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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06   

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https://dejure.org/2007,22343
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06 (https://dejure.org/2007,22343)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.08.2007 - L 4 R 154/06 (https://dejure.org/2007,22343)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. August 2007 - L 4 R 154/06 (https://dejure.org/2007,22343)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf ein Konto bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06
    Soweit die Beklagte meine, zu ihren Gunsten auf die Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 13.12.2005 (B 4 RA 28/05 R) Bezug nehmen zu können, vermöge die Kammer dem nicht zu folgen.

    Sie ist nicht befugt, ihren Rückforderungsanspruch aus § 118 Abs. 3 S. 2 SGB VI durch Verwaltungsakt festzusetzen (siehe BSG, Urteil vom 13.12.2005, - B 4 RA 28/05 - m.w.N.).

    Die Beklagte hat sie der Klägerin zurückzuüberweisen, da diese sie als zu Unrecht erbracht zurückgefordert hat, § 118 Abs. 3 S. 2 SGB VI. Der Versicherten stand für die Monate März und April 2005 keine Rente mehr zu, da Renten nur bis zum Ende des Kalendermonats geleistet werden, in dem die Berechtigten gestorben sind, § 102 Abs. 5 SGB VI. Anhaltspunkte dafür, dass die an die Beklagte gerichtete Aufforderung zur Rückzahlung der Klägerin nicht den Anforderungen an ein Rückforderungsverlangen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R - Rd.Nr. 13) entsprochen hat, sind weder ersichtlich noch vorgetragen.

    Der Senat folgt der gefestigten Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (siehe zusammenfassend Urteil vom 13.12.2005, - B 4 RA 28/05 R - m.w.N; a. A. BSG, Urteil vom 09.12.1998, - B 9 V 48/97 R - Terdenge in Hauck/Noftz, SGB VI, § 118 Rdz.), wonach ein Geldinstitut eine eigene Forderung im Sinne des § 118 Abs. 3 S. 4 SGB VI befriedigt, wenn die Gutschrift einer Rentenzahlung auf ein im Soll stehendes Konto (Debetkonto) erfolgt und das Geldinstitut durch die Verrechnung (Skontration) eine Vermögensübertragung vornimmt - unabhängig von der Rechtsform und der bankvertraglichen Natur der Verrechnung -, da das Geldinstitut eine eigene Darlehensforderung gegen den Kontoinhaber befriedigt.

    Die Befriedigung einer eigenen Forderung durch die Verwendung einer Geldleistung im Sinne von § 118 Abs. 3 S. 1 SGB VI schließt den von der Beklagten erhobenen Einwand der Entreicherung nach § 118 Abs. 3 S. 3 SGB VI aus (siehe BSG, Urteil vom 13.12.2005, - B 4 RA 28/05 R -, Urteil vom 09.04.2002, - B 4 RA 64/01 R - a. A. BSG, Urteil vom 01.09.1998, - B 9 V6/99 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 4 R 177/06

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06
    Entgegen der Auffassung der Beklagten steht die Vorschrift des § 55 Abs. 1 SGB I der Einstellung der Rente in das Kontokorrent nicht entgegen und schließt die Anwendung des Befriedigungsverbots des § 118 Abs. 3 S. 4 SGB VI nicht aus (so auch LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 4 R 177/06 -, Urteil vom 22.08.2005, - L 3 R 98/05 - Urteil vom 25.10.2006, - L 8 R 139/05 - Urteil vom 20.10.2006, - L 13 R 75/06 -).

    Die Vorschrift des § 118 Abs. 3 SGB VI ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 4 R 177/06, Urteil vom 22.08.2005, - L 3 R 98/05 - Urteil vom 25.10.2006, - L 8 R 139/05 -).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten verstößt § 118 Abs. 3 SGB VI auch nicht gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere nicht gegen die wettwerbsrechtlichen Vorschriften (vgl. LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 4 R 177/06 -, Urteil 25.10.2006, - L 8 R 139/05 - offengelassen von Polster in Kasseler Kommentar, § 118 SGB VI Rdz. 11; Terpitz, Rücküberweisung überzahlter Sozialleistungen im Todesfall, WM 1992, 2041 (2043)).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - L 8 R 139/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06
    Entgegen der Auffassung der Beklagten steht die Vorschrift des § 55 Abs. 1 SGB I der Einstellung der Rente in das Kontokorrent nicht entgegen und schließt die Anwendung des Befriedigungsverbots des § 118 Abs. 3 S. 4 SGB VI nicht aus (so auch LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 4 R 177/06 -, Urteil vom 22.08.2005, - L 3 R 98/05 - Urteil vom 25.10.2006, - L 8 R 139/05 - Urteil vom 20.10.2006, - L 13 R 75/06 -).

    Die Vorschrift des § 118 Abs. 3 SGB VI ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 4 R 177/06, Urteil vom 22.08.2005, - L 3 R 98/05 - Urteil vom 25.10.2006, - L 8 R 139/05 -).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten verstößt § 118 Abs. 3 SGB VI auch nicht gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere nicht gegen die wettwerbsrechtlichen Vorschriften (vgl. LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 4 R 177/06 -, Urteil 25.10.2006, - L 8 R 139/05 - offengelassen von Polster in Kasseler Kommentar, § 118 SGB VI Rdz. 11; Terpitz, Rücküberweisung überzahlter Sozialleistungen im Todesfall, WM 1992, 2041 (2043)).

  • LSG Hamburg, 03.05.2005 - L 3 RA 48/04

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf ein Konto bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06
    Gegen die Tragung des Rückabwicklungsrisikos durch die Geldinstitute spricht auch nicht, dass der Gesetzgeber durch die Einführung der Pflicht der Rentenversicherungsträger zur bargeldlosen Auszahlung der Rente (§§ 47 SGB I, 119, 120 SGB VI, 9 Abs. 1 S. 1 Postdienstverordnung) im Voraus (§ 118 Abs. 1 S.1 SGB VI i. d. F. bis zum 28.02.2004) das Rückabwicklungsrisiko wegen des Todes eines Versicherten fehlgeschlagener Rentenzahlungen erhöht hat (so LSG Hamburg, Urteil vom 03.05.2005, - L 3 RA 48/04 -).

    Auch ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers bzw. der Rentenversicherungsträger, die Vergabe von Überziehungskrediten zu fördern bzw. das Risiko der Geldinstitute zu verringern (so anscheinend LSG Hamburg, Urteil vom 03.05.2005, - L 3 RA 48/04 -), zumal oftmals Rentner neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch über andere Einkünfte verfügen.

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 6/99 R

    Leistungsempfänger - Tod - Überzahlung - Rücküberweisung - Guthaben -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06
    Dies führt häufig dazu, dass die Rentenversicherungsträger eine nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht realisierbare Forderung gegen die Erben des verstorbenen Versicherten, das Geldinstitut hingegen eine Erhöhung des Habensaldos auf dem Konto des verstorbenen Versicherten oder bei einem debitorisch geführtem Konto eine Minderung des Sollsaldos erlangt (siehe zur Rechtslage BSG, Urteil vom 01.09.1999, - B 9 V 6/99 R -).

    Das sich aus § 118 Abs. 3 S. 2 SGB VI ergebende Haftungsrisiko ist für das Geldinstitut dabei insoweit beschränkt, als der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch aus § 118 Abs. 3 S. 2 SGB VI nur das Überweisungskonto des verstorbenen Berechtigten erfasst (BSG, Urteil vom 01.09.1999, - B 9 V 6/99 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - L 3 R 98/05

    Verpflichtung des Geldinstituts zur Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06
    Entgegen der Auffassung der Beklagten steht die Vorschrift des § 55 Abs. 1 SGB I der Einstellung der Rente in das Kontokorrent nicht entgegen und schließt die Anwendung des Befriedigungsverbots des § 118 Abs. 3 S. 4 SGB VI nicht aus (so auch LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 4 R 177/06 -, Urteil vom 22.08.2005, - L 3 R 98/05 - Urteil vom 25.10.2006, - L 8 R 139/05 - Urteil vom 20.10.2006, - L 13 R 75/06 -).

    Die Vorschrift des § 118 Abs. 3 SGB VI ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 4 R 177/06, Urteil vom 22.08.2005, - L 3 R 98/05 - Urteil vom 25.10.2006, - L 8 R 139/05 -).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 64/01 R

    Rückforderung von Rentenleistungen nach dem Tod des Berechtigten - Geldinstitut -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06
    Die Befriedigung einer eigenen Forderung durch die Verwendung einer Geldleistung im Sinne von § 118 Abs. 3 S. 1 SGB VI schließt den von der Beklagten erhobenen Einwand der Entreicherung nach § 118 Abs. 3 S. 3 SGB VI aus (siehe BSG, Urteil vom 13.12.2005, - B 4 RA 28/05 R -, Urteil vom 09.04.2002, - B 4 RA 64/01 R - a. A. BSG, Urteil vom 01.09.1998, - B 9 V6/99 R -).

    Die Inanspruchnahme des in § 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI genannten Personenkreises, der weder am Sozialrechtsverhältnis des Versicherten noch an seiner bankvertraglichen Beziehung zum kontoführenden Geldinstitut Anteil hat, und auch nicht erkennen kann, dass der zugewandte Geldwert aus einer Geldleistung im Sinne von § 118 Abs. 3 S. 1 SGB VI stammt, durch eine öffentlich-rechtliche Erstattungspflicht ( § 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI) ist zum Schutz der aktuellen Beitragszahler nur dann gerechtfertigt, wenn bei Eingang des Rückforderungsverlangens des Rentenversicherungsträgers das in der Überweisung genannte Konto kein zur Erstattung ausreichendes Guthaben aufweist und das Geldinstitut den Wert der Gutschrift nicht zur Befriedigung eigener Forderungen gemindert hat (siehe BSG, Urteil vom 09.04.2002, - B 4 RA 64/01 R -).

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 16/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unternehmen - Unternehmer -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06
    Adressaten der Wettbewerbsregeln der Art. 81 ff EG-Vertrag sind deshalb Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, die wettbewerbswidrige Verhaltensweisen aus eigener Initiative an den Tag legen (BSG, Urteil vom 11.11.2003, - B 2 U 16/03 R -).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 126/00 R

    Kein Aufwendungsersatzanspruch des Geldinstituts für Rücküberweisung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06
    Denn sie dient dem Interesse der Solidargemeinschaft an einem schnellen Rückfluss von fehlgeschlagenen, ohne Rechtsgrund (auch gegenüber dem Versicherten) erfolgten Überweisungen sowie der Verwaltungsvereinfachung und damit der Effizienz der Arbeit der Rentenversicherungsträger (siehe BSG, Urteil vom 04.08.1998, - B 4 RA 72/97 R - Urteil vom 20.12.2001, - B 4 RA 126/00 R -).
  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03

    Zur Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06
    Die Grundfreiheiten des EG-Vertrages garantieren nicht die gleichen Bedingungen in allen Mitgliedsstaaten, sondern schützen lediglich vor Diskriminierungen beim grenzüberschreitenden Verkehr (BVerfG, Beschluss vom 01.10.2004, - 1 BvR 2221/03 - Streinz in Streinz, EUV/EGV, Art. 12 EGV Rdnr. 58).
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

  • BGH, 30.05.1988 - II ZR 373/87

    Pfändungsschuzt von Erstattungsleistungen von Krankenkassen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 22 R 324/05

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber einem

  • BGH, 22.03.2005 - XI ZR 286/04

    Zugriff der kontoführenden Bank auf pfändungsfreies Arbeitseinkommen

  • BGH, 08.07.1982 - I ZR 148/80

    Pfändung einer Forderung aus Kontokorrent

  • BSG, 09.12.1998 - B 9 V 48/97 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

  • BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88

    Hinweis eines Kreditinstituts auf die Möglichkeit von Termingeschäften gegenüber

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2006 - L 8 R 47/06

    Rentenversicherung

  • BGH, 04.05.1979 - I ZR 127/77

    Kontokorrentverhältnis im Konkurs

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2006 - L 13 R 75/06
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