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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - L 6 V 17/94   

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https://dejure.org/1997,10552
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - L 6 V 17/94 (https://dejure.org/1997,10552)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.12.1997 - L 6 V 17/94 (https://dejure.org/1997,10552)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - L 6 V 17/94 (https://dejure.org/1997,10552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsschadensausgleich-Vergleichseinkommen - unterschiedliche Einkommensentwicklung in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst - Verzicht auf Sondereinstufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Berufsschadensausgleich unter Berücksichtigung des Einkommens eines technischen Angestellten als Vergleichseinkommen; Höhe des Berufsschadensausgleichs (BSA) nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Verbindung mit dem Häftlingshilfegesetz (HHG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.06.1986 - 9a RV 39/84

    Kaufmännische Angestellte in leitender Stellung mit Aufsichts- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - L 6 V 17/94
    Hier dürfte der Verordnungsgeber zur Anpassung der BSchAV aufgerufen sein (vgl. BSG Urteil vom 25.06.1986 Az.: 9 a RV 39/84, S. 11ff).
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - L 6 V 17/94
    Dabei kann offenbleiben, ob dies auf der - entsprechenden - Anwendung des § 46 Sozialgesetz buch 1. Buch (SGB I) oder auf Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts zu gründen ist (vgl. BSGE 60, 11ff = SozR 3870 § 3 SchwbG Nr. 21 = Breithaupt 1986, 877ff).
  • BSG, 17.12.1974 - 9 RV 76/74

    Gewährung von Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen - Endrundgehalt der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - L 6 V 17/94
    Begehrt ein Kläger also eine höhere Leistung mit der Behauptung, eine andere Einstufung als die vom Beklagten vorgenommene sei zutreffend, so ist der Anspruch insgesamt originär zu prüfen (BSGE 39, 14, 17).
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