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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 12 AL 228/01   

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https://dejure.org/2002,16513
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 12 AL 228/01 (https://dejure.org/2002,16513)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.09.2002 - L 12 AL 228/01 (https://dejure.org/2002,16513)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. September 2002 - L 12 AL 228/01 (https://dejure.org/2002,16513)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1970 - VIII ZR 36/69

    Pfändung eines Postscheckguthabens - Voraussetzungen für ein echtes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 12 AL 228/01
    Auch die Rechtsprechung der Zivilgerichte lehnt die Gewährung einer Drittwiderspruchsklage mit Recht ab, wenn jemand Gelder, die er für einen Dritten eingezogen hat oder verwahrt, nicht auf einem offenen Treuhandkonto, sondern auf seinem Privatkonto verwahrt (vgl. Urteil des Hess. LSG a.a.O.; Urteil des BGH vom 16.12.1970 in NJW 1971, S. 559 ff.; Canaris in NJW 1973 S. 825, 830, 832 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 09.05.2001 - L 6 AL 432/00

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 12 AL 228/01
    Der Senat hält an dieser Rechtsauffassung, bei der er sich auf eine vom BSG bestätigte Entscheidung des LSG Hessen (Urteil vom 09.05.2001 -L 6 AL 432/00-; bestätigt vom BSG am 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R) gestützt hat, auch im Falle des Klägers fest.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - L 12 AL 40/01

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 12 AL 228/01
    Der Senat hat mehrfach (Urteil vom 16.01.2002 -L 12 AL 40/01-; Beschluss vom 21.02.2002,-L 12 AL 255/01-; auch LSG NRW Urteil vom 20.03.2002 -L 1 AL 85/01-) entschieden, dass Vermögen auf einem Bankkonto eines Leistungsbeziehers, welches auf seinen Namen geführt wird und welches nicht in irgendeiner Form nach außen als Treuhandkonto (= Verwahrkonto für einen Anderen) gekennzeichnet ist, im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung für den Bezug von Arbeitslosenhilfe in jedem Fall dem Leistungsbezieher zuzurechnen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 1 AL 85/01

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 12 AL 228/01
    Der Senat hat mehrfach (Urteil vom 16.01.2002 -L 12 AL 40/01-; Beschluss vom 21.02.2002,-L 12 AL 255/01-; auch LSG NRW Urteil vom 20.03.2002 -L 1 AL 85/01-) entschieden, dass Vermögen auf einem Bankkonto eines Leistungsbeziehers, welches auf seinen Namen geführt wird und welches nicht in irgendeiner Form nach außen als Treuhandkonto (= Verwahrkonto für einen Anderen) gekennzeichnet ist, im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung für den Bezug von Arbeitslosenhilfe in jedem Fall dem Leistungsbezieher zuzurechnen ist.
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Bezeichnung des Verfahrensmangels

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 12 AL 228/01
    Der Senat hält an dieser Rechtsauffassung, bei der er sich auf eine vom BSG bestätigte Entscheidung des LSG Hessen (Urteil vom 09.05.2001 -L 6 AL 432/00-; bestätigt vom BSG am 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R) gestützt hat, auch im Falle des Klägers fest.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2002 - L 12 AL 255/01

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 12 AL 228/01
    Der Senat hat mehrfach (Urteil vom 16.01.2002 -L 12 AL 40/01-; Beschluss vom 21.02.2002,-L 12 AL 255/01-; auch LSG NRW Urteil vom 20.03.2002 -L 1 AL 85/01-) entschieden, dass Vermögen auf einem Bankkonto eines Leistungsbeziehers, welches auf seinen Namen geführt wird und welches nicht in irgendeiner Form nach außen als Treuhandkonto (= Verwahrkonto für einen Anderen) gekennzeichnet ist, im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung für den Bezug von Arbeitslosenhilfe in jedem Fall dem Leistungsbezieher zuzurechnen ist.
  • SG Detmold, 29.04.2003 - S 10 (16) AL 48/02

    Arbeitslosenversicherung

    Ohne Kennzeichnung der Treuhand -beispielsweise durch Eintragung einer Verfügungsbeschränkung oder durch Angabe der Gläubigereigenschaft des Treugebersist diese Vermögen wegen der Verletzung des Offenkundigkeitsprinzips nach ständiger Rechtsprechung dem Treuhänder zuzurechnen: Derjenige, der als verdeckter Treuhänder den Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft erzeugt, muss sich hieran auch im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung durch die Bundesanstalt für Arbeit festhalten lassen (LSG Essen, Urteil vom 16.01.2002 -L 12 AL 40/01-; Urteil vom 20.03.2002 -L 1 AL 85/01-; Urteil vom 04.09.2002 -L 12 Al 228/01-; Urteil vom 27.11.2002 -L 12 AL 100/02-; LSG Darmstadt, Urteil vom 09.05.2001 -L 6 AL 432/00-).
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