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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - L 12 AL 42/01   

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https://dejure.org/2002,17512
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - L 12 AL 42/01 (https://dejure.org/2002,17512)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.02.2002 - L 12 AL 42/01 (https://dejure.org/2002,17512)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - L 12 AL 42/01 (https://dejure.org/2002,17512)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 1/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - L 12 AL 42/01
    Sie verkennt zudem, dass ein Verstoß gegen Art. 14 20 GG bereits deshalb nicht in Betracht kommt, weil ihr Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wegen der Finanzierung aus Steuermitteln nicht der Eigentumsgarantie unterliegt (vgl. BSG SozR 3 - 4100 § 242 Nr. 1 mwN.).
  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 83/96

    Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - L 12 AL 42/01
    Bereits das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 24.07.1997 - 11 RAr 83/96 - festgestellt, dass eine ähnliche Übergangsregelung (ebenfalls mit dreimonatiger Übergangsfrist) verfassungsgemäss ist; seinerzeit wurde die Dauer des Anspruchs auf originäre Arbeitslosenhilfe auf längstens 312 Tage begrenzt.
  • LSG Sachsen, 29.01.2004 - L 3 AL 71/02

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld;

    Vielmehr unterfällt sie als steuerfinanzierte Leistung nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG (vgl. BSG SozR 3-4100 § 242 Nr. 1 m.w.N, LSG NRW, Urteile vom 19.12.01, L 1 AL 73/00 (JURIS), bestätigt mit Urteil des BSG vom 04.09.03, B 11 AL 15/03 R (Presseinformation des BSG), und vom 06.02.02, L 12 AL 42/01, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.05.02, L 7 AL 104/01, bestätigt mit Urteil des BSG vom 10.07.03, B 11 AL 63/02 R (JURIS)).

    Zu den dafür notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen waren auch die Bereiche der Arbeitslosenversicherung und der steuerfinanzierten Alhi heranzuziehen (vgl. BT-Drucks. 14/1523, S. 205 f.-, vgl. LSG NRW, Urt. v. 06.02.02, L 12 AL 42/01).

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