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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2002 - L 3/9/6 U 212/00   

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https://dejure.org/2002,31757
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2002 - L 3/9/6 U 212/00 (https://dejure.org/2002,31757)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.07.2002 - L 3/9/6 U 212/00 (https://dejure.org/2002,31757)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - L 3/9/6 U 212/00 (https://dejure.org/2002,31757)
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  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 14/91

    Plötzlicher Herztod als Folge einer durch einen Verkehrsunfall ausgelösten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2002 - L 3/9/6 U 212/00
    Die Herzerkrankung darf nicht so schwer, d. h. die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen sein, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 35/87 - E 62, 220; Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - Urteil vom 18. März 1997 - 2 RU 23/96 - und Urteil vom 02. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R-).

    In die Würdigung aller Umstände für die Wertung, ob die Auswirkungen des Arbeitsunfalls eine wesentliche Bedingung für den Tod dargestellt haben, ist auch mit einzubeziehen, ob und wie stark der vorgeschädigte Versicherte noch belastbar war, ob namentlich ein Arzt in Kenntnis aller maßgebenden Umstände aus rückschauender Sicht es noch verantworten konnte, den Versicherten weiterhin Einflüssen des allgemeinen Erwerbslebens auszusetzen, oder ob der Versicherte diesen Einflüssen nicht mehr ausgesetzt werden durfte und ggfs. so schnell wie möglich einer Therapie zuzuführen war (vgl. BSG, Urteil vom 04. Dezember 1991, a.a.O.).

    Eine Feststellung, dass der Versicherte auch ohne das Unfallereignis genau zu derselben Zeit verstorben wäre, lässt sich ohnehin in aller Regel nicht treffen, gleichwohl sind in Fällen der vorliegenden Art die Auswirkungen der schweren lebensbedrohenden Vorerkrankung mit denen des Unfallereignisses nach den vorstehend erläuterten Kriterien gegeneinander abzuwägen (vgl. wiederum BSG, Urteil vom 04. Dezember 1991, a.a.O.).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2002 - L 3/9/6 U 212/00
    Die Herzerkrankung darf nicht so schwer, d. h. die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen sein, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 35/87 - E 62, 220; Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - Urteil vom 18. März 1997 - 2 RU 23/96 - und Urteil vom 02. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R-).

    Soweit eine tödliche Folge der unfallunabhängigen und in der Folge des Unfalls zum Tode führenden Krankheit bereits absehbar ist, wird der im Unfallversicherungsrecht maßgebliche allgemeine Ursachenbegriff dahingehend konkretisiert, dass der Kausalzusammenhang zu verneinen ist, wenn der Versicherte voraussichtlich auch unabhängig von dem Unfall auf Grund der Vorerkrankung im Verlauf der folgenden zwölf Monate wahrscheinlich verstorben wäre, mithin der Unfall wahrscheinlich nicht zu einer Lebenszeitverkürzung um mindestens ein Jahr geführt hat (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987, a.a.O.).

  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2002 - L 3/9/6 U 212/00
    Die Herzerkrankung darf nicht so schwer, d. h. die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen sein, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 35/87 - E 62, 220; Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - Urteil vom 18. März 1997 - 2 RU 23/96 - und Urteil vom 02. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R-).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 23/96

    Zuständiger Versicherungsträger bei Arbeitsunfall eines Selbständigen während

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2002 - L 3/9/6 U 212/00
    Die Herzerkrankung darf nicht so schwer, d. h. die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen sein, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 35/87 - E 62, 220; Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 14/91 - Urteil vom 18. März 1997 - 2 RU 23/96 - und Urteil vom 02. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R-).
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