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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02   

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https://dejure.org/2006,14132
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02 (https://dejure.org/2006,14132)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.04.2006 - L 2 KN 135/02 (https://dejure.org/2006,14132)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. April 2006 - L 2 KN 135/02 (https://dejure.org/2006,14132)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit; Kriterien der Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Grundgesetz i.R.d. Verweisung eines Versicherten auf die Tätigkeit eines Automatenauffüllers im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02
    Der Versicherungsfall der BU (dazu und zum Folgenden grundlegend: BSGE 78, 207 = SozR 3-2600, § 43 Nr. 13) ist eingetreten, sobald krankheits- oder behinderungsbedingte Einschränkungen der körperlichen, seelischen oder geistigen Leistungsfähigkeit die Fähigkeit des Versicherten, seine bislang auf einer bestimmten Qualifikationshöhe betätigte Berufsfähigkeit einzusetzen, auf weniger als die Hälfte herabgesetzt haben.

    Es gibt in Deutschland etwa 2500 Arbeitsplätze, in Nordrhein-Westfalen allein mehr als 500. Damit ist von einer beachtlichen, bei weitem für eine Verweisungstätigkeit ausreichenden Anzahl von vorhandenen (freien oder besetzten) Arbeitsplätzen auszugehen (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 13).

    Das steht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach arbeitslosenversicherungsrechtlich uU belangvolle Umstände für die Anspruchsschwelle des Versicherungsfalls der Berufsunfähigkeit keine Bedeutung haben (BSGE 78, 207 = SozR 3-2600, § 43 Nr. 13).

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02
    Soweit die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Berufsart im Tarifvertrag aufführen und einer Tarifgruppe zuordnen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die tarifvertragliche Einstufung der einzelnen in der Tarifgruppe genannten Tätigkeiten auf deren Qualität beruht; denn die Tarifparteien als unmittelbar am Arbeitsleben Beteiligte nehmen relativ zuverlässig eine Bewertung von Berufstätigkeiten vor, die den Anforderungen auch des Mehrstufenschemas und der Qualität des Berufs in Bezug auf die in § 43 Abs. 2 SGB VI aF (§ 1246 Abs. 2 RVO) genannten Merkmale entspricht (vgl BSGE 68, 277, 281 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14; BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten lediglich dann, wenn die Einstufung durch qualitätsfremde Merkmale bestimmt ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101, 123; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13, 22).

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02
    Wurde zuvor im Laufe des Erwerbslebens eine höherqualifizierte Tätigkeit im wesentlichen krankheits- oder behinderungsbedingt aufgegeben, so ist zu prüfen, ob diese Tätigkeit maßgeblicher Hauptberuf geblieben ist oder ob der Versicherte sie "freiwillig" aufgegeben bzw sich mit ihrem Verlust dauerhaft abgefunden hat (BSG Urteil vom 29.7.2004, Az B 4 RA 5/04 R).

    Ob es sich bei der von der Beklagten zunächst benannten und vom SG seiner Entscheidung als anspruchshindernd zugrunde gelegten Tätigkeit eines Auslieferungsfahrers im Arzneimittelgroßhandel um eine dem Kläger zumutbare arbeitsmarktgängige (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nrn 13, 26; s auch zuletzt BSG Urteil vom 29.07.2004, Az B 4 RA 5/04 R, nicht veröffentlicht) Verweisungstätigkeit handelt, kann offen bleiben.

  • BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 5/92

    Neubergleute - Lohngruppe - Einstufung - Berufsschutz - Hauer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02
    Obwohl der Kläger keine Berufsausbildung (etwa zum Berg- und Maschinenmann oder zum Bergmechaniker) durchlaufen hat und auch weder einen Hauerschein noch eine ihm entsprechende Fähigkeiten bescheinigende Erklärung seines Arbeitgebers vorgelegt hat (vgl dazu BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 2 mwN, s auch BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26), dokumentieren sein beruflicher Werdegang sowie die langjährige Entlohnung nach der (Facharbeiter-)Lohngruppe 11 (vgl dazu auch BSG SozR 2600 § 45 Nr. 13; BSG Urteil vom 6.8.1986, Az. 5a RKn 15/85 und zuletzt BSG Beschluss vom 24.9.2003, Az B 8 KN 6/02 B, jeweils nicht veröffentlicht) hinreichend, dass er das breite Spektrum einer Hauertätigkeit im Bergbau (in der Aus- und Vorrichtung, im Streckenausbau/Transport, für Erweiterungsarbeiten, zuletzt in der Gewinnung) beherrscht hat und entsprechend dieser Wertigkeit zu Recht nach der Lohngruppe 11 Unter Tage LO entlohnt wurde.
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02
    Soweit die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Berufsart im Tarifvertrag aufführen und einer Tarifgruppe zuordnen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die tarifvertragliche Einstufung der einzelnen in der Tarifgruppe genannten Tätigkeiten auf deren Qualität beruht; denn die Tarifparteien als unmittelbar am Arbeitsleben Beteiligte nehmen relativ zuverlässig eine Bewertung von Berufstätigkeiten vor, die den Anforderungen auch des Mehrstufenschemas und der Qualität des Berufs in Bezug auf die in § 43 Abs. 2 SGB VI aF (§ 1246 Abs. 2 RVO) genannten Merkmale entspricht (vgl BSGE 68, 277, 281 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14; BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 22/90

    Berufsschutz eines Postzustellers bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02
    Zu unterscheiden ist die abstrakte tarifvertragliche" - Klassifizierung der Tätigkeit (iS eines verselbständigten Berufsbildes) innerhalb eines nach Qualitätsstufen geordneten Tarifvertrags (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 46, 111, 116, 122, 123, 164) von der - "tariflichen" - Eingruppierung des Versicherten in eine bestimmte Tarifgruppe des jeweiligen Tarifvertrags durch den Arbeitgeber (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 168, 169; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02
    Eine "Verweisung", die grundsätzlich durch eine konkrete Benennung eines Berufs erfolgen muss, der an - im Regelfall - mindestens 300 Arbeitsplätzen im Bundesgebiet ausgeübt wird, kann nur auf einen Beruf derselben qualitativen Stufe oder der nächst niedrigeren erfolgen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 und 143; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 und 61).
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02
    Diese in die Auslegung des § 43 Abs. 2 SGB VI einbezogene Erkenntnis erlaubt es, gesellschaftliche Entwicklungsprozesse und einen Wandel der sie begleitenden Wertungen zu berücksichtigen (vgl hierzu sowie allgemein BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 mwN).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02
    Soweit die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Berufsart im Tarifvertrag aufführen und einer Tarifgruppe zuordnen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die tarifvertragliche Einstufung der einzelnen in der Tarifgruppe genannten Tätigkeiten auf deren Qualität beruht; denn die Tarifparteien als unmittelbar am Arbeitsleben Beteiligte nehmen relativ zuverlässig eine Bewertung von Berufstätigkeiten vor, die den Anforderungen auch des Mehrstufenschemas und der Qualität des Berufs in Bezug auf die in § 43 Abs. 2 SGB VI aF (§ 1246 Abs. 2 RVO) genannten Merkmale entspricht (vgl BSGE 68, 277, 281 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14; BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96

    Prüfungsumfang bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02
    Darunter ist im Allgemeinen diejenige versicherungspflichtige Beschäftigung zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, dh mit dem Ziel verrichtet worden ist, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls dann, wenn sie die qualitativ höchste ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 56, 61 mwN).
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

  • BSG, 24.09.2003 - B 8 KN 6/02 B

    Rüge der Verletzung des § 128 Abs. 1 S. 2 SGG , Verletzung des Anspruchs auf

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines

  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 15/85
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81

    Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente

  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 5/88

    Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

  • BSG, 23.11.1976 - 5 RKn 29/75

    Bergmannsrente - Hauer - Lohngruppe

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