Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13 B |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Grundsicherung für Arbeitsuchende
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 17.04.2013 - S 14 AS 619/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- LSG Schleswig-Holstein, 09.07.2012 - L 6 AS 12/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen die Ablehnung von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13
Der Senat geht davon aus, dass für Verfahren, in denen allein um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelsätze ab dem 01.01.2011 gestritten wird, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23.05.2013 - L 2 AS 548/13 B; vom 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12 B; vom 27.04.2012 - L 2 AS 616/12 B), weil ein kostenbewusster Bemittelter nach Rechtshängigkeit eines Musterverfahren auf die Durchführung eines weiteren Klageverfahrens mit dem gleichen Ziel und unter Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten verzichtet hätte (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.07.2012 - L 6 AS 12/12 B).Die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung kann zwar nicht pauschal mit der Verweisung auf Parallelverfahren verneint werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10), sie entfällt aber jedenfalls in den Fällen, in denen - wie hier - über die im anhängigen Revisionsverfahren zu entscheidenden Gesichtspunkte keine weiteren Besonderheiten des Einzelfalls oder bisher nicht berücksichtigte Aspekte geltend gemacht werden, die es rechtfertigen, ein eigenständiges Verfahren mit anwaltlicher Hilfe zu führen (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.07.2012 - L 6 AS 12/12 B).
- BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH
Versagung der Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13
Mutwillig ist die Rechtsverfolgung daher gemäß § 114 ZPO dann, wenn ein verständiger und vernünftiger anderer Beteiligter, der für die Kosten selbst aufkommen muss, den Prozess nicht führen würde (vgl. BSG, Beschluss vom 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH). - BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R
Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13
Nachdem nunmehr beide für den Bereich der Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelleistungen jedenfalls für alleinstehende Erwachsene verneint haben (vgl. BSG, Urteile vom 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R; Urteil vom 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R) und das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile vom 12.07.2012 nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12 unveröffentlicht; BVerfG, Beschluss vom 27.12.2012 - 1 BvR 2471/12 unveröffentlicht) ist bereits äußerst fraglich, ob allein unter Berücksichtigung des beim Bundesverfassungsgericht noch anhängigen Vorlageverfahrens (1 BvL 10/12) hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage auf höhere Leistungen nach dem SGB II bestehen.
- BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 189/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13
Nachdem nunmehr beide für den Bereich der Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelleistungen jedenfalls für alleinstehende Erwachsene verneint haben (vgl. BSG, Urteile vom 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R; Urteil vom 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R) und das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile vom 12.07.2012 nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12 unveröffentlicht; BVerfG, Beschluss vom 27.12.2012 - 1 BvR 2471/12 unveröffentlicht) ist bereits äußerst fraglich, ob allein unter Berücksichtigung des beim Bundesverfassungsgericht noch anhängigen Vorlageverfahrens (1 BvL 10/12) hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage auf höhere Leistungen nach dem SGB II bestehen. - BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R
Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13
Nachdem nunmehr beide für den Bereich der Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelleistungen jedenfalls für alleinstehende Erwachsene verneint haben (vgl. BSG, Urteile vom 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R; Urteil vom 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R) und das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile vom 12.07.2012 nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12 unveröffentlicht; BVerfG, Beschluss vom 27.12.2012 - 1 BvR 2471/12 unveröffentlicht) ist bereits äußerst fraglich, ob allein unter Berücksichtigung des beim Bundesverfassungsgericht noch anhängigen Vorlageverfahrens (1 BvL 10/12) hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage auf höhere Leistungen nach dem SGB II bestehen. - BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13
Bei der Beurteilung der Frage, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint, ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) zu beachten, dass es nicht zu einer Besserstellung desjenigen, der seine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten muss und daher von vornerein kein Kostenrisiko trägt, gegenüber dem Bemittelten, der sein Kostenrisiko wägen muss, kommen darf (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08). - BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13
Die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung kann zwar nicht pauschal mit der Verweisung auf Parallelverfahren verneint werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10), sie entfällt aber jedenfalls in den Fällen, in denen - wie hier - über die im anhängigen Revisionsverfahren zu entscheidenden Gesichtspunkte keine weiteren Besonderheiten des Einzelfalls oder bisher nicht berücksichtigte Aspekte geltend gemacht werden, die es rechtfertigen, ein eigenständiges Verfahren mit anwaltlicher Hilfe zu führen (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.07.2012 - L 6 AS 12/12 B). - BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13
Bei der Beurteilung der Frage, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint, ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) zu beachten, dass es nicht zu einer Besserstellung desjenigen, der seine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten muss und daher von vornerein kein Kostenrisiko trägt, gegenüber dem Bemittelten, der sein Kostenrisiko wägen muss, kommen darf (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08). - BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13
Nachdem nunmehr beide für den Bereich der Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelleistungen jedenfalls für alleinstehende Erwachsene verneint haben (vgl. BSG, Urteile vom 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R; Urteil vom 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R) und das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile vom 12.07.2012 nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12 unveröffentlicht; BVerfG, Beschluss vom 27.12.2012 - 1 BvR 2471/12 unveröffentlicht) ist bereits äußerst fraglich, ob allein unter Berücksichtigung des beim Bundesverfassungsgericht noch anhängigen Vorlageverfahrens (1 BvL 10/12) hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage auf höhere Leistungen nach dem SGB II bestehen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13
Der Senat geht davon aus, dass für Verfahren, in denen allein um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelsätze ab dem 01.01.2011 gestritten wird, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23.05.2013 - L 2 AS 548/13 B; vom 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12 B; vom 27.04.2012 - L 2 AS 616/12 B), weil ein kostenbewusster Bemittelter nach Rechtshängigkeit eines Musterverfahren auf die Durchführung eines weiteren Klageverfahrens mit dem gleichen Ziel und unter Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten verzichtet hätte (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.07.2012 - L 6 AS 12/12 B). - BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12
Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß