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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.1999 - L 17 U 77/99   

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https://dejure.org/1999,8238
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.1999 - L 17 U 77/99 (https://dejure.org/1999,8238)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.08.1999 - L 17 U 77/99 (https://dejure.org/1999,8238)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. August 1999 - L 17 U 77/99 (https://dejure.org/1999,8238)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.1999 - L 17 U 77/99
    Die Regelung der BK Nr. 2108 der Anlage zur BKV ist auslegungsbedürftig, weil zahlreiche Zweifelsfragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK bestehen und der Verordnungsgeber sich abstrakter und unbestimmter Begriffe bedient hat, um - so das BSG - die Berücksichtigung neuer medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; vgl. auch BSG Urteil vom 18.12.1997 - 2 RU 84/94 - = SGb 1999, 39 ff. sowie zuletzt - die Verfassungsmäßigkeit der Regelung bejahend -: BSG Urteil vom 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R -).

    Das zur BK Nr. 2108 vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Merkblatt für die ärztliche Untersuchung (abgedruckt bei Mehrtens/Perlebach, a.a.O. M 2108 S. 1 ff.), das zwar keine verbindliche, im Range der Verordnung stehende Erläuterung darstellt, aber Hinweise für die Beurteilung von möglichen Zusammenhängen aus arbeitsmedizinischer Sicht gibt und eine arbeitstechnische und medizinische Konkretisierung der BK beinhaltet (vgl. BSG Urteil vom 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R -), weshalb es als wertvolles Hilfsmittel für das Erkennen einer BK anzusehen ist (Urteil des erkennenden Senats vom 11.11.1998 - L 17 U 141/96 -), führt in seinem Abschnitt IV Anhaltspunkte für den Begriff "schwere Lasten" auf.

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.1999 - L 17 U 77/99
    Die Regelung der BK Nr. 2108 der Anlage zur BKV ist auslegungsbedürftig, weil zahlreiche Zweifelsfragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK bestehen und der Verordnungsgeber sich abstrakter und unbestimmter Begriffe bedient hat, um - so das BSG - die Berücksichtigung neuer medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; vgl. auch BSG Urteil vom 18.12.1997 - 2 RU 84/94 - = SGb 1999, 39 ff. sowie zuletzt - die Verfassungsmäßigkeit der Regelung bejahend -: BSG Urteil vom 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R -).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2002 - 17 U 27/99

    Würdigung von Zeugenaussagen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.1999 - L 17 U 77/99
    Dies entspricht auch den Erkenntnissen, die der Senat in vergleichbaren Verfahren von Verkäufern bzw. Verkäuferinnen im Lebensmittel einzelhandel gewonnen hat (Beschluss vom 04.12.1996 - L 17 U 145/96 - Urteil vom 09.06.1999 - L 17 U 27/99 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1996 - L 17 U 145/96

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer BK Nr. 2108

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.1999 - L 17 U 77/99
    Dies entspricht auch den Erkenntnissen, die der Senat in vergleichbaren Verfahren von Verkäufern bzw. Verkäuferinnen im Lebensmittel einzelhandel gewonnen hat (Beschluss vom 04.12.1996 - L 17 U 145/96 - Urteil vom 09.06.1999 - L 17 U 27/99 -).
  • BSG, 16.03.1995 - 2 RU 18/94

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Übergangsleistungen in analoger Anwendung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.1999 - L 17 U 77/99
    Abgesehen davon, daß es hier schon an der generellen Gefahr mangelte, ist nach der Rechtsprechung erforderlich, daß der Betreffende durch seine Arbeit besonderen schädigenden Einwirkungen ausgesetzt ist und deswegen unter einer in zeitlich zunehmendem Maße anwachsenden, konkreten, individuellen Gefahr steht, an einer BK zu erkranken (vgl. BSG Urteil vom 16.03.1995 - 2 RU 18/94 - = HV-Info 1995, 1505; Mehrtens/Perlebach, a.a.O. G § 3 BKVO Rdn. 2.5).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95

    Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.1999 - L 17 U 77/99
    Die Regelung der BK Nr. 2108 der Anlage zur BKV ist auslegungsbedürftig, weil zahlreiche Zweifelsfragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK bestehen und der Verordnungsgeber sich abstrakter und unbestimmter Begriffe bedient hat, um - so das BSG - die Berücksichtigung neuer medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; vgl. auch BSG Urteil vom 18.12.1997 - 2 RU 84/94 - = SGb 1999, 39 ff. sowie zuletzt - die Verfassungsmäßigkeit der Regelung bejahend -: BSG Urteil vom 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R -).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.1999 - L 17 U 77/99
    Während die arbeitstechnischen Voraussetzungen und der Gesundheitsschaden voll bewiesen sein müssen, reicht zur Bejahung des Kausalzusammenhangs zwischen der schädigenden Einwirkung und dem Gesundheitsschaden die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; § 551 Nr. 1; Mehrtens/Perlebach, a.a.O. Rdn. 26).
  • LSG Bayern, 18.12.2001 - L 18 U 262/98

    Anerkennung einer Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit ; Gewährung von

    Die Beklagte hat die Gewährung von Verletztenrente zu Recht abgelehnt, weil es schon an der haftungsbegründenden Kausalität mangelt (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 02.08.1999 L 17 U 77/99, Urteil vom 10.05.2000 L 17 U 296/97, Urteil vom 13.06.1995 L 15 U 231/95).
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