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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14   

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https://dejure.org/2015,41610
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14 (https://dejure.org/2015,41610)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.09.2015 - L 17 U 313/14 (https://dejure.org/2015,41610)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. September 2015 - L 17 U 313/14 (https://dejure.org/2015,41610)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlassen der Wohnung durch ein Dachfenster wegen versperrter Wohnungstür mit anschließendem Sturz auf das Vordach des eigenen Wohnhauses; Streit um das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Drogenbedingte Wegeuntauglichkeit; Beginn des versicherten Weges zum Ort der ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall eines pflichtversicherten Selbständigen - Sachlicher Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zum Unfallzeitpunkt bei nicht eindeutig nachgewiesenem Kokainkonsum - Beginn des versicherten Weges - Klettern aus dem Fenster - Gleichstellung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Verlassen der Wohnung durch ein Dachfenster wegen versperrter Wohnungstür mit anschließendem Sturz auf das Vordach des eigenen Wohnhauses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 6/87

    Garage - Häuslicher Bereich - Versicherungsschutz - Räumliche Nähe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14
    Die versicherte Tätigkeit beginnt bei dem Weg zum Ort der Tätigkeit grundsätzlich erst mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes (Mehr- oder Einfamilienhaus), in dem sich die Wohnung des Versicherten befindet (BSG, Urteil vom 18.06.2013, B 2 U 10/12 R, juris-Rn. 14); Außentür ist neben der Haustür jede Außentür, durch welche der häusliche Bereich verlassen werden kann (BSG, Urteil vom 07.11.2000, B 2 U 39/99 R, juris-Rn. 21; BSG, Urteil vom 31.05.1988, 2/9b RU 6/87, juris-Rn. 15).

    (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 31.05.1988, 2/9b RU 6/87, juris-Rn. 16).

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14
    Der demnach nicht ausgeschlossene Versicherungsschutz beim Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit wird damit begründet, dass diese Wege nicht aus privaten Interessen, sondern wegen der versicherten Tätigkeit, also mit einer auf die versicherte Tätigkeit bezogenen Handlungstendenz unternommen werden (vgl. BSG, Urteil vom 09.11.2010, B 2 U 14/10 R, juris-Rn. 31 m.w.N.).

    Für die Beurteilung, ob objektive Umstände Rückschlüsse auf die Handlungstendenz zulassen, ist beim Zurücklegen von Wegen insbesondere von Bedeutung, ob und inwieweit Ausgangspunkt, Ziel, Streckenführung und ggfs das gewählte Verkehrsmittel durch betriebliche Vorgaben geprägt werden (BSG, Urteil vom 09.11.2010, B 2 U 14/10 R, juris-Rn. 20; Senatsurteil vom 27.08.2014, L 17 U 434/13).

  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 143/57
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14
    Ist der Weg durch die Außentür nicht möglich, so ist entgegen der Auffassung des SG ein Fenster (auch im oberen Geschoss) der Außentür grundsätzlich gleichgestellt (ebenso Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.12.2001, L 8 U 17/01, juris-Rn. 25; vgl. auch BSG, Urteil vom 15.12.1959, 2 RU 143/57; Schlaeger, jurisPR-SozR 4/2013 Anm. 5).

    So besteht nach Verlassen des Hauses Versicherungsschutz auf einer Außentreppe, auch auf einer diese Außentreppe ersetzenden Leiter zum Erdgeschoss (BSG, Urteil vom 15.12.1959, 2 RU 143/57).

  • LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 110/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14
    Der Zusammenhang mit dem Betrieb kann gelöst werden, wenn der Versicherte durch sein Verhalten einen besonderen, mit seiner betrieblichen Tätigkeit nicht zusammenhängenden Gefahrenbereich schafft, mithin betriebsfremde Motive erheblich eingewirkt haben und das Verhalten des Versicherten völlig unvernünftig und sinnwidrig war (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.04.2014, L 3 U 110/11, juris-Rn. 46).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14
    Die versicherte Tätigkeit beginnt bei dem Weg zum Ort der Tätigkeit grundsätzlich erst mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes (Mehr- oder Einfamilienhaus), in dem sich die Wohnung des Versicherten befindet (BSG, Urteil vom 18.06.2013, B 2 U 10/12 R, juris-Rn. 14); Außentür ist neben der Haustür jede Außentür, durch welche der häusliche Bereich verlassen werden kann (BSG, Urteil vom 07.11.2000, B 2 U 39/99 R, juris-Rn. 21; BSG, Urteil vom 31.05.1988, 2/9b RU 6/87, juris-Rn. 15).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14
    Dies gilt sogar in städtischen Mehrfamilienhäusern, u.a. weil - so ausdrücklich das BSG - deren Treppenhaus kein öffentlicher Raum ist (BSG, Urteil vom 12.12.2006, B 2 U 28/05 R, juris-Rn. 16).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14
    Ebenso wie Alkohol kann jede andere legal, zB als Medikament, oder illegal vom Versicherten aus nicht versicherten Gründen zu sich genommene Substanz den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls beseitigen, wenn sie zu einer Lösung vom Betrieb geführt hat, oder die Unfallkausalität zwischen der versicherten Verrichtung zur Zeit des Unfalls und dem Unfallereignis ausschließen, wenn sie die allein wesentliche Bedingung für den Unfall war (BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R, juris-Rn. 27).
  • LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 36/02
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14
    Als Teil des Hauses ist diese Fläche deshalb noch dem häuslichen Bereich zuzuordnen (bejaht auch - insoweit ohne ausdrückliche Diskussion - beim Sturz über eine Balkontürschwelle beim Holen eines für den Weg zur Arbeit benötigten Mantels: Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2004, L 2 U 36/02 W 04, juris-Rn. 14).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.12.2001 - L 8 U 17/01

    Zum UV-Schutz für Wege von einem sog. dritten Ort - angemessene Länge des Weges

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14
    Ist der Weg durch die Außentür nicht möglich, so ist entgegen der Auffassung des SG ein Fenster (auch im oberen Geschoss) der Außentür grundsätzlich gleichgestellt (ebenso Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.12.2001, L 8 U 17/01, juris-Rn. 25; vgl. auch BSG, Urteil vom 15.12.1959, 2 RU 143/57; Schlaeger, jurisPR-SozR 4/2013 Anm. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - L 15 U 93/08

    Anerkennung eines Unfalls außerhalb des häuslichen Bereichs als Wegeunfall;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14
    Die Grenze "Außentür des Gebäudes" trennt klar den öffentlichen Verkehrsraum von dem unversicherten Bereich ab (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.02.2009, L 15 U 93/08, juris-Rn. 19 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 17.04.2012 - L 3 U 543/10

    Wegeunfall und Alkohol - Einstandspflicht der Gesetzlichen Unfallversicherung

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Überfall - Schutzbereich -

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 7/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 17 U 434/13

    Anerkennung und Entschädigung eines Motorradunfalls als Arbeitsunfall (hier

  • SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitswegeunfall hinsichtlich des

    Allein ein objektiv riskantes Verhalten reicht nicht aus (Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 02.09.2015, Az.: L 17 U 313/14).
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