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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER (https://dejure.org/2010,2481)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER (https://dejure.org/2010,2481)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - L 11 KA 80/09 ER (https://dejure.org/2010,2481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Erteilung der Genehmigung einer Zweigpraxis durch einen Dritten; Erweiterung der Behandlungsmöglichkeiten eines Arztes in tatsächlicher Hinsicht durch die Genehmigung einer Zweigpraxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09
    Umgekehrt besteht am Vollzug eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsaktes kein öffentliches Interesse (Senat, Beschluss vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.08.2006 - L 10 B 11/06 KA ER - Düring a.a.O. Rdn. 11).

    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschluss vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - vgl. auch Düring a.a.O.).

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seiner Sitzung vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - entschieden, dass die Zweigpraxisgenehmigung für den begünstigten Arzt keine statusbegründende Wirkung habe, sondern in tatsächlicher Hinsicht lediglich die Behandlungsmöglichkeiten erweitere.

    Nach der Entscheidung des BSG vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - ist ein Dritter nicht berechtigt, die Erteilung der Genehmigung für eine Zweigpraxis anzufechten.

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschluss vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschluss vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Einstweilige Außervollzugsetzung des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschluss vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - vgl. auch Düring a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - L 10 B 21/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09
    Ein striktes "Entweder/Oder" zwischen Regelungs- und Sicherungsanordnung besteht nicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2006 - L 10 B 21/06 KA ER -, so im Ergebnis wohl auch OVG Münster vom 02.05.1979 - XV B 578/79 -).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09
    In den Fallgruppen des § 86a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 SGG ist maßgebend, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine davon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - zu § 80 Abs. 2 Nrn.1 bis 3 VwGO).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09
    Anzumerken ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass weder im Hauptsacheverfahren noch im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes behauptet worden ist, die Antragsgegnerin habe die Zweigpraxis willkürlich i.S.d. Entscheidung des BSG vom 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R - genehmigt.
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R

    Berechtigung von Vertragsärzten zur Anfechtung der Erteilung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09
    Dies ergibt sich aus den Grundsätzen, die das BSG, anknüpfend an die Entscheidung des BVerfG vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 -, in seinen Urteilen vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, vom 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R - und vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R - heraus gestellt hat.
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09
    Dies ergibt sich aus den Grundsätzen, die das BSG, anknüpfend an die Entscheidung des BVerfG vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 -, in seinen Urteilen vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, vom 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R - und vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R - heraus gestellt hat.
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2007 - L 10 B 11/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.1979 - XV B 578/79
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R

    Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER -, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER -, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER - und 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - L 11 KA 81/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Mit Beschluss vom 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER - hat der Senat entschieden, dass wirtschaftliche Beeinträchtigungen im Anwendungsbereich des § 86b Abs. 1 SGG hinsichtlich der Frage, ob ein Anordnungsgrund gegeben ist, nur ein Kriterium neben einer Vielzahl anderer in die Interessenabwägung ggf. einzubeziehender Umstände sind.

    Ist ein Anordnungsgrund nicht dargetan, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG SGG auch dann nicht in Betracht, wenn der Antragsteller im Hauptsacheverfahren voraussichtlich obsiegen wird (zur abweichenden Rechtslage nach Maßgabe des § 86b Abs. 1 SGG vgl. Senat, Beschluss vom 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Indessen gilt auch hier, dass im Interesse der Entlastung der Gerichte das Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen ist, wenn der Beteiligte sein Begehren erkennbar auch außergerichtlich durchsetzen kann oder der Versuch, eine Aussetzung durch die Behörde zu erreichen, nicht von vornherein aussichtslos erscheint (Senat, Beschluss vom 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER - vgl. auch Düring in Jansen, SGG, 3. Auflage, 2009, § 86b Rdn. 3; a.A. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG. 9. Auflage, § 86b Rdn. 7a).

    Auf die weitergehende Frage, ob dem ein Anordnungsgrund zugrunde liegt, kommt es dabei umso weniger an, je deutlicher die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids zu Tage tritt (hierzu Senat, Beschluss vom 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - L 5 B 42/09 KR ER -).

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