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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13 B (https://dejure.org/2014,6334)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.04.2014 - L 20 AY 70/13 B (https://dejure.org/2014,6334)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. April 2014 - L 20 AY 70/13 B (https://dejure.org/2014,6334)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 80.80

    Erfolgreicher Widerspruch - Unstatthaftigkeit - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13
    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob und inwieweit der Widerspruch erfolgreich oder erfolglos war, ist allein der Inhalt der das Vorverfahren abschließenden Sachentscheidung, die bei einer auf die Kosten beschränkten isolierten Anfechtung bestandskräftig geworden ist; denn § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG stellt nach seinem eindeutigen Wortlaut allein auf eine solchen Erfolg des Widerspruchs ab; darauf, ob dieser nach der Rechtslage einen solchen Erfolg nicht hätte haben sollen, kommt es hingegen nicht an (BVerwG, Urteil vom 25.09.1992 - 8 C 16/90 und vom 14.01.1983 - 8 C 80/80).

    Gleiches gilt für die Frage, ob der Widerspruch für den Erfolg ursächlich war; denn - möglicherweise abweichend von der zu § 63 SGB X ergangenen Rechtsprechung des BSG (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R m.w.N.) - ist im Rahmen von § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG allein der äußere Erfolg maßgebend (vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 18.04.1996 - 4 C 6/95, vom 14.08.1987 - 8 C 129/84 sowie vom 14.01.1983 - 8 C 80/80, die eine ursächliche Verknüpfung zwischen Widerspruch und Erfolg nicht fordern).

    Danach soll die Kostenentscheidung nicht mit "schwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen" belastet werden (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 15 unter Hinweis auf die Begründung zu § 67 Entwurf VwVfG 1970, BT-Drucks. VI/1173, S. 75; vgl. zur Gesetzeshistorie ferner BVerwG, Urteil vom 14.01.1983 - 8 C 80/80).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13
    Mit Bescheid vom 25.07.2012 bewilligte die Beklagte dem Kläger nach Maßgabe der von dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 u.a. festgelegten Übergangsregelung für den Monat August 2012 höhere Grundleistungen nach dem AsylbLG als in den Monaten davor.

    Eine andere Beurteilung lässt sich nicht darauf stützen, dass die Beklagte von Amts wegen verpflichtet war, die vom BVerfG in seiner Entscheidung vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 u.a. getroffene Übergangsregelung umzusetzen und auch mögliche Ansprüche des Klägers für die Vergangenheit von Amts wegen zu prüfen.

    Zu diesem Zeitpunkt war die Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 u.a. und damit die in dem Urteil getroffene Übergangsregelung für Zeiträume ab dem 01.01.2011 zwar bereits bekannt und im Wortlaut - z.B. auf der homepage des Gerichts - veröffentlicht.

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13
    Gleiches gilt für die Frage, ob der Widerspruch für den Erfolg ursächlich war; denn - möglicherweise abweichend von der zu § 63 SGB X ergangenen Rechtsprechung des BSG (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R m.w.N.) - ist im Rahmen von § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG allein der äußere Erfolg maßgebend (vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 18.04.1996 - 4 C 6/95, vom 14.08.1987 - 8 C 129/84 sowie vom 14.01.1983 - 8 C 80/80, die eine ursächliche Verknüpfung zwischen Widerspruch und Erfolg nicht fordern).

    Unter Berücksichtigung des Inhalts des Widerspruchsbescheides ließe sich eine andere Beurteilung im Übrigen - jedenfalls bei summarischer Prüfung - auch dann nicht rechtfertigen, wenn im Rahmen des § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG NRW - in Anlehnung an die zu § 63 SGB X ergangene Rechtsprechung des BSG - ferner eine ursächliche Verknüpfung zwischen Widerspruch und Erfolg notwendig wäre; denn die genannten Umstände (Bezeichnung als Widerspruchsbescheid und ausdrücklich erfolgte teilweise Abhilfe) dürften vom Empfängerhorizont den Schluss zulassen, dass der eingeleitete Widerspruch für die teilweise Stattgabe ursächlich war (vgl. hierzu auch LSG NRW, Urteil vom 18.01.2010 - L 3 R 162/09 und BSG, Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R für den Fall einer Zinsentscheidung, die - anders als hier - keinerlei Hinweise darauf enthielt, dass sie aufgrund des von dem dortigen Kläger eingelegten Widerspruchs ergangen ist).

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90

    Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13
    Ein Verfahren ist im Sinne von § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG (NRW) erfolgreich, wenn das Vorverfahren durch eine Verwaltungsentscheidung abgeschlossen worden ist, die dem Widerspruch ganz oder teilweise abhilft oder stattgibt (BVerwG, Urteil vom 25.09.1992 - 8 C 16/90 Rn. 14 m.w.N.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob und inwieweit der Widerspruch erfolgreich oder erfolglos war, ist allein der Inhalt der das Vorverfahren abschließenden Sachentscheidung, die bei einer auf die Kosten beschränkten isolierten Anfechtung bestandskräftig geworden ist; denn § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG stellt nach seinem eindeutigen Wortlaut allein auf eine solchen Erfolg des Widerspruchs ab; darauf, ob dieser nach der Rechtslage einen solchen Erfolg nicht hätte haben sollen, kommt es hingegen nicht an (BVerwG, Urteil vom 25.09.1992 - 8 C 16/90 und vom 14.01.1983 - 8 C 80/80).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13
    Gleiches gilt für die Frage, ob der Widerspruch für den Erfolg ursächlich war; denn - möglicherweise abweichend von der zu § 63 SGB X ergangenen Rechtsprechung des BSG (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R m.w.N.) - ist im Rahmen von § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG allein der äußere Erfolg maßgebend (vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 18.04.1996 - 4 C 6/95, vom 14.08.1987 - 8 C 129/84 sowie vom 14.01.1983 - 8 C 80/80, die eine ursächliche Verknüpfung zwischen Widerspruch und Erfolg nicht fordern).

    Will die Behörde eine solche Entscheidung außerhalb eines laufenden Widerspruchsverfahrens treffen, muss sie dies gegenüber dem Widerspruchsführer jedoch klar zum Ausdruck bringen und auch begründen (vgl. zu der Begründungspflicht u.a. BVerwG, Urteile vom 18.04.1996 - 4 C 6/95 und vom 28.04.2009 - 2 A 8/08 Rn. 17 - juris; ferner Verwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 14.01.2002 - 6 K 1656/00 Rn. 13 - juris).

  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Erfolg des Widerspruchs - Kausalität zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13
    Zusätzlich sei erforderlich, dass zwischen der Einlegung des Rechtsbehelfs und der begünstigenden Entscheidung der Behörde eine ursächliche Verknüpfung im Rechtssinne bestehe (BSG, Urteil vom 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R m.w.N.).

    Die vom BSG in dem Urteil vom 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R genannten Voraussetzungen für die Annahme einer Ursächlichkeit im Sinne von § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X lägen nicht vor.

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13
    Aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers, auf die im Rahmen der Auslegung behördlicher Willenserklärungen abzustellen ist (vgl. zu dieser Voraussetzung u.a. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R und BVerwG, Urteil vom 26.06.1987 - 8 C 21/86 m.w.N.), war jedoch nicht erkennbar, dass die Beklagte außerhalb des Widerspruchsverfahrens höhere Leistungen bewilligt hat.
  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13
    Ferner beruft sich der Kläger betreffend die Notwendigkeit der Hinzuziehung seines Bevollmächtigten auf das Urteil des BSG (vom 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2010 - L 3 R 162/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13
    Unter Berücksichtigung des Inhalts des Widerspruchsbescheides ließe sich eine andere Beurteilung im Übrigen - jedenfalls bei summarischer Prüfung - auch dann nicht rechtfertigen, wenn im Rahmen des § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG NRW - in Anlehnung an die zu § 63 SGB X ergangene Rechtsprechung des BSG - ferner eine ursächliche Verknüpfung zwischen Widerspruch und Erfolg notwendig wäre; denn die genannten Umstände (Bezeichnung als Widerspruchsbescheid und ausdrücklich erfolgte teilweise Abhilfe) dürften vom Empfängerhorizont den Schluss zulassen, dass der eingeleitete Widerspruch für die teilweise Stattgabe ursächlich war (vgl. hierzu auch LSG NRW, Urteil vom 18.01.2010 - L 3 R 162/09 und BSG, Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R für den Fall einer Zinsentscheidung, die - anders als hier - keinerlei Hinweise darauf enthielt, dass sie aufgrund des von dem dortigen Kläger eingelegten Widerspruchs ergangen ist).
  • BVerfG, 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09

    Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13
    Dem kann - jedenfalls ohne weitere Anhaltspunkte - nicht entgegengehalten werden, dass sich der Kläger zur Klärung des Sachverhalts bzw. des weiteren Vorgehens zunächst an die Beklagte hätte wenden müssen (zu einer solchen Verpflichtung vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 129.84

    Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Kostenerstattung - Vermeidbarkeit

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 15.90

    Zwangsversteigerung: Ab wann haftet der Erwerber für die Grundsteuer?

  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

  • VG Leipzig, 14.01.2002 - 6 K 1656/00

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten; Isoliertes Vorverfahren; Notwendigkeit der

  • LSG Sachsen, 18.11.2013 - L 7 AS 287/11

    Beschwerde; Beschwerdeausschluss; Prozesskostenhilfe

  • BVerwG - 8 C 16.09 (anhängig)
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem

  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 3/12 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - keine Nachzahlung von Leistungen für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2014 - L 20 AY 93/12

    Kostenentscheidung, SGB VIII, Vorbezugsdauer, Vorbezugsfrist,

    Denn - anders als bei § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X (vgl. dazu z.B. Beschluss des erkennenden Senats vom 31.03.2014 - L 20 AY 70/13 B) - sind im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 193 Abs. 1 SGG nicht nur der bloße Erfolg des Rechtsmittels, sondern auch die weiteren Umstände, die zur Erhebung der Klage bzw. zu deren Erledigung geführt haben, zu berücksichtigen (s.o. eingangs zu b; vgl. auch Leitherer a.a.O. Rn. 12b m.w.N.; auch das - von der Beklagten zu Stützung ihrer Ansicht herangezogene - Urteil des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 03.06.2009 - L 8 R 203/08 weist in Rn. 29 ausdrücklich darauf hin).
  • SG Kassel, 28.02.2023 - S 12 AY 20/21
    Einen Verweis auf § 63 SGB X enthält § 9 Abs. 3 AsylbLG jedoch nicht (LSG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 01.04.2014 - L 20 AY 70/13 B, juris, Rn. 20, m.w.N.).
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