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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18 (https://dejure.org/2019,22996)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.06.2019 - L 5 P 63/18 (https://dejure.org/2019,22996)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - L 5 P 63/18 (https://dejure.org/2019,22996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung eines anteiligen Wohngruppenzuschlags nach den Musterbedingungen für die Private Pflegepflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 753
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 P 97/17

    Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18
    Dieses Ergebnis steht auch mit der Absicht des Gesetzgebers, ambulante Wohngemeinschaften als sinnvolle Zwischenform zwischen einer Pflege in der häuslichen Umgebung und in der vollstationären Pflege zu schaffen, in Einklang (LSG NRW, Urteil vom 20.9.2018 - L 5 P 97/17).

    Dies kann regelmäßig durch die gemeinschaftliche Beauftragung einer Präsenzkraft und Festlegung ihres konkreten Aufgabenkreises zur Erfüllung dieses Zwecks erfolgen (BSG, Urteil vom 18.2.2016, a.a.O., LSG NRW, Urteil vom 20.9.2018 - L 5 P 97/17) Hiervon sind Gemeinschaften abzugrenzen, die eigentlich aus anderen Gründen zusammenleben (z.B. Familienverbund).

    An dieser bereits im Urteil vom 20.9.2018 (a.a.O.) zu § 38a Abs. 1 Nr. 3 SGB XI dargelegten Rechtsauffassung hält der Senat ausdrücklich fest.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20.9.2018 (a.a.O.) aus dem Umstand, dass der Präsenzkraft eine der im Gesetz genannten Aufgabenkreise übertragen werden muss, geschlossen, dass es ausreichend sein kann, wenn die Person für die vereinbarte Aufgabe entsprechend deren Anforderungen zur Verfügung steht, wobei die heute zur Verfügung stehenden Kommunikationswege (Telefon, Fax, E-Mail, Skype, WhatsApp) nahezu eine ständige Erreichbarkeit sicherstellen könnten.

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18
    Damit stehe er nicht spezifisch für die im Gesetz verankerten Aufgaben zur Verfügung (BSG, Urteil vom 18.2.2014 - B 3 P 5/14 R).

    Das BSG (Urteil vom 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R, Rn. 18) führt zu der auch in § 38a Abs. 1 Nr. 1 SGB XI verwandten Formulierung unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/9369 S. 41; BT-Drs. 17/1070 S. 16) aus, dass ambulant betreute Wohngruppen als selbst organisierte (selbstverantwortete Wohngruppe, Wohngruppe in Eigeninitiative) und fremd organisierte Wohngruppe (betreiberverantwortete/ anbieterorientierte Wohngruppe, trägerinitiiertes Modell) existieren können.

  • SG Mainz, 28.11.2016 - S 14 P 53/16

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag nach § 38a Abs 1 Nr 3 SGB 11 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18
    Dass nicht nur eine natürliche (so aber SG Mainz, Urteil vom 28.11.2016 - S 14 P 53/16), sondern auch eine juristische Person Präsenzkraft seien kann, entspricht schon einer praktischen Notwendigkeit.

    Denn entscheidend ist, dass der Wille der Gemeinschaft nach außen hin objektiviert und damit für die Pflegekasse nachvollziehbar wird (so auch SG Mainz, Urteil vom 28.11.2016 - S 14 P 53/16).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - L 30 P 71/16
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18
    Ein gemeinsamer Willensbildungsprozess hinsichtlich der Person der Präsenzkraft und den ihr übertragenen Aufgaben ist aber unerlässlich, um einen beliebigen Austausch innerhalb der Wohngruppe, deren Bedürfnisse sich ja je nach personeller Zusammensetzung jederzeit ändern und sich unterschiedlich darstellen können, zu vermeiden (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2018 - L 30 P 71/16).
  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R

    Zuschüsse in der Pflegeversicherung bei nachträglicher Beantragung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18
    In diesem Verhältnis ist sie im Rahmen einer gewillkürten Prozessstandschaft berechtigt, vermeintlich unbegründete Leistungsbegehren abzuwehren (BSG, Urteile vom 30.03.2000 - B 3 P 21/99 R und vom 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R).
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 P 21/99 R

    Pflegekostenerstattung in der privaten Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18
    In diesem Verhältnis ist sie im Rahmen einer gewillkürten Prozessstandschaft berechtigt, vermeintlich unbegründete Leistungsbegehren abzuwehren (BSG, Urteile vom 30.03.2000 - B 3 P 21/99 R und vom 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R).
  • SG Aurich, 15.08.2017 - S 12 P 16/16

    Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18
    Erforderlich ist dabei neben der gemeinschaftlichen Beauftragung der Präsenzkraft auch, dass ihr konkreter Aufgabenkreis gemeinsam festgelegt wird (so auch SG Aurich, Urteil vom 15.8.2017 - S 12 P 16/16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17

    Wohngruppenzuschlag nach dem SGB XI; Begriff der gemeinsamen Wohnung; Gemeinsames

    In seiner Entscheidung vom 6. Juni 2019 - L 5 P 63/18 - hat das LSG NRW allerdings ausgeführt, dass die Beauftragung auf einem gemeinsamen Willensbildungsprozess der Bewohnerinnen und Bewohner beruhen müsse (juris Rn. 88, 90).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2023 - 2 S 882/22

    Beihilfe in Form eines pauschalen Zuschlags für Pflegebedürftige in ambulant

    Soweit sich das Verwaltungsgericht auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 06.06.2019 (- L 5 P 63/18 - juris Rn. 85 ff., 95 f.) berufe, übersehe es, dass das Bundessozialgericht diese Entscheidung aufgehoben habe, ohne die strengen Anforderungen des Landessozialgerichts zu bestätigen.
  • SG Darmstadt, 06.12.2021 - S 6 P 114/18

    Pflege

    Das Gericht erachtet die Frage, mit welchen Personen man zusammenlebt, als zentrales Moment der Selbstbestimmung und als ein zentraler Punkt, der bei einer ambulanten Wohngemeinschaft von den Mitgliedern selbst zu regeln ist (Abweichung vom Sachverhalt bei Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06. Juni 2019 - L 5 P 63/18 -, Rn. 103 - 105, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 57/16
    In seiner Entscheidung vom 6. Juni 2019 - L 5 P 63/18 - hat das LSG NRW allerdings ausgeführt, dass die Beauftragung auf einem gemeinsamen Willensbildungsprozess der Bewohnerinnen und Bewohner beruhen müsse (juris Rn. 88, 90).
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