Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 9 SO 18/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) auf der Grundlage eines Regelsatzes von 345,00 Euro statt 276,00 Euro im Zusammenhang mit einer Erwerbsminderung; Erforderlichkeit einer ausdrücklichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 08.08.2006 - S 6 SO 146/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 9 SO 18/06
- SG Schleswig, 21.01.2008 - S 15 SO 530/05
- BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R
- LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 12/08
- BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 9 SO 18/06
Auch angesichts der Ausführungen des 8/9b-Senats des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 16.10.2007 (Az.: B 8/9b SO 2/06 R, Rn. 10 (a. E.)), "dabei beschränkt sich die Klage allerdings nicht auf den Regelsatz, sondern erfasst die gesamte Grundsicherungsleistung", sieht der Senat keinen Anlass zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung.Für die Zeit ab dem Altersrentenbezug (01.07.2005) ergibt sich dies bereits aus § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II. Unabhängig von der in der Literatur umstrittenen Frage, ob Personen über 65 Jahren generell dem Leistungssystem des SGB XII unterworfen sind (Darstellung des Streitstandes im Urteil des BSG vom 16.10.2007, a. a. O., Rn. 18), galt diese Beurteilung aber auch schon für den Monat Juni 2005, in dem die Klägerin noch keine Altersrente bezogen hat.
Hierin liegt auch der Unterschied zu der vom BSG mit Urteil vom 16.10.2007 (a. a. O.) entschiedenen Konstellation, in der der Kläger mit seiner Ehefrau trotz des Bezugs von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine Bedarfsgemeinschaft Kraft einer ausdrücklichen Zuweisung in § 7 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 a SGB II bildete.
Deshalb liegt auch - anders als in den Urteilen des BSG vom 29.03.2007 (Az.: B 7b AS 2/06 R) und vom 16.10.2007 (a. a. O.) keine "gemischte Bedarfsgemeinschaft" vor, für die eine "Gesamtleistung" zu berechnen und das hiernach gefundene Ergebnis ggf. unter Gleichheitsgesichtspunkten zu korrigieren wäre (dazu: BSG, Urteil vom 16.10.2007, a. a. O. Rn. 14 f.).
Haushaltsvorstand ist neben einem Alleinstehenden derjenige, der die Generalunkosten des Haushalts trägt (BSG, Urteil vom 16.10.2007, a. a. O., Rn. 16; BVerwG, FEVS 14, 241 ff.).
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 9 SO 18/06
Für Streitigkeiten hinsichtlich der Leistungshöhe nach dem SGB II hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 8/06 R, Rn. 18) dies für zulässig gehalten, weil es sich bei den Verfügungen betreffend die Regelleistung (§ 20 SGB II) einerseits und die Unterkunfts- und Heizkosten (§ 22 SGB II) andererseits um abtrennbare Verwaltungsakte (§ 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch/SGB X) handelt. - BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 9 SO 18/06
Soweit der 11b-Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23.11.2006, Az.: B 11b AS 9/06 R, Rn. 17 = SozR 4 - 4300 § 428 Nr. 3) es mit der Begründung hat dahingestellt sein lassen, ob er sich der Beurteilung des 7b-Senats anschließt, dass keinenfalls eine Einigung der Beteiligten auf einen rechtlichen Prüfungsmaßstab den Streitgegenstand begrenzen kann, sieht der Senat hierin keinen Anlass, der zitierten Rechtsprechung des 7b-Senats nicht zu folgen. - BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 2/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von Anträgen und …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 9 SO 18/06
Deshalb liegt auch - anders als in den Urteilen des BSG vom 29.03.2007 (Az.: B 7b AS 2/06 R) und vom 16.10.2007 (…a. a. O.) keine "gemischte Bedarfsgemeinschaft" vor, für die eine "Gesamtleistung" zu berechnen und das hiernach gefundene Ergebnis ggf. unter Gleichheitsgesichtspunkten zu korrigieren wäre (dazu: BSG…, Urteil vom 16.10.2007, a. a. O. Rn. 14 f.). - BVerwG, 30.12.1965 - V B 152.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erhöhung von als …
- LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 12/08 Zu diesen zählen beispielsweise die Kosten der Energieversorgung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Dezember 2007, L 9 SO 18/06), des Bezugs einer Tages- oder Wochenzeitung, des Rundfunkempfangs und des Telefonanschlusses (…Frommann, Sozialhilferecht - SGB XII, 3. Auflage 2008, S. 42).
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2009 - L 15 B 304/08
Interessenabwägung bei Bewilligung von Grundsicherungsleistungen durch …
Die Rechtsfrage, wie sich die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) in den Fällen bemisst, in denen zwei gemeinsam wohnende Personen keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) bilden würden, wenn sie beide die Leistungsvoraussetzungen nach dem SGB II erfüllen würden, die anspruchstellende Person aber die Voraussetzungen für die Grundsicherung nach dem SGB XII, die andere Person dagegen (nur) nach dem SGB II erfüllt, ist höchstrichterlich nicht geklärt und streitig (s. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Dezember 2007 - L 9 SO 18/06 einerseits, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Juli 2007 - L 8 SO 143/07 ER andererseits). - VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 20-IV-09 Mit ihrer am 9. Februar 2009 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Untätigkeit des Sozialgerichts Dresden in dem von ihr geführten Rechtsstreit S 9 SO 18/06 ER.
- SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 20/08
Anspruch eines Schwerbehinderten auf Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im …
Ein wichtiges Indiz ist, dass er die Miete und sämtliche Nebenkosten inklusive Strom selbst trägt (vgl. Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 06. Dezember 2007 - L 9 SO 18/06 -).