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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 39/01   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 39/01 (https://dejure.org/2006,19830)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.06.2006 - L 2 KN 39/01 (https://dejure.org/2006,19830)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - L 2 KN 39/01 (https://dejure.org/2006,19830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um einen Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU); Ausreichen der verbliebenen Berufsfähigkeit nur noch für weniger als die Hälfte der entsprechenden Arbeit eines gleich qualifizierten gesunden Versicherten; Kreis der die Erwerbsfähigkeit von Versicherten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 39/01
    Soweit die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Berufsart im Tarifvertrag aufführen und einer Tarifgruppe zuordnen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die tarifvertragliche Einstufung der einzelnen in der Tarifgruppe genannten Tätigkeiten auf deren Qualität beruht; denn die Tarifparteien als unmittelbar am Arbeitsleben Beteiligte nehmen relativ zuverlässig eine Bewertung von Berufstätigkeiten vor, die den Anforderungen auch des Mehrstufenschemas und der Qualität des Berufs in Bezug auf die in § 43 Abs. 2 SGB VI aF (§ 1246 Abs. 2 RVO) genannten Merkmale entspricht (vgl BSGE 68, 277, 281 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14; BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten lediglich dann, wenn die Einstufung durch qualitätsfremde Merkmale bestimmt ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101, 123; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13, 22).

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 39/01
    Wurde zuvor im Laufe des Erwerbslebens eine höher qualifizierte Tätigkeit im Wesentlichen krankheits- oder behinderungsbedingt aufgegeben, so ist zu prüfen, ob diese Tätigkeit gleichwohl maßgeblicher Hauptberuf geblieben ist, oder ob der Versicherte sie "freiwillig" aufgegeben bzw sich mit ihrem Verlust dauerhaft abgefunden hat (BSG Urteil vom 29.7.2004, Az B 4 RA 5/04 R).

    Ob es sich bei der von der Beklagten zunächst benannten und vom SG seiner Entscheidung als anspruchshindernd zugrunde gelegten Tätigkeit eines Güteprüfers um eine dem Kläger zumutbare arbeitsmarktgängige (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nrn 13, 26; s auch zuletzt BSG Urteil vom 29.07.2004, Az B 4 RA 5/04 R, nicht veröffentlicht) Verweisungstätigkeit handelt, kann offen bleiben.

  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 39/01
    Eine "Verweisung", die grundsätzlich durch die konkrete Benennung eines Berufs erfolgen muss, der an - im Regelfall - mindestens 300 Arbeitsplätzen im Bundesgebiet ausgeübt wird, kann nur auf einen Beruf derselben qualitativen Stufe oder der nächst niedrigeren erfolgen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 und 143; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 und 61).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 39/01
    Soweit die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Berufsart im Tarifvertrag aufführen und einer Tarifgruppe zuordnen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die tarifvertragliche Einstufung der einzelnen in der Tarifgruppe genannten Tätigkeiten auf deren Qualität beruht; denn die Tarifparteien als unmittelbar am Arbeitsleben Beteiligte nehmen relativ zuverlässig eine Bewertung von Berufstätigkeiten vor, die den Anforderungen auch des Mehrstufenschemas und der Qualität des Berufs in Bezug auf die in § 43 Abs. 2 SGB VI aF (§ 1246 Abs. 2 RVO) genannten Merkmale entspricht (vgl BSGE 68, 277, 281 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14; BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 22/90

    Berufsschutz eines Postzustellers bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 39/01
    Zu unterscheiden ist die abstrakte - "tarifvertragliche" - Klassifizierung der Tätigkeit innerhalb eines nach Qualitätsstufen geordneten Tarifvertrags (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 46, 111, 116, 122, 123, 164) von der - "tariflichen" - Eingruppierung des Versicherten in eine bestimmte Tarifgruppe des jeweiligen Tarifvertrags durch den Arbeitgeber (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 168, 169; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - L 18 KN 88/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 39/01
    Dies gilt erst recht bundesweit (vgl dazu auch LSG NRW, Urteil vom 07.03.2006, Az.: L 18 KN 88/04 und LSG NRW Urteil vom 07.05.2003, Az.: L 8 RJ 137/02).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 39/01
    Soweit die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Berufsart im Tarifvertrag aufführen und einer Tarifgruppe zuordnen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die tarifvertragliche Einstufung der einzelnen in der Tarifgruppe genannten Tätigkeiten auf deren Qualität beruht; denn die Tarifparteien als unmittelbar am Arbeitsleben Beteiligte nehmen relativ zuverlässig eine Bewertung von Berufstätigkeiten vor, die den Anforderungen auch des Mehrstufenschemas und der Qualität des Berufs in Bezug auf die in § 43 Abs. 2 SGB VI aF (§ 1246 Abs. 2 RVO) genannten Merkmale entspricht (vgl BSGE 68, 277, 281 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14; BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 8 RJ 137/02

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 39/01
    Dies gilt erst recht bundesweit (vgl dazu auch LSG NRW, Urteil vom 07.03.2006, Az.: L 18 KN 88/04 und LSG NRW Urteil vom 07.05.2003, Az.: L 8 RJ 137/02).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96

    Prüfungsumfang bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 39/01
    Darunter ist im Allgemeinen diejenige versicherungspflichtige Beschäftigung zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, dh mit dem Ziel verrichtet worden ist, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls dann, wenn sie die qualitativ höchste ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 56, 61 mwN).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 39/01
    Der Versicherungsfall der BU (dazu und zum Folgenden grundlegend: BSGE 78, 207 = SozR 3-2600, § 43 Nr. 13) ist eingetreten, sobald krankheits- oder behinderungsbedingte Einschränkungen der körperlichen, seelischen oder geistigen Leistungsfähigkeit die Fähigkeit des Versicherten, seine bislang auf einer bestimmten Qualifikationshöhe betätigte Berufsfähigkeit einzusetzen, auf weniger als die Hälfte herabgesetzt haben.
  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 5/88

    Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81

    Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 14 R 967/10

    Weiterzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Ruhen des Rechts auf

    Den Beteiligten wurden daraufhin weitere berufskundliche Gutachten des Herrn C vom 28.07.2011 und vom 27.06.2005, wobei sich letzteres zur Verweisbarkeit eines gelernten Berg- und Maschinenmannes verhielt, sowie die Sitzungsniederschrift des 2. Senats des LSG NRW, L 2 KN 39/01 vom 01.06.2006 über die Einvernahme des Sachverständigen C zur Kenntnis gegeben.
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