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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01   

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https://dejure.org/2003,24543
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01 (https://dejure.org/2003,24543)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.01.2003 - L 8 AL 536/01 (https://dejure.org/2003,24543)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - L 8 AL 536/01 (https://dejure.org/2003,24543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 117 Abs. 1 Nr. 3 SGB III; § 142 SGB III ; § 147 Abs. 2 SGB III; § 105a Abs. 1 S. 1 AFG; § 125 Abs. 2 AFG; § 242 BGB
    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit; Bedeutung eines Ruhens des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 142 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) für das Stammrecht und die Rahmenfrist; Rückgriffsmöglichkeit auf einen noch nicht ...

  • nomos.de PDF

    §§ 124, 127, 147, 196 SGB III; § 242 BGB
    Geltendmachung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld außerhalb ders Vier-Jahres-Zeitraumes des § 147 Abs. 2 SGB III

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit; Bedeutung eines Ruhens des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 142 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) für das Stammrecht und die Rahmenfrist; Rückgriffsmöglichkeit auf einen noch nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 141/88

    Entstehen des Anspruchs iS von §§ 100 , 104 Abs. 2 AFG , Wirksamkeit der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01
    Das Ruhen gemäß § 142 SGB III führt zu einer Zahlungssperre, berührt aber nicht das Stammrecht oder die Rahmenfrist (Hünecke in Gagel, SGB III § 142 RdNr. 16; BSG - Bundessozialgericht -, Urteil vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88 - SozR 3-4100 § 105a Nr. 2).

    Seine Vermittlungsfähigkeit ist nicht gemäß § 105a Abs. 1 Satz 1 AFG zu fingieren, weil es sich bei der Arbeitsunfähigkeit des Klägers nur um eine vorübergehende Minderung seiner Leistungsfähigkeit handelte (vgl auch hierzu BSG vom 9. August 1990, a.a.O.).

    Zwar hat der 11. Senat des BSG in zwei Entscheidungen vom 9. August 1990 (11 RAr 141/88 , SozR 3-4100 § 105a Nr. 2) und vom 29. Juli 1992 (11 RAr 15/92 , nicht veröffentlicht) ausdrücklich offen gelassen, ob ein Herstellungsanspruch in Frage kommt, soweit es um die objektive Verfügbarkeit eines Arbeitslosen geht, und in der erstgenannten Entscheidung ausgeführt, dieses sollte, da weiterhin von grundsätzlicher Bedeutung, in entsprechenden Fällen neu überdacht werden.

  • BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64

    Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01
    Frühere Entscheidungen des BSG, nach denen bestimmte Fristen nach ihrer rechtspolitischen und sozialen Funktion dem Schutz der Verwaltung vor schwer nachprüfbaren Ansprüchen diene und die daher keine Anwendung finden könnten, wenn die Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei gegeben seien (Gr. Senat des BSG, Beschluss vom 9. Juni 1961 - GS 2/60 - BSGE 14, 246), sind überholt und jedenfalls auf materiell-rechtliche Ausschlussfristen nicht übertragbar (vgl. bereits BSG, Urteil vom 17. Februar 1965 - 7 RAr 21/64 -, BSGE 22, 257 [BSG 17.02.1965 - 7 RAr 21/64] ).

    Ebenso wie bei der Verjährung (BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 6 m.w.N.), der Antragsfrist beim Schlechtwettergeld (BSG, Urteil vom 17. Februar 1965, a.a.O.) oder der Frist zur Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs nach § 111 SGB X (BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 8 Kn 3/98 UR -, SozR 3-1300 § 111 Nr. 8 = BSGE 86, 78) stellt dies eine rechtsmissbräuchliche und unzulässige Ausnutzung einer Rechtsposition dar, wenn die Berufung hierauf unter Verstoß gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben erfolgt.

  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96

    Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeld, Teilnahme an einer Meisterprüfung iS. von §

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, lässt sich ein Fehlverhalten des Leistungsträgers nur insoweit berichtigen, als die Korrektur bzw. die Ersetzung einer fehlenden Anspruchsvoraussetzung mit dem jeweiligen Gesetzeszweck in Einklang steht (BSG, Urteil vom 5. April 2000 - B 5 RJ 50/98 R -, SozR 3-1200 § 14 Nr. 29; Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 106/96 -, NZA-RR 1998, 229, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Damit könnte die Entgegennahme eines Alg-Antrags fingiert werden, nicht jedoch die Beschäftigungslosigkeit und Verfügbarkeit des Klägers (BSG vom 17. Juli 1997, a.a.O.; Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - SozR 4100 § 103 Nr. 36).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01
    Zu dem mit § 147 Abs. 2 SGB III wortgleichen § 125 Abs. 2 AFG hat das BSG ausgeführt, dass die Bestimmung eine Ausschlussfrist zum Inhalt hat, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (BSG, Urteil vom 29. April 1998 - B 7 AL 30/97 R -, SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG).

    Das BSG hat mit Urteil vom 29. April 1998 (a.a.O.) mit Hinweis auf Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE 87, 1, 36 f = SozR 3-5761 Allg.

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01
    Ebenso wie bei der Verjährung (BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 6 m.w.N.), der Antragsfrist beim Schlechtwettergeld (BSG, Urteil vom 17. Februar 1965, a.a.O.) oder der Frist zur Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs nach § 111 SGB X (BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 8 Kn 3/98 UR -, SozR 3-1300 § 111 Nr. 8 = BSGE 86, 78) stellt dies eine rechtsmissbräuchliche und unzulässige Ausnutzung einer Rechtsposition dar, wenn die Berufung hierauf unter Verstoß gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben erfolgt.
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R

    Rechtsweg bei Erstattungsansprüchen, Untergang des Erstattungsanspruchs durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01
    Ebenso wie bei der Verjährung (BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 6 m.w.N.), der Antragsfrist beim Schlechtwettergeld (BSG, Urteil vom 17. Februar 1965, a.a.O.) oder der Frist zur Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs nach § 111 SGB X (BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 8 Kn 3/98 UR -, SozR 3-1300 § 111 Nr. 8 = BSGE 86, 78) stellt dies eine rechtsmissbräuchliche und unzulässige Ausnutzung einer Rechtsposition dar, wenn die Berufung hierauf unter Verstoß gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben erfolgt.
  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01
    Frühere Entscheidungen des BSG, nach denen bestimmte Fristen nach ihrer rechtspolitischen und sozialen Funktion dem Schutz der Verwaltung vor schwer nachprüfbaren Ansprüchen diene und die daher keine Anwendung finden könnten, wenn die Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei gegeben seien (Gr. Senat des BSG, Beschluss vom 9. Juni 1961 - GS 2/60 - BSGE 14, 246), sind überholt und jedenfalls auf materiell-rechtliche Ausschlussfristen nicht übertragbar (vgl. bereits BSG, Urteil vom 17. Februar 1965 - 7 RAr 21/64 -, BSGE 22, 257 [BSG 17.02.1965 - 7 RAr 21/64] ).
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01
    Das BSG hat mit Urteil vom 21. März 1990 (- 7 RAr 36/88 -, SozR 3-4100 § 125 Nr. 1 = BSGE 66, 258 [BSG 21.03.1990 - 7 RAr 36/88] ) ohne nähere Begründung unterstellt, dass nach Ablauf der Verfallsfrist in der Vorläufervorschrift des § 125 Abs. 2 AFG der Anspruch verfallen bzw. erloschen ist und damit letztlich eine inhaltliche Gleichstellung der unterschiedlichen Formulierungen in den Absätzen 1 und 2 der Vorschrift unterstellt.
  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01
    Zu diesen Nebenpflichten gehören vor allem die Pflichten zu speziellen Dienstleistungen des Versicherungsträgers wie Auskunft, Belehrung und "verständnisvolle Förderung" der Versicherten (BSG, Urteil vom 26. Oktober 1994 - 11 RAr 5/94 -, SozR 3-1200 § 14 Nr. 16; Urteil vom 25. April 1978 - 5 RJ 18/77 -, BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11 m.w.N.).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, lässt sich ein Fehlverhalten des Leistungsträgers nur insoweit berichtigen, als die Korrektur bzw. die Ersetzung einer fehlenden Anspruchsvoraussetzung mit dem jeweiligen Gesetzeszweck in Einklang steht (BSG, Urteil vom 5. April 2000 - B 5 RJ 50/98 R -, SozR 3-1200 § 14 Nr. 29; Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 106/96 -, NZA-RR 1998, 229, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 59/86

    Arbeitsloser - Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Dauer - Fortbestand des

  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 103/89

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Gerichtsreferendare aus der

  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Entstehung - Teilarbeitslosigkeit - zwei

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit während

  • LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) für einen Restanspruch von 169 Tagen;

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 30. Januar 2003, Aktenzeichen L 8 AL 536/01 - in Breithaupt 2003, 852 -), dass ein solcher "Verlust" eines Rechts aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitet werden könne.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 8 AL 126/04
    Während dieser Zeit erfüllte die Klägerin sämtliche übrigen Voraussetzungen für den Bezug von Alhi, insbesondere war sie bedürftig iS von § 193 SGB III. Anders als in dem vom erkennenden Senat mit Urteil vom 30. Januar 2003 (- L 8 AL 536/01 - Breithaupt 2003, 852) entschiedenen Fall war die Klägerin hier auch beschäftigungslos und suchte eine Beschäftigung, sie war damit arbeitslos (§ 118 Abs. 1 SGB III).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2008 - L 7 AL 363/05
    Die Geltenmachungsfrist wird insbesondere nicht durch Überbrückungstatbestände (vgl. § 124 Abs. 3 SGB III a. F.) verlängert, etwa durch eine selbstständige Tätigkeit (LSG Niedersachsen-Bremen vom 03.01.2003 - L 8 AL 536/01 -, info also 2003, 249).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 7 AL 133/07
    Auf die Berufung des Klägers hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen das angefochtene Urteil des SG Hannover aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger ab 14. Juni 1999 Alg zu bewilligen (Urteil vom 30.01.2003 - L 8 AL 536/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
    Der sozial-rechtliche Herstellungsanspruch hat folgende Voraussetzungen: 1. Der Sozialleistungsträger muss eine gesetzliche oder eine aus einem bestehenden Sozialrechtsverhältnis resultierende Verpflichtung verletzt haben, die ihm gerade gegenüber dem Anspruchsteller oblag, 2. die Pflichtverletzung muss als nicht hinweg denkbare Bedingung - zumindest gleichwertig neben anderen Bedingungen - ursächlich einen Nachteil des Betroffenen bewirkt haben, 3. die verletzte Pflicht muss darauf gerichtet gewesen sein, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren; es muss also ein Schutzzweckzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Nachteil iS eines inneren Zusammenhangs bestehen (vgl BSG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 7 RAr 60/94 - ">86a%20SVG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-3200 § 86a SVG Nr. 2; Senatsurteil vom 27. November 1997 - L 8 Ar 145/97 - Seite 9f des Urteilsabdrucks; Senatsurteil vom 30. Januar 2003 - L 8 AL 536/01 - IV der Entscheidungsgründe).
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