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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2006 - L 9 AS 1/05   

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https://dejure.org/2006,18552
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2006 - L 9 AS 1/05 (https://dejure.org/2006,18552)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.11.2006 - L 9 AS 1/05 (https://dejure.org/2006,18552)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. November 2006 - L 9 AS 1/05 (https://dejure.org/2006,18552)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Verwertung einer Lebensversicherung und kein ALG-II, wenn Arbeitsuchender Verwertungsausschluss für Versicherung bis in das Rentenalter nicht zustimmt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2006 - L 9 AS 1/05
    Diese Bestimmung ist typisierend als ausreichend angesehen worden, wenn die Fälligkeit eines solchen Lebensvertrages in etwa auf den Zeitpunkt des 60. bzw. 65. Lebensjahres datiert worden ist (vgl BSG SozR 4 - 4220 § 6 Nr. 2 Rn. 20).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2006 - L 9 AS 1/05
    Soweit einer ähnlichen Berufsbiografie des von der Rentenversicherung nicht Befreiten zum Personenkreis des § 12 Absatz 3 Nr. 3 SGB II ( früher § 1 Absatz 3 Nr. AlhiV 2002) Rechnung zu tragen ist, kann dies nur im Rahmen von Härtegesichtspunkten geschehen (vgl BSG SozR 4 - 4300 § 193 Nr. 3 Rn 10; Nr. 10 Rn 22; 4220 § 6 Nr. 2 Rn 15 ).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 76/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - allgemeine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2006 - L 9 AS 1/05
    Das BSG ist zwar in seiner Entscheidung vom 14.9.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R(= BSG SozR 4 - 4300 § 193 Nr. 10) davon ausgegangen, dass eine atypische Berufs -/Erwerbsbiografie die Annahme eines (allgemeinen) Härtefalls rechtfertigen kann - dort eine Selbstständigkeit von 25 Jahren (Rn 28) -, so dass eine derartige Atypik im vorliegenden Fall ebenfalls zu beachten sein könnte.
  • BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2006 - L 9 AS 1/05
    Das BSG ist zwar in seiner Entscheidung vom 14.9.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R(= BSG SozR 4 - 4300 § 193 Nr. 10) davon ausgegangen, dass eine atypische Berufs -/Erwerbsbiografie die Annahme eines (allgemeinen) Härtefalls rechtfertigen kann - dort eine Selbstständigkeit von 25 Jahren (Rn 28) -, so dass eine derartige Atypik im vorliegenden Fall ebenfalls zu beachten sein könnte.
  • SG Duisburg, 04.09.2007 - S 10 AS 146/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Es ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte, dass sich der Antragsteller nach dem 01.01.2005 bewusst gegen einen solchen Verwertungsausschluss entschieden hat, um sich eine vorzeitige Verwertung für andere Zwecke als den der Altersvorsorge offen zu halten (vgl. zu dem insoweit anders gelagerten Sachverhalt bei der Entscheidung des LSG NRW Urteil vom 02.11.2006 Az. L 9 AS 1/05).
  • SG Aurich, 18.12.2013 - S 15 AS 473/10

    Besondere Härte; Erwerbsbiographie; selbstständig; Vermögen; Einfamilienhaus

    Generell kann sich eine besondere Härte mithin auch aus einer besonderen Ausbildungs- oder Erwerbsbiografie ergeben, sofern diese zu Versorgungslücken geführt hat (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.11.2006 - L 9 AS 1/05).
  • SG Aurich, 18.12.2013 - S 15 AS 259/11

    Besondere Härte; Erwerbsbiographie; Querschnittslähmung; Vermögen;

    Generell kann sich eine besondere Härte mithin auch aus einer besonderen Ausbildungs- oder Erwerbsbiografie ergeben, sofern diese zu Versorgungslücken geführt hat (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.11.2006 - L 9 AS 1/05).
  • SG Duisburg, 29.06.2007 - S 7 AS 56/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Entgegen der Auffassung der Beklagten und dem Inhalt einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteil vom 22.08.2006, Az.: L 1 AS 5/06) hält die Kammer in der vorliegenden Fallgestaltung die Rechtsprechung des BSG zu der Frage der Verwertbarkeit von Kapitallebensversicherungen vor Inanspruchnahme von Arbeitslosenhilfe in der Arbeitslosenversicherung (vgl. dazu Urteil vom 14.09.2005, Az.: B 11 a /11 AL 71/04 R), wonach eine atypische Berufs-/Erwerbsbiografie die Annahme eines (allgemeinen) Härtefalles rechtfertigen kann, wenn hierdurch außergewöhnliche Lücken im Versicherungsverlauf betreffend die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, im vorliegenden Fall für anwendbar (vgl. hierzu auch Hauck/Haines-Hengelhaupt, SGB II, K § 12, Rz. 266 m.w.N.; Brühl in LPK SGB 11, 2. Auflage 2007, § 12 Rz. 54 f.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.11.2006, Az.: L 9 AS 1/05, Rz. 16 - zitiert nach juris - dort im konkreten Fall jedoch verneinend, anhängig unter BSG, Az.: B 7 b AS 68/06 R).
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