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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2005 - L 9 B 2/05 AY ER   

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https://dejure.org/2005,14940
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2005 - L 9 B 2/05 AY ER (https://dejure.org/2005,14940)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.05.2005 - L 9 B 2/05 AY ER (https://dejure.org/2005,14940)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - L 9 B 2/05 AY ER (https://dejure.org/2005,14940)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Erforderlichkeit der Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit; Entsprechende Anwendung des Sozialgesetzbuch Sozialhilfe (SGB XII) bei einer Leistungsdauer von über 36 Monaten; Anspruch des Hilfe Suchenden bei ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1; SGB XII § 19 Abs. 1 S. 1, SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Bedürftigkeit, Darlegungserfordernis, Mitwirkungspflichten, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2005 - L 9 B 2/05
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im summarischen Verfahren (BVerfG v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95, 96).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 8 A 5181/95

    Wer Sozialhilfe beantragt oder erhält, ruft Zweifel an seiner Hilfebedürftigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2005 - L 9 B 2/05
    Bestehen (im Einzelfall aus konkretem Anlass) Zweifel daran, dass der Hilfesuchende tatsächlich hilfebedürftig iSv § 19 Abs. 1 S 1 SGB XII ist, gehört es zu seinen Obliegenheiten, diese Zweifel durch Darlegung geeigneter Tatsachen auszuräumen (OVG NRW, Urteil vom 20.02.1998 - 8 A 5181/95 - ZfS 1998, 278ff).
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