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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 111/14   

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https://dejure.org/2016,64812
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 111/14 (https://dejure.org/2016,64812)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.11.2016 - L 3 KA 111/14 (https://dejure.org/2016,64812)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. November 2016 - L 3 KA 111/14 (https://dejure.org/2016,64812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 95d Abs. 1 S. 1 SGB V; § 95d Abs. 3 S. 1, 4, 5, 6, 7 SGB V; § 95d Abs. 6 S. 1 SGB V; § 278 BGB
    Honorarkürzungen wegen einer Verletzung der Fortbildungsnachweispflicht eines Facharztes

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arzt muss dafür Sorge tragen, dass Fortbildungszertifikat rechtzeitig eingereicht wird, sonst wird sein Honorar gekürzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honorarkürzungen wegen einer Verletzung der Fortbildungsnachweispflicht eines Facharztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2016 - L 3 KA 107/13

    Honorarkürzungen wegen einer Verletzung der Pflicht zum Nachweis der fachlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 111/14
    Aus dem Wortlaut der genannten Regelungen folgt unmissverständlich, dass der Vertragsarzt innerhalb der genannten Fristen ausreichende Fortbildungsmaßnahmen nicht nur absolvieren, sondern auch der KÄV gegenüber nachweisen muss ( BSG SozR 4-2500 § 95d Nr. 1; Senatsurteil vom 13. April 2016 - L 3 KA 107/13 - juris ).
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 37/14 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 111/14
    Dies gilt umso mehr, als die Verletzung der Fortbildungsnachweispflicht als so schwerwiegend anzusehen ist, dass sie nach Ablauf von zwei Jahren die Entziehung der Zulassung als Vertragsarzt rechtfertigt ( vgl BSG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - B 6 KA 37/14 B - juris ).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 111/14
    Sie ist schon deshalb nicht unverhältnismäßig, weil sie nur die besonders pflichtvergessenen Vertragsärzte trifft, die sich auch durch die vorangegangenen Honorarkürzungen iHv 10 vH nicht dazu haben bewegen lassen, die Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht nachzuweisen, sodass offensichtlich gravierendere Sanktionen erforderlich sind ( zum abgestuften Sanktionssystem mit sich steigernden Honorarabzügen vgl BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - B 6 KA 36/15 B - juris ).
  • SG Düsseldorf, 22.01.2014 - S 2 KA 1/12

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen wegen fehlenden Fortbildungsnachweises

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 111/14
    Bei verzögerter Bearbeitung durch die Ärztekammer ist dem Vertragsarzt im Einzelfall auch ein sog sozialrechtlicher Herstellungsanspruch eingeräumt worden (SG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 2014 - S 2 KA 1/12 - juris).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist zur Vorlage einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 111/14
    Eine bloß vorübergehende Einbehaltung von Honoraranteilen würde ebenfalls die praktische Umsetzbarkeit erschweren, weil die KÄVen dann entweder Rücklagen für die späteren Honorarnachzahlungen bilden oder Anteile der Gesamtvergütung für spätere Quartale hierzu verwenden müssten, was im Interesse einer quartalsgleichen Honorarverteilung möglichst zu vermeiden ist ( vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 82 Nr. 3; SozR 4-2500 § 85 Nr. 19 ).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 111/14
    Eine bloß vorübergehende Einbehaltung von Honoraranteilen würde ebenfalls die praktische Umsetzbarkeit erschweren, weil die KÄVen dann entweder Rücklagen für die späteren Honorarnachzahlungen bilden oder Anteile der Gesamtvergütung für spätere Quartale hierzu verwenden müssten, was im Interesse einer quartalsgleichen Honorarverteilung möglichst zu vermeiden ist ( vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 82 Nr. 3; SozR 4-2500 § 85 Nr. 19 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - L 5 KA 1522/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Fortbildungsverpflichtung - Fünfjahreszeitraum -

    Unbeachtlich ist insofern, ob der Kläger innerhalb dieses Zeitraum die erforderlichen Fortbildungen absolviert hat, da aus dem Wortlaut der genannten Regelungen eindeutig folgt, dass der Vertragsarzt innerhalb der genannten Fristen ausreichende Fortbildungsmaßnahmen der KV gegenüber nachweisen muss (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.11.2016 - L 3 KA 111/14 -, in juris, dort Rn. 21).
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