Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08 ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
Richtgrößenvereinbarung - keine Bildung einer Arztgruppe der anthroposophisch tätigen Ärzte - Honorarkürzungsbescheid - Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Beschränkung auf Einräumung von Ratenzahlungen - Therapiefreiheit - keine besondere Behandlung von ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 86b SGG; § 106 SGB V; Art. 12 GG
Rechtsschutz wegen der Vollziehung eines Regresses bei Überschreitung der Richtgrößen für Arzneimittel; Abwägung des privaten Interesses gegen das öffentliche Interesse bei einer sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts bei der Prüfung nach § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutz wegen der Vollziehung eines Regresses bei Überschreitung der Richtgrößen für Arzneimittel; Abwägung des privaten Interesses gegen das öffentliche Interesse bei einer sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts bei der Prüfung nach § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz wegen der Vollziehung eines Regresses bei Überschreitung der Richtgrößen für Arzneimittel, Zulässigkeit von Beschränkungen in einer Richtgrößenvereinbarung für anthroposophisch tätige Ärzte
Verfahrensgang
- SG Hannover, 04.04.2008 - S 16 KA 172/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08 ER
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (14)
- BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97
Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08
Die Anerkennung entsprechender Einsparungen würde aber nach ständiger Rechtsprechung voraussetzen, dass zwischen dem festgestellten Verordnungsmehraufwand auf der einen und den Kostenunterschreitungen auf der anderen Seite ein kausaler Zusammenhang nachzuweisen ist (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 42 und Nr. 57).Es muss festgestellt werden, durch welche vermehrten Verordnungen der Arzt in welcher Art von Behandlungsfällen aus welchem Grund welche Einsparungen erzielt hat (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 42).
- BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R
Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08
Praxisbesonderheiten sind aus der Zusammensetzung der Patienten eines Vertragsarztes herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe - hier: der Fachgruppe -nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (…BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R - juris).Dies hat das BSG sowohl im Hinblick auf Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise (Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R - juris) als auch hinsichtlich eines Regresses wegen unwirtschaftlicher Arzneimittelverordnungen (Urteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 36/98 R - juris) entschieden.
- BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08
Er beruht auf der RgV 2001 vom 16. September 2000, die im Dezember 2000 im Heft 12/2000 des Niedersächsischen Ärzteblatts (NdsÄBl., Seite 110 ff.) und damit noch rechtzeitig vor Beginn des Prüfjahres 2001 (vgl. hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11) veröffentlicht worden ist.Da Gegenstand der Richtgrößenprüfung nicht einzelne Quartale sind, sondern das gesamte Jahr zu untersuchen ist (vgl. BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11), beginnt der Lauf der Ausschlussfrist erst mit der Bekanntgabe des Honorarbescheids für das letzte Quartal 2001 (im Jahr 2002), so dass der Erlass des ersten Regressbescheids (durch den Prüfungsausschuss) vom 19. Dezember 2005 fristwahrend war.
- BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94
Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08
Praxisbesonderheiten sind aus der Zusammensetzung der Patienten eines Vertragsarztes herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe - hier: der Fachgruppe -nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R - juris). - BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08
Mit der Rechtsprechung, die zu § 86 a Abs. 3 Satz 2 SGG vergleichbaren Vorschriften (§ 80 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung , § 69 Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung) ergangen ist (OVG Münster NVwZ-RR 1994, 617f; OVG Schleswig NVwZ-RR 2006, 65f; BFH NJW 1967, 1440) ist ein solcher Fall vor allem dann anzunehmen, wenn die verlangte Zahlung zur Existenzvernichtung oder zur Insolvenz führen könnte. - BSG, 15.04.1980 - 6 RKa 5/79
Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise - Vergleich mit dem …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08
Dabei bietet es sich an, wie im vorliegenden Fall an die Einteilung der Arztgruppen in der jeweiligen Weiterbildungsordnung anzuknüpfen, weil diese berufsrechtliche Einteilung am verlässlichsten die inhaltliche Differenzierung der ärztlichen Tätigkeit wiedergibt (ebenso Engelhard a.a.O. und die st. Rspr. zur Vergleichsgruppenbildung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach statistischen Durchschnittswerten, vgl. z. B. BSGE 50, 84, 86). - BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08
Den ursächlichen Zusammenhang zwischen den Einsparungen und den Mehraufwendungen hat der Vertragsarzt - anhand repräsentativer Einzelfälle - substantiiert darzulegen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57). - BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94
Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08
Eine Sonderstellung dieser Methoden gegenüber der Schulmedizin ist daraus nicht abzuleiten (vgl. BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 3), insbesondere nicht in Hinblick auf die alle Vertragsärzte gleichermaßen treffende Verpflichtung zur Befolgung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1 SGB V). - BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 36/98 R
Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses - Praktischer Arzt - Homöopathie - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08
Dies hat das BSG sowohl im Hinblick auf Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise (Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R - juris) als auch hinsichtlich eines Regresses wegen unwirtschaftlicher Arzneimittelverordnungen (Urteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 36/98 R - juris) entschieden. - BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R
Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08
Die betroffene Praxis muss sich nach der Zusammensetzung der Patienten und hinsichtlich der schwerpunktmäßig zu behandelnden Gesundheitsstörungen vom typischen Zuschnitt einer Praxis der Vergleichsgruppe unterscheiden (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50) und diese Abweichung muss sich gerade auf die überdurchschnittlich häufig erbrachten bzw. verordneten Leistungen auswirken. - BGH, 25.08.2004 - IXa ZB 271/03
Pfändbarkeit von Ansprücheng egen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte
- BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91
KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung
- OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2004 - 2 MB 20/04
Anschlussbeitrag, Vollgeschoss, Vollstreckung, Zulässigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93
Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2009 - L 3 KA 99/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Regressforderung der vertragsärztlichen …
21 Die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Verordnungsweise nach Richtgrößen im Jahr 2001 ist vom Senat allerdings wiederholt im Grundsatz als rechtmäßig angesehen worden (z.B. Beschlüsse vom 29. August 2008 - L 3 KA 39/08 ER - juris; vom 17. Dezember 2008 - L 3 KA 80/08 ER).Grundlage hierfür ist die in Niedersachsen geltende Richtgrößenvereinbarung (RgV) 2001 vom 16. September 2000 (in der Fassung der Ergänzungsvereinbarung vom 13. November 2003 bzw. des Nachtrags vom 12. Juli 2005; vgl. näher Senatsbeschluss vom 29. August 2008 a.a.O.), die auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 84 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, 106 Abs. 5 a Satz 2 SGB V (jeweils in der im Jahr 2001 geltenden Fassung) getroffen worden ist.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2013 - L 3 KA 36/13 Wie der erkennende Senat bereits im parallelen Beschwerdeverfahren des Klägers für den Regress wegen Richtgrößenüberschreitung für das Jahr 2001 (Beschluss vom 25. Oktober 2012 - L 3 KA 37/12 B - unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 29. August 2008 - L 3 KA 39/08 ER, veröffentlicht in juris) ausgeführt hat, kann der Kläger keine Verengung der Vergleichsgruppe auf die Untergruppe anthroposophisch tätiger Ärzte verlangen.
Sofern der Kläger eine Verletzung von Verfassungsrecht geltend macht, kann ebenfalls auf den oben zitierten Senatsbeschluss Bezug genommen werden, in dem sich der Senat mit Blick auf die Vertreter alternativer Behandlungsmethoden mit der Vereinbarkeit der Vergleichsgruppenbildung mit Art. 3 und 12 Grundgesetz (GG) auseinander gesetzt hat (vgl Senatsbeschluss vom 29. August 2008, aaO, Umdruckseite 10).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2013 - L 3 KA 140/11 Die Befugnis des Gerichts, im Rahmen seiner Entscheidung nach § 86b Abs. 1 S 1 Nr. 2 SGG die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf eine Regelung zu beschränken, die im Ergebnis eine teilweise Stundung des Regressbetrages bedeutet, ergibt sich dabei daraus, dass die aufschiebende Wirkung nach den genannten Vorschriften ganz oder teilweise angeordnet werden kann und nach § 86b Abs. 1 S 3 SGG auch mit Auflagen versehen werden könnte (vgl Senatsbeschluss vom 29. August 2008 - L 3 KA 39/08 ER).
- SG Hannover, 16.12.2010 - S 61 KA 426/09 Praxisbesonderheiten sind Besonderheiten der Patientenversorgung, die vom Durchschnitt der Arztgruppe signifikant abweichen und die sich aus einem spezifischen Zuschnitt der Patienten des geprüften Vertragsarztes ergeben, der im Regelfall in Wechselbeziehung zu einer besonderen Qualifikation des Arztes steht (Bundessozialgericht, Urteil vom 06.05.2009 - B 6 KA 17/08 R = juris Rz 27; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.08.2008 - L 3 KA 39/08 ER = juris Rz 30).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2011 - L 3 KA 40/11 Hintergrund ist, dass insbesondere die Einnahmen der Ast aus ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit im Rahmen dieser Regelungen als Arbeitseinkommen anzusehen sind, weil es sich hierbei um Vergütungen handelt, die die Existenzgrundlage der Ast bilden und ihre Erwerbsfähigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen (vgl hierzu BGHZ 96, 324, 327; zur Rspr des Senats bei der Bemessung der Ratenhöhe zB auch Beschluss vom 29. August 2008 - L 3 KA 39/08 ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 3 KA 37/12 Wie bereits der erkennende Senat in seinem - ebenfalls nach summerischer Prüfung gefassten - Beschluss vom 29. August 2008 - L 3 KA 39/08 ER, veröffentlicht in juris - unter Würdigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ausgeführt hat, kann der Kläger keine Verengung der Vergleichsgruppe auf die Untergruppe anthroposophisch tätiger Ärzte verlangen.
- SG Hannover, 16.12.2010 - S 61 KA 37/08 Praxisbesonderheiten sind Besonderheiten der Patientenversorgung, die vom Durchschnitt der Arztgruppe signifikant abweichen und die sich aus einem spezifischen Zuschnitt der Patienten des geprüften Vertragsarztes ergeben, der im Regelfall in Wechselbeziehung zu einer besonderen Qualifikation des Arztes steht (Bundessozialgericht, Urteil vom 06.05.2009 - B 6 KA 17/08 R = juris Rz 27; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.08.2008 - L 3 KA 39/08 ER = juris Rz 30).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2011 - L 3 KA 116/10 Hintergrund ist, dass die Einnahmen des Ast aus seiner vertragsärztlichen Tätigkeit im Rahmen dieser Regelungen als Arbeitseinkommen anzusehen sind, weil es sich hierbei um Vergütungen handelt, die die Existenzgrundlage des Ast bilden und seine Erwerbsfähigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen (vgl hierzu BGHZ 96, 324, 327; zur Rechtsprechung des Senats bei der Bemessung der Ratenhöhe auch Beschluss vom 29. August 2008 - L 3 KA 39/08 ER; Beschluss vom 8. Oktober 2009 - L 3 KA 60/09 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2011 - L 3 KA 94/10 Hintergrund ist, dass die Einnahmen der Astin aus ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit im Rahmen dieser Regelungen als Arbeitseinkommen anzusehen sind, weil es sich hierbei um Vergütungen handelt, die die Existenzgrundlage der Astin bilden und ihre Erwerbsfähigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen (vgl hierzu BGHZ 96, 324, 327; zur Rechtsprechung des Senats bei der Bemessung der Ratenhöhe auch Beschluss vom 29. August 2008 - L 3 KA 39/08 ER; Beschluss vom 8. Oktober 2009 - L 3 KA 60/09 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2009 - L 3 KA 30/09 Denn es ist nicht substantiiert dargelegt worden, dass diese spezifische Therapieausrichtung zu einem besonderen Zuschnitt der Patientenschaft geführt hat (vgl. hierzu: BSG-Urteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 36/98 R - juris; Senatsbeschluss vom 29. August 2008 - L 3 KA 39/08 ER - juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2009 - L 3 KA 79/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2012 - L 3 KA 43/12
- SG Hannover, 08.08.2012 - S 78 KA 383/09