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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 3 R 43/09   

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https://dejure.org/2009,17948
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 3 R 43/09 (https://dejure.org/2009,17948)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.10.2009 - L 3 R 43/09 (https://dejure.org/2009,17948)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - L 3 R 43/09 (https://dejure.org/2009,17948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuteilung einer neuen Versicherungsnummer wegen (erneuter) Berichtigung des Geburtsdatums auf der Grundlage einer kürzlich abgeänderten Geburtsurkunde durch ein marrokanisches Gericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R

    Neuvergabe einer Versicherungsnummer aufgrund eines türkischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 3 R 43/09
    Ob ein Geburtsdatum unrichtig ist oder unrichtig geworden ist, bestimmt sich ausschließlich nach § 33a SGB I (so auch noch zu der bis zum 30.06.2001 geltenden Verordnung über die Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer (VNrV): BSG, Urteil vom 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R - = SozR 3-1200 § 33a Nr. 4).

    Er wird durch § 33a Abs. 2 SGB I als Ermächtigungsgrundlage vielmehr verpflichtet, das nach dieser Bestimmung rechtserhebliche Geburtsdatum festzustellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BSG Urteil vom 5.4.2001 B 13 RJ 35/00 R).

    Vielmehr ist bei Vorliegen einer derartigen (älteren) Urkunde nach den allgemeinen Grundsätzen des Beweisrechts zu entscheiden, ob sich aus dieser Urkunde ein anderes Geburtsdatum als das bisher bzw. zuletzt verwandte "ergibt" (BSG Urteil vom 5.4.2001 B 13 RJ 35/00 R; ebenso BSG Urteil vom 31.1.2002 B 13 RJ 9/01 R).

  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 9/01 R

    Maßgebliches Geburtsdatum eines türkischen Staatsangehörigen - Vollendung des 60.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 3 R 43/09
    Vielmehr ist bei Vorliegen einer derartigen (älteren) Urkunde nach den allgemeinen Grundsätzen des Beweisrechts zu entscheiden, ob sich aus dieser Urkunde ein anderes Geburtsdatum als das bisher bzw. zuletzt verwandte "ergibt" (BSG Urteil vom 5.4.2001 B 13 RJ 35/00 R; ebenso BSG Urteil vom 31.1.2002 B 13 RJ 9/01 R).
  • OVG Hamburg, 09.02.2011 - 4 Bs 9/11

    Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung bei Zweifeln an der

    Maßgebend ist damit die Erstangabe des Geburtsdatums, das sich als Ergebnis der behördlichen Ermittlungen - grundsätzlich unter den Einschränkungen des Absatzes 2 der Vorschrift - als rechtsverbindlich herausstellt (vgl. LSG Essen, Urt. v. 5.10.2009 - L 3 R 43/09 - juris, Rn. 21, 22, 24).
  • VG Göttingen, 16.12.2011 - 2 B 269/11

    Unbestimmtes Alter; Bestimmung des Alters; forensische Altersbestimmung;

    Maßgebend ist damit die Erstangabe des Geburtsdatums, das sich als Ergebnis der behördlichen Ermittlungen - grundsätzlich unter den Einschränkungen des Absatzes 2 der Vorschrift - als rechtsverbindlich herausstellt (vgl. LSG Essen, Urt. v. 5.10.2009 - L 3 R 43/09 - juris, Rn. 21, 22, 24).
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