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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17 B ER, L 7 AS 2309/17 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17 B ER, L 7 AS 2309/17 B (https://dejure.org/2018,3498)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17 B ER, L 7 AS 2309/17 B (https://dejure.org/2018,3498)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Februar 2018 - L 7 AS 2308/17 B ER, L 7 AS 2309/17 B (https://dejure.org/2018,3498)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17
    Eine Sperrzeit tritt nur ein, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers eine verhaltensbedingte Kündigung objektiv rechtfertigt (BSG Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R).

    Für eine Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten spricht im Falle des Verlustes der Fahrerlaubnis bei einem Berufskraftfahrer, dass die Bejahung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dahingehend, ein Verhalten zu unterlassen, das die Grundlage der Vertragserfüllung beseitigt, keine unangemessene und unverhältnismäßige Einwirkung des Arbeitsrecht in die private Lebensgestaltung von Arbeitnehmern enthält (BSG Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG zum Sperrzeitrecht ist aber gerade die Beeinträchtigung des Vertrauensbereichs maßgeblich dafür, den Verlust der Fahrerlaubnis als dem Arbeitnehmer zurechenbare Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten anzusehen (BSG Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17
    Können ohne Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).

    Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl nur Beschlüsse vom 26.05.2017 - L 7 AS 510/17 B ER und vom 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17
    Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl nur Beschlüsse vom 26.05.2017 - L 7 AS 510/17 B ER und vom 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16 B ER).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17
    Es genügt jedoch, dass diese Möglichkeit unter mehreren relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach der Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (BSG Beschluss vom 28.08.2001 - B 9 V 23/01 B).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17
    Demgegenüber geht die Rechtsprechung davon aus, dass Unfreiwilligkeit entsprechend der Regelung des § 159 SGB III auch dann vorliegt, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes aus einem im Verhalten des Arbeitnehmers liegenden Grund folgt (OVG Schleswig-Holstein Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13; enger insoweit LSG Niedersachen-Bremen Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B).
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95

    Personenbedingte Kündigung; Entziehung einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17
    Dagegen spricht, dass der Kündigungsgrund "Verlust der Fahrerlaubnis" arbeitsrechtlich überwiegend als personenbedingter Kündigungsgrund anzusehen ist (BAG Urteil vom 25.04.1996 - 2 AZR 74/95) und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch im vorliegenden Fall nach den Angaben des Arbeitgebers nicht auf dessen verkehrswidrigem Verhalten, sondern ausschließlich auf dem Verlust der Fahrerlaubnis beruht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14

    Vorläufige Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17
    Demgegenüber geht die Rechtsprechung davon aus, dass Unfreiwilligkeit entsprechend der Regelung des § 159 SGB III auch dann vorliegt, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes aus einem im Verhalten des Arbeitnehmers liegenden Grund folgt (OVG Schleswig-Holstein Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13; enger insoweit LSG Niedersachen-Bremen Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - L 7 AS 1376/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Vielmehr dürfte davon auszugehen sein, dass - jedenfalls solange keine Entscheidung der Ausländerbehörde ergangen ist - im Zusammenhang mit der Prüfung eines Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II der Leistungsträger zur Prüfung der Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit im Sinne des unfreiwilligen Arbeitsplatzverlustes im Rahmen des Leistungsanspruchs verpflichtet und diese Entscheidung gerichtlich überprüfbar ist (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2018 - L 7 AS 2309/17 B - juris Rdnr. 20).
  • SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch eines Unionsbürgers auf Leistungen der

    Denn sofern dort ausgeführt wird, die Bestätigung über die Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit durch die AA sei Voraussetzung für das Fortbestehen des Freizügigkeitsrechts im Sinne einer "konstitutiven Bedingung" (Rn 34), ist damit nicht über eine inhaltliche Bindung der Jobcenter an diese Bescheinigung entschieden worden (s. dazu auch LSG NRW vom 2.2.2018 - L 7 AS 2308/17 B ER).
  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 821/21
    mit Bescheid vom 20.02.2015 Arbeitslosengeld I bewilligt und damit eine Sperrzeit verneint hat (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 79/20 R - juris Rn. 29 bis 31), ist die erteilte Unfreiwilligkeitsbescheinigung eine konstitutive Bedingung, wobei die BA die "Unfreiwilligkeit" und nicht nur die Arbeitslosigkeit zu bescheinigen hat (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 09.03.2022, a.a.O., juris Rn. 27 und Urteil vom 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R - juris Rn. 34 m.w.N., LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2021 - L 2 AS 225/21 B ER - Rn. 42, juris; a.A. noch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17 B ER - juris Rn. 20 und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2020 - L 7 AS 1376/20 ER-B - juris Rn. 23).
  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 822/21
    eine Unfreiwilligkeitsbescheinigung ausgestellt, sondern auch die Agentur für Arbeit Mainz mit Bescheid vom 20.02.2015 Arbeitslosengeld I bewilligt und damit eine Sperrzeit verneint hat (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 79/20 R - juris Rn. 29 bis 31), ist die erteilte Unfreiwilligkeitsbescheinigung eine konstitutive Bedingung, wobei die BA die "Unfreiwilligkeit" und nicht nur die Arbeitslosigkeit zu bescheinigen hat (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 09.03.2022, a.a.O., juris Rn. 27 und Urteil vom 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R - juris Rn. 34 m.w.N., LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2021 - L 2 AS 225/21 B ER - Rn. 42, juris; a.A. noch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17 B ER - juris Rn. 20 und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2020 - L 7 AS 1376/20 ER-B - juris Rn. 23).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2021 - L 2 AS 225/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Diese Rechtsprechung ist zwar auf beachtlichen Widerspruch gestoßen (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2018 - L 7 AS 2308/17 B ER -, juris Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. August 2020 - L 7 AS 1376/20 ER-B -, juris Rn. 23).
  • SG Berlin, 29.04.2019 - S 144 AS 20797/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Soweit teilweise vertreten wird, dass aus der Bestätigung der Agentur für Arbeit eine Bindungswirkung des Tatsachengerichts nicht erwachse (so LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.02.2018, L 7 AS 2308/17 B, Rn. 20 beck-online; SG Berlin, Urteil vom 03.08.2018, S 58 Al 243/18; "ungeklärt" LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2019 - L 18 AL 15/19 B), folgt dem die Kammer nicht.
  • SG Dortmund, 26.11.2020 - S 35 AS 4255/20
    Diese Entscheidung ist gerichtlich überprüfbar (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2018 - L 7 AS 2309/17 B - juris Rdnr. 20).
  • SG Duisburg, 30.04.2020 - S 38 AS 1159/20
    Problematisch sei nach Auffassung der Kommentarliteratur, dass das LSG NRW in seinem Beschluss vom 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17 B ER - juris Rn. 14 ff., auf eine Folgenabwägung ausweiche, weil es einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren bedürfe, wann eine "Unfreiwilligkeit" des Arbeitsplatzverlustes im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 FreizügG/EU vorliege (Burkiczak, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 86b SGG (Stand: 14.04.2020), Rn. 425).
  • SG Nürnberg, 26.11.2021 - S 11 AS 78/20

    Leistungen, Bewilligung, Arbeitslosigkeit, Bescheid, Arbeitnehmer,

    Vielmehr handelt es sich hierbei um ein vom Leistungsträger nach dem SGB II in eigener Zuständigkeit festzustellendes Tatbestandsmerkmal (ähnlich im Ergebnis Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, FreizügG/EU § 2 Rn. 121: "In Fällen, in denen der Ausl keinen Ansp auf Arbeitslosengeld erworben hat, ist für das Ausstellen der Bescheinigung das Jobcenter und nicht die Agentur für Arbeit zust."; nach LSG Nordrhein-Westfalen v. 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17 B ER, L 7 AS 2309/17 B, juris Rn. 20 hat die Beurteilung des Sachverhalts durch die Bundesagentur für Arbeit jedenfalls bei der Prüfung des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II keine Tatbestandswirkung).
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