rechten im Sinne des § 54 Abs. 1 S. 2 SGG verletzen, allein die Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen ohne Eingriff in bestehende Rechtspositionen reicht nicht aus (BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 69/98 R, juris Rn. 17; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014 § 75 Rn. 19 und vor § 143 Rn. 4a, 8).

    Eine Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen ohne Eingriff in bestehende Rechtspositionen reicht für die Annahme einer Beschwer nicht aus (BSG Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 69/98 R, Juris Rn. 17, m.w.N.).

  • BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R

    Arbeitslosenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12
    Eine Verurteilung nach § 181 i.V. mit § 180 Abs. 4 SGG kommt dann nicht in Betracht, wenn ein anderer Versicherungsträger in einem früheren Bescheid seine Zuständigkeit für die Entscheidung über den Leistungsanspruch grundsätzlich bejaht bzw. nicht in Frage gestellt, diesen Anspruch aber wegen Fehlens materieller Voraussetzungen verneint hat (BSG Urteil vom 29. November 2006 - B 12 KR 30/05 R - juris Rn. 15).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 84/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erwerbsfähigkeit einer rumänischen Studentin

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12
    Mit dem Gesetz vom 20. Juli 2006 (BGBl. I 1706) sind die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe und der Leistungen nach dem AsylbLG in § 75 Abs. 5 SGG aufgenommen worden, nicht jedoch in weiteren Vorschriften des SGG wie den §§ 55, 154, 180, 181 oder 182. Spätestens nach weiteren, teilweise sehr umfangreichen (z.B. Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26. März 2008) oder einschlägigen (Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom 10. Dezember 2014) Änderungen des SGG kann nach über zehn Jahren nicht mehr von einem Redaktionsversehen ausgegangen werden (so bereits Senatsurteil vom 27. August 2009 a.a.O. Rn. 49; a. A. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2010 - L 1 SO 84/09 B ER / L 1 SO 95/09 B - juris, Rn. 46 ff.).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12
    Die in den Urteilen des BSG vom 21. August 2008 (B 13 R 33/07 R, juris Rn. 51) und vom 29. September 2009 (B 8 SO 19/08 R, juris Rn. 24) angedeutete Möglichkeit, bei der Geltendmachung von Rehabilitationsleistungen anders zu entscheiden, betrifft ausschließlich Zuständigkeitsstreitigkeiten nach § 14 SGB IX; ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12
    An dieser Auffassung (so bereits Senatsurteil vom 27. August 2009 - L 8 SO 149/07 - juris Rn. 26, 42 unter Verweis auf das BSG-Urteil vom 13. August 1981 - 11 RA 56/80 - juris Rn. 14) hält der Senat grundsätzlich fest.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 3901/14

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - vollstationäre Einrichtung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12
    Der Naturalleistungsanspruch des Versicherten wandelt sich um in einen Kostenerstattungsanspruch bzw., soweit die Kosten tatsächlich noch nicht beglichen sind, in einen Anspruch des Versicherten auf Freistellung von den Kosten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2015 - L 11 KR 3901/14 -, juris Rn. 23).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12
    Die in den Urteilen des BSG vom 21. August 2008 (B 13 R 33/07 R, juris Rn. 51) und vom 29. September 2009 (B 8 SO 19/08 R, juris Rn. 24) angedeutete Möglichkeit, bei der Geltendmachung von Rehabilitationsleistungen anders zu entscheiden, betrifft ausschließlich Zuständigkeitsstreitigkeiten nach § 14 SGB IX; ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81

    Psychotherapie als Sachleistung der Krankenversicherung - Kostenerstattung

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R

    Krankenversicherung - isolierte ambulante ärztliche Krankenbehandlung in Form

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 29/12 R

    Sozialhilferecht

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • SG Fulda, 25.01.2017 - S 7 SO 78/16

    Sozialhilfe (SGB XII)

    Zwar sind die Krankenkasse des Antragstellers nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX und der Antragsgegner nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX jeweils Rehabilitationsträger; auch gehört der Antragsteller wegen seiner bestehenden Behinderung zum Personenkreis der behinderten Menschen gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX. Bei den Leistungen der Behandlungspflege handelt es sich jedoch nicht um Teilhabeleistungen nach dem SGB IX (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. Januar 2016 - L 8 SO 385/12 -, juris, Rn. 27, 28).
  • SG Aurich, 25.07.2016 - S 13 SO 47/16

    Streitigkeiten nach dem SGB XII Keine Streitsachengebührenfestsetzung

    Nur dann wäre es beispielsweise nicht untrennbar Bestandteil der Eingliederungshilfe und müsste als Leistung in der häuslichen Krankenpflege verordnet werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.01.2016 - L 8 SO 385/12).

    Bei dieser Diabetesversorgung im Rahmen des § 37 Abs. 2 SGB V handelt es sich nach Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 28.01.2016 zum Aktenzeichen L 8 SO 385/12) um eine Krankenbehandlung und keine Rehabilitationsleistung, so dass 14 SGB IX tatbestandlich nicht anwendbar ist.

    Von daher erkennt das Gericht keinen Anspruch auf Finanzierung einer auf die Situation der behinderten Person zugeschnittenen Diabetes-Schulung (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.01.2016 - L 8 SO 385/12 zitiert nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2023 - L 1 U 954/23

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall eines Land- und Forstwirt

    Der Senat kann offenlassen, ob eine Verurteilung des Beigeladenen im gerichtlichen Ermessen steht (vgl. hierfür: Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 75, Rn. 18c; so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. August 2008 -L 7 VS 3/07; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. Januar 2016 -L 8 SO 385/12) oder das "Kann" iSd § 75 Abs. 5 SGG als reines "Kompetenz-Kann" zu verstehen ist (Gall in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl., § 75 SGG, Stand: 15. Juni 2022, Rn. 235).
  • LSG Hamburg, 03.09.2020 - L 1 KR 93/20

    Verpflichtung des erstangegangenen Sozialleistungsträgers zur Bewilligung

    Da hiernach zum damaligen Zeitpunkt keine wirksame Weiterleitung eines Antrags auf Teilhabeleistungen erfolgt ist und da die Antragsgegnerin auch nach dem Zeitpunkt der Antragskonkretisierung im Laufe des Jahres 2020 und damit gegebenenfalls des Fristbeginns nach § 14 Abs. 1 S. 1 SGB IX bis zum Ablauf dieser Frist keine (erneute) Weiterleitung an die Beigeladene vorgenommen hat, ist die Antragsgegnerin als erstangegangener Träger im Außenverhältnis nach § 14 SGB IX bis heute unabhängig davon leistungsverpflichtet, ob man den streitgegenständlichen Antrag mit dem SG, den Beteiligten und dem erkennenden Senat ausschließlich für einen solchen auf Gewährung von Behandlungssicherungspflege nach dem SGB V oder (auch) für einen solchen auf Gewährung von Teilhabeleistungen hält, wobei jedenfalls nach vorläufiger Auffassung des Senats allein Letzterer geeignet wäre, den Anwendungsbereich des § 14 SGB IX zu eröffnen und danach eine Zuständigkeit zu begründen (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. Januar 2016 - L 8 SO 385/12, juris).
  • SG Magdeburg, 16.06.2023 - S 34 AS 3828/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - rückwirkende Feststellung einer

    Liegen die Voraussetzungen des § 75 Abs. 5 SGG vor, steht eine Verurteilung des Beigeladenen im Ermessen des Gerichts (vgl. B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 75, Rn. 18c; so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. August 2008 - L 7 VS 3/07; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. Januar 2016 - L 8 SO 385/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2017 - L 8 SO 266/16
    Eine Verurteilung bzw. Verpflichtung eines Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn von ihm erlassene Bescheide bindend geworden sind, weil die Leistungen begehrende Person Rechtsbehelfe nicht eingelegt hat oder diese bestandskräftig zurückgewiesen oder rechtskräftig abgelehnt worden sind (so bereits Senatsurteil vom 27. August 2009 - L 8 SO 149/07 - juris Rn. 26, 42; jüngst Senatsurteil vom 23. Februar 2016 - L 8 SO 385/12 - vgl. auch Leitherer in Meyer-Ladwig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 75 Rn. 18b m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 06.12.2017 - L 8 SO 130/15

    Übernahme von Kosten häuslicher Krankenpflege zur Gabe von Augentropfen in einer

    Erst recht nicht rechtsmittelbefugt kann dann ein Leistungserbringer sein, der - wie hier der Beigeladene zu 2) - die streitige Leistung selbst weder erbringen möchte noch erbracht hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.01.2016 - L 8 SO 385/12 - juris RdNr. 24).
  • LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 1 KR 228/18
    Dies vermag allerdings eine Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen Leistungserbringers gegen ein im Rechtsstreit zwischen Hilfebedürftigen und Sozialhilfeträger ergangenes klageabweisendes Urteil nicht zu begründen (Senatsurteil vom 06.12.2017 - L 8 SO 130/15 - juris Rn. 21; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.01.2016 - L 8 SO 385/12 - juris Rn. 22 f.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2015 - L 7 SO 1447/11 - juris Rn. 61; bestätigt durch BSG, Urteil vom 06.12.2018 - B 8 SO 9/18 R - juris Rn. 52 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - L 4 KR 5028/15
    In Anwendung dieser Grundsätze besteht bei dem Beigeladenen zu 1 hinsichtlich der Durchführung der Insulininjektionen während des Aufenthalts bei der Beigeladenen zu 2 kein besonders hoher Pflegebedarf nach § 37 Abs. 1 Satz 1 und 2 Satz 1 SGB V. Die streitgegenständlichen subkutanen Injektionen zählen zu den einfachen Leistungen der Behandlungspflege; ihre Durchführung erfordert keine medizinische Fachkraft oder -kenntnisse (ebenso Thüringer LSG, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 6 KR 1290/11 - juris, Rn. 37 - auch zum Folgenden; a.A. Sächsisches LSG, Urteil vom 26. August 2016 - L 1 KR 137/11 - juris, Rn. 45; LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 28. Januar 2016 - L 8 SO 385/12 - juris. Rn. 47 mit Blick auf die psychische Verfassung des im dortigen Verfahren betroffenen behinderten Versicherten).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2018 - L 8 SO 305/15
    Die erstinstanzliche Entscheidung muss den Beigeladenen in eigenen Rechten im Sinne des § 54 Abs. 1 S. 2 SGG verletzen, allein die Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen ohne Eingriff in bestehende Rechtspositionen reicht nicht aus (BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 69/98 R - juris Rn. 17; Senatsurteil vom 28. Januar 2016 - L 8 SO 385/12 - juris Rn. 22 ff.; vgl. allgemein hierzu B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt SGG-Kommentar 12. Aufl. 2017, § 75 Rn. 19; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leithe-rer/Schmidt SGG-Kommentar 12. Aufl. 2017, vor § 143 Rn. 8 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2019 - L 8 SO 282/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2020 - L 6 AS 378/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 4 KR 147/17
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