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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - L 11 KR 535/18   

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https://dejure.org/2019,11749
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - L 11 KR 535/18 (https://dejure.org/2019,11749)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.03.2019 - L 11 KR 535/18 (https://dejure.org/2019,11749)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. März 2019 - L 11 KR 535/18 (https://dejure.org/2019,11749)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 17/12 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Ruhen beim Bezug von Übergangsgeld -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - L 11 KR 535/18
    Das in dieser Regelung statuierte Aufstockungsverbot unterliege auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 12.03.2013 - B 1 KR 17/12 R -).

    Dieses sind sämtliche Ruhenstatbestände, die das Ruhen des Krankengeldanspruchs nicht umfassend, sondern für die zeitliche Dauer und auf die Höhe der konkurrierenden Leistung begrenzen (BSG, Urteil v. 12.03.2013 - B 1 KR 17/12 R -).

    Leistungen werden in diesem Sinne gesenkt, wenn das Gesetz die Regeln über die Leistungen ändert und dadurch die Leistungen verringert, z.B. durch eine Senkung des Vomhundertsatzes (BSG, Urteil vom 12.03.2013 - B 1 KR 17/12 R unter Hinweis auf Brinkhoff in jurisPK-SGB V, 2. Auflage 2012, § 49 Rn. 67).

    Dadurch könnte bei einer Rehabilitationsmaßnahme der Fall eintreten, dass sich der arbeitsunfähige Versicherte besserstellt als der arbeitsfähige Versicherte, bei dem die Kürzungsbestimmungen zur Anwendung kommen (BSG, Urteil vom 12.03.2013, a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 09.11.1988 - 1 BvL 22/84 u.a.- , m.w.N.).

    Das Übergangsgeld in der genannten Höhe ist nach den dargelegten Grundsätzen eine anderweitige, der zum Ruhen gebrachten Leistung "Krankengeld" adäquate soziale Absicherung (BSG, Urteil vom 12.03.2013, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - L 11 KR 535/18
    Wie der Gesetzgeber im einzelnen unerwünschte Doppelleistungen verhindert, unterliegt weitgehend seiner Gestaltungsfreiheit (BVerfG, Beschluss vom 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, - 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 -).

    Es genügt, wenn eine anderweitige, der zum Ruhen gebrachten Leistung adäquate soziale Absicherung besteht (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 15.06.1971 - 1 BvR 88/69, 1 BvR 496/69 - ; BVerfG, Beschluss vom 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 -).

    Dadurch könnte bei einer Rehabilitationsmaßnahme der Fall eintreten, dass sich der arbeitsunfähige Versicherte besserstellt als der arbeitsfähige Versicherte, bei dem die Kürzungsbestimmungen zur Anwendung kommen (BSG, Urteil vom 12.03.2013, a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 09.11.1988 - 1 BvL 22/84 u.a.- , m.w.N.).

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - L 11 KR 535/18
    Diese Obliegenheit werde erfüllt, wenn der Versicherte einen zur Diagnostik und Behandlung befugten Arzt aufsuche, um eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen, diesem seine Beschwerden geschildert habe, er an der Wahrung seiner Krankengeldansprüche durch eine Fehleinschätzung des Vertragsarztes gehindert werde und seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich nach Kenntnis des Fehlers geltend mache (Bezugnahme auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R -).

    Unlängst hat das BSG - auch unter Würdigung von insoweit geäußerten kritischen Stimmen in der Literatur und von Teilen der Rechtsprechung - an dieser Rechtsauffassung festgehalten und bekräftigt, dass bei dieser Sichtweise Missbrauch und praktische Schwierigkeiten vermieden werden können, zu denen eine nachträgliche Behauptung einer Arbeitsunfähigkeit und deren rückwirkende Bescheinigung beitragen kann (BSG, Urteil vom 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R -).

    Diese Grundsätze über die Unschädlichkeit ärztlicher Fehlbeurteilungen für den Krankengeldanspruch hat das BSG in der von dem SG zutreffend ausgewerteten Entscheidung vom 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R - fortentwickelt.

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - L 11 KR 535/18
    Für unterschiedliche Leistungen an Versicherte mit gleicher Beitragsbelastung muss aber ein hinreichender sachlicher Grund bestehen (BVerfG, Beschluss vom 24.05.2000 - 1 BvL 1/98 - u.a.).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - L 11 KR 535/18
    Das Gewicht des Rechtfertigungsgrundes muss dabei zur Bedeutung der Benachteiligung in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. z.B. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 09.11.2004 - 1 BvR 684/98 - ; BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 26/09 R -).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - L 11 KR 535/18
    Es genügt, wenn eine anderweitige, der zum Ruhen gebrachten Leistung adäquate soziale Absicherung besteht (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 15.06.1971 - 1 BvR 88/69, 1 BvR 496/69 - ; BVerfG, Beschluss vom 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 -).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 496/69
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - L 11 KR 535/18
    Es genügt, wenn eine anderweitige, der zum Ruhen gebrachten Leistung adäquate soziale Absicherung besteht (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 15.06.1971 - 1 BvR 88/69, 1 BvR 496/69 - ; BVerfG, Beschluss vom 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 -).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 26/09 R

    Krankenversicherung - Kryokonservierung und Lagerung von Samen fällt in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - L 11 KR 535/18
    Das Gewicht des Rechtfertigungsgrundes muss dabei zur Bedeutung der Benachteiligung in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. z.B. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 09.11.2004 - 1 BvR 684/98 - ; BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 26/09 R -).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung bestimmt sich nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - L 11 KR 535/18
    Maßgebend für den Beginn des Krankengeldes ist dabei nicht der "wirkliche" oder der "ärztlich attestierte" Beginn der Arbeitsunfähigkeit, sondern der Folgetag nach der ärztlichen Feststellung (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R -).
  • BSG, 30.07.2009 - B 13 R 187/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - L 11 KR 535/18
    Im Rahmen seiner Ermessensentscheidung (vgl. hierzu etwa BSG, Beschluss vom 30.07.2009 - B 13 R 187/09 B -) hat der Senat berücksichtigt, dass die im vorliegenden Rechtsstreit aufgeworfenen Fragen auf Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung beantwortet werden können und eine weitere Sachaufklärung durch das Gericht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung nicht notwendig ist.
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

  • BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

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