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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00 (https://dejure.org/2001,6907)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.02.2001 - L 5 KR 156/00 (https://dejure.org/2001,6907)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - L 5 KR 156/00 (https://dejure.org/2001,6907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme eines behindertengerechten Umbaus eines PKW der Eltern zwecks Mitfahrmöglichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Pkw; Vorrangiger Anspruch auf die Gewährung der entsprechenden Sozialleistung gegen den erstattungspflichtigen Sozialhilfeträger; Bindende Entscheidung des erstattungspflichtigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00
    Zur Begründung trägt der Kläger vor: Zwar habe das Bundessozialgericht mit zwei Urteilen vom 06.08.1998 - Az.: B 3 KR 3/97, B 3 KR 8/97 - klargestellt, dass das Autofahren als solches nicht zu den Grundbedürfnissen eines Menschen zähle.

    Letztere werden nur dann als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung angesehen, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich (Beruf/Gesellschaft/Freizeit), sondern im gesamten täglichen Leben ("allgemein") beseitigen oder mildern (vergl. BSG Urteil vom 06.08.1998, Az: B 3 KR 3/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 mit weiteren Nachweisen).

    Eine über die Befriedigung eines solchen Grundbedürfnisses hinausgehende soziale Rehabilitation ist Aufgabe anderer Sozialleistungssysteme, so u.a. der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG, vergl. BSG, Urteil vom 06.08.1998 aaO).

    Von daher ist es schon zweifelhaft, ob ein PKW, der einen weitaus größeren Fortbewegungsradius als die zu Fuß erreichbaren Wegstrecken eröffnet, überhaupt ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V sein kann (vergl. BSG, Urteil vom 06.08.1998 aaO).

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00
    Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe des von der Krankenkasse gewährten Hilfsmittels wieder aufschließen soll (BSG, Urteil vom 16.09.1999, Az.: B 3 KR 8/98 R, m.w.N.).

    Der Basisausgleich umfasst insoweit die Fähigkeit, sich in der Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu gelangen (BSG Urteil vom 16.09.1999, Az:B 3 KR 8/98 R mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90

    Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00
    Andererseits sei durch den 8. Senat des BSG in dem Urteil vom 26.02.1991 (Az.: 8 RKn 13/90) die Hilfsmitteleigenschaft eines schwenkbaren Autositzes für das von der Ehefrau des Hilfe empfängers geführte Kraftfahrzeug bejaht worden.

    Hierin besteht der Unterschied zu der Entscheidung des BSG vom 26.02.1991 (Az:8 RKn 13/90 SozR 3-2500 § 33 Nr. 3), in der die Hilfsmitteleigenschaft eines schwenkbaren Autositzes bejaht worden war.

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 8/97 R

    Behindertengerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeugs kein Hilfsmittel der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00
    Zur Begründung trägt der Kläger vor: Zwar habe das Bundessozialgericht mit zwei Urteilen vom 06.08.1998 - Az.: B 3 KR 3/97, B 3 KR 8/97 - klargestellt, dass das Autofahren als solches nicht zu den Grundbedürfnissen eines Menschen zähle.
  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R

    Erstattungsanspruch - Kostenbeitrag - Sozialleistungsträger - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00
    Zwar folgt aus der Verpflichtung der Sozialleistungsträger zur engen Zusammenarbeit, dass die Leistungspflicht des nach den §§ 102ff SGB X auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträgers grundsätzlich durch die gegenüber dem Leistungsempfänger ergangenen Bescheide begrenzt ist (vergl. BSG, Urteil vom 12.05.1999, B 7 AL 74/98 R, SozR 3-1300 § 104 Nr. 15 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00
    Der Gesichtspunkt der Integration in den Kreis gleich altriger Jugendlicher, der der Entscheidung des BSG vom 16.04.1998 (Az: B 3 KR 9/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) über die Hilfsmittel eigenschaft eines Rollstuhl-Bikes zugrunde lag, kann deshalb im Falle des Beigeladenen keine Geltung beanspruchen.
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RV 35/91

    Erstattung; Bescheid; Bindung; Aufhebung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00
    Dies gilt nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts jedoch nur insoweit, als der erstattungspflichtige Träger bindend über den Leistungsanspruch entschieden hat (BSG, Urteil vom 23.06.1993, Az: 9/9a RV 35/91, SozR 3-1300 § 112 Nr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2001 - 4 LB 1133/01

    Eingliederungshilfe; Erstattung; Grundbedürfnis; Hilfsmittel; Kfz; Kosten;

    Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 6. Februar 2001 eine Klage eines Sozialhilfeträgers gegen eine Krankenkasse auf Erstattung von Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Pkw´s abgewiesen (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.2.2001 - L 5 KR 156/00 -, zit. nach juris).

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. Februar 2001 (Az: L 5 KR 156/00, zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2004 - L 5 KR 77/03

    Krankenversicherung

    Ebenso wenig zählt entgegen der Auffassung der Klägerin das Mitfahren in einem PKW zu den Grundbedürfnissen (so schon Senat, Urteil vom 06.02.2001 - L 5 KR 156/00).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2003 - 7 S 1952/01

    Krankenbehandlung; Hilfsmittel; Kfz-Umbau; Behinderter

    Der behindertengerechte Ausbau eines Kraftfahrzeugs ist auch nicht als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V einzustufen (vgl. LSG Niedersachsen, Urt. v. 22.3.2000 - L 5 KR 156/00 - zitiert nach JURIS; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.12.2001 - 4 LB 1133/01 -, FEVS 54, 2003).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 128/02

    Krankenversicherung

    Ebensowenig zählt das Mitfahren in einem PKW zu den Grundbedürfnissen (so schon Senat Urteil vom 06.02.2001 - L 5 KR 156/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2002 - 7 S 1952/01

    Behindertengerechter Kraftfahrzeugumbau kein Hilfsmittel

    Der behindertengerechte Ausbau eines Kraftfahrzeugs ist auch nicht als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V einzustufen (vgl. LSG Niedersachsen, Urt. v. 22.3.2000 - L 5 KR 156/00 - zitiert nach JURIS; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.12.2001 - 4 LB   1133/01 -, FEVS 54, 2003).
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