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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 KR 102/06   

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https://dejure.org/2007,20932
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 KR 102/06 (https://dejure.org/2007,20932)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.05.2007 - L 16 KR 102/06 (https://dejure.org/2007,20932)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - L 16 KR 102/06 (https://dejure.org/2007,20932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gegen die Einwirkung auf Versicherte zur "Umversorgung" i.S.d. Umstellung auf günstigere Leistungserbringer im Fall häuslicher Kinderkrankenpflege bei Dauerpflegefällen und Schwerstpflegefällen; Beeinträchtigung des Rechts der freien Berufsausübung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 KR 102/06
    Da eine gegen eine noch andauernde Beeinträchtigung gerichtete Unterlassungsklage immer auf die Verurteilung zur Unterlassung eines bestimmten Handelns oder Verhaltens für die Zukunft gerichtet ist und die Klägerin eine zusätzliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verhaltensweise der Beklagten in der Vergangenheit nicht beantragt hat, kommt es allein auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren an (vgl. insoweit - für das Revisionsverfahren -: BSG SozR 3-2500 § 69 Nr. 1).

    Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestschutz war sowohl prozessual als auch materiell bereits vor der Änderung zum 01.04.2007 zu gewährleisten (SozR 3-2500 § 69 Nr. 1).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 KR 102/06
    Auch die Entscheidung über die Höhe der Vergütung darf gegenüber einem Leistungserbringer nicht in der Form eines Verwaltungsakts erfolgen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 129 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2004 - L 16 KR 270/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 KR 102/06
    Auch bei Anwendung des § 612 Abs. 2 BGB (vgl. insoweit Urteil des erkennenden Senates vom 22.04.2004, Az.: L 16 KR 270/02, www.sozialgerichtsbarkeit.de) erfolge lediglich eine Vergütung nach der (orts-)üblichen Vergütung.
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung - Auslaufen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 KR 102/06
    Jedenfalls stehe der Klägerin kein einseitiges Bestimmungsrecht gemäß §§ 315, 316 BGB zu; diese Vorschriften fänden im Recht der Leistungserbringer gemäß §§ 124 ff. SGB V keine Anwendung (vgl. BSG SozR 3-2500 § 132a Nr. 1).
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 KR 102/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Sozialrecht -SozR- 3-2500 § 132a Nr. 1 und SozR 4-2500 § 132a Nr. 1) erfolge bei Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung die Vergütung des Leistungserbringers nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen.
  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 16 KR 102/06
    Danach sind bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Grund von Entscheidungen oder Verträgen der Krankenkassen oder ihrer Verbände, auch soweit Dritte betroffen werden, mit Ausnahme bestimmter Fragen aus dem Krankenhausbereich, ausschließlich die Sozialgerichte zuständig (vgl. BSG SozR 3-2200 § 376d Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 1303/09
    b.) Auch die Leistungsklage (Unterlassungsklage) gem. § 54 Abs. 5 SGG ist nur bei Vorliegen der Klagebefugnis zulässig (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 3.5.2007, - L 16 KR 102/06 - Senatsbeschluss vom 27.2.2008 - L 5 KR 507/08 ER-B -).
  • SG Düsseldorf, 16.10.2008 - S 14 KA 121/08

    Einstweilige Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren gegen eine Krankenkasse

    Das Grundrecht der Berufsfreiheit - hier der Berufsausübungsfreiheit - garantiert auch dem Antragsteller vom Grundsatz her die freie Berufsausübung, von der auch die Freiheit zur staatlicherseits unbeeinflussten Teilnahme am Wettbewerb erfasst wird (vgl. LSG NRW Urteil vom 03.05.2007 - L 16 KR 102/06 -).
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