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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 17 U 294/14   

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https://dejure.org/2015,25587
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 17 U 294/14 (https://dejure.org/2015,25587)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.05.2015 - L 17 U 294/14 (https://dejure.org/2015,25587)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - L 17 U 294/14 (https://dejure.org/2015,25587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jäger schießt sich ins Bein! - Landessozialgericht bejaht einen Arbeitsunfall des "Nebenerwerbsjägers"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 17 U 294/14
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG, Urteil vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 5/04 R, Rn. 12 - zitiert nach juris).

    Ohne Bedeutung für den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 SGB VII ist auch, ob der Verletzte gegen ein Entgelt oder unentgeltlich handelte (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az. B 2 U 5/04 R m.w.N.).

    Zur Bestimmung dessen, was zur versicherungsfreien Jagdausübung als Jagdgast gehört, ist von den einschlägigen Vorschriften des Jagdrechts auszugehen (BSG, a.a.O., Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 5/04 R).

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 17 U 294/14
    Hierzu hat die Beklagte in einem Schreiben vom 21.03.2013 ausgeführt, dass entscheidend sei, dass sich der Unfall bei der Jagdausübung ereignet habe und dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 11.11.2003, Az.: B 2 U 41/02 R) sämtliche Jagdteilnehmer mit Ausnahme des Jagdunternehmers grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stünden.

    Ob eine derartige Tätigkeit vorliegt, ist stets ausschließlich nach den zum Unfall führenden Tätigkeiten unabhängig von den sonstigen Betätigungen des Verletzten im Jagdrevier zu beurteilen (BSG, Urteil vom 11.11.2003, Az.: B 2 U 41/02 R).

    Die Bestimmung konkretisiert den in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsatz, dass Tätigkeiten, die in den Bereich des Privatlebens gehören, nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2003, Az. B 2 U 41/02 R).

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 17 U 294/14
    Bei der Abgrenzung einer Tätigkeit als arbeitnehmerähnlicher "Wie-Beschäftigter" von einer unternehmerähnlichen Tätigkeit ist von der Abgrenzung zwischen Beschäftigtem und Unternehmer auszugehen, hiervon sind jedoch gewisse Abstriche zu machen, weil nur eine arbeitnehmerähnliche und eine unternehmerähnliche Tätigkeit gegenüber zu stellen sind (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.2005, Az. B 2 U 35/04 R).

    Entscheidend ist vielmehr, ob nach dem Gesamtbild die Tätigkeit wie von einem Beschäftigten oder einem Unternehmer ausgeübt wurde (vgl. BSG SozR 4 - 2700 § 2 Nr. 5).

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 17 U 294/14
    Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn ein Verletzter wie ein Unternehmer tätig ist (vgl. BSG, Urteil vom 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R; Urteil vom 17.03.1992, Az.: 2 RU 22/91).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2005 - L 10 U 2535/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 17 U 294/14
    Er ist außerdem für die gefahrlose Organisation und Durchführung der Jagd verantwortlich (zu den Aufgaben des Jagdleiters im Bereich der Unfallverhütung vgl. Staudinger, Kommentar zum BGB, § 823 E 370 m.w.N.; zur regelmäßigen Bediensteteneigenschaft von Jagdaufsehern vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.2005, L 10 U 2535/04, juris Rn. 26).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Umweg/Abweg - Verbringung der Kinder in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 17 U 294/14
    Maßgeblich ist die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten (BSG, Urteil vom 28. April 2004, Az.: B 2 U 20/03 R; Urteil vom 18. Juni 2013, Az.: B 2 U 7/12 R; Urteil vom 09. November 2010, Az. B 2 U 14/10 R).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 17 U 294/14
    Maßgeblich ist die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten (BSG, Urteil vom 28. April 2004, Az.: B 2 U 20/03 R; Urteil vom 18. Juni 2013, Az.: B 2 U 7/12 R; Urteil vom 09. November 2010, Az. B 2 U 14/10 R).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 17 U 294/14
    Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn ein Verletzter wie ein Unternehmer tätig ist (vgl. BSG, Urteil vom 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R; Urteil vom 17.03.1992, Az.: 2 RU 22/91).
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 17 U 294/14
    Maßgeblich ist die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten (BSG, Urteil vom 28. April 2004, Az.: B 2 U 20/03 R; Urteil vom 18. Juni 2013, Az.: B 2 U 7/12 R; Urteil vom 09. November 2010, Az. B 2 U 14/10 R).
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