Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - L 9 AL 367/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1918
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - L 9 AL 367/12 B (https://dejure.org/2013,1918)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.02.2013 - L 9 AL 367/12 B (https://dejure.org/2013,1918)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - L 9 AL 367/12 B (https://dejure.org/2013,1918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,1918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - L 10 LW 4563/04

    Untätigkeitsklage nicht grundsätzlich unbegründet bei fehlender Nachfrage nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - L 9 AL 367/12
    Umstritten ist lediglich, ob und unter welchen Voraussetzungen eine unterbliebene Sachstandanfrage bei der nach § 193 Abs. 1 SGG nach Erledigung der Untätigkeitsklage zu treffenden Kostengrundentscheidung berücksichtigt werden und eine Kostentragungspflicht der Behörde bei an sich zulässiger und begründeter Untätigkeitsklage unter Veranlassungsgesichtspunkten ausschließen oder einschränken kann (vgl. hierzu im Überblick LSG Baden- Württemberg, Beschl. v. 14.09.2005 - L 10 LW 4563/04 AK-B -, juris Rn. 29 ff. m.w.N.; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 06.03.2006 - L 30 B 168/04 AL -, juris Rn. 9 ff.; Hessisches LSG, Beschl. v. 15.02.2008 - L 7 B 184/07 AS -, juris Rn. 18 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2006 - L 30 B 168/04

    Kostentragung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Untätigkeitsklage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - L 9 AL 367/12
    Umstritten ist lediglich, ob und unter welchen Voraussetzungen eine unterbliebene Sachstandanfrage bei der nach § 193 Abs. 1 SGG nach Erledigung der Untätigkeitsklage zu treffenden Kostengrundentscheidung berücksichtigt werden und eine Kostentragungspflicht der Behörde bei an sich zulässiger und begründeter Untätigkeitsklage unter Veranlassungsgesichtspunkten ausschließen oder einschränken kann (vgl. hierzu im Überblick LSG Baden- Württemberg, Beschl. v. 14.09.2005 - L 10 LW 4563/04 AK-B -, juris Rn. 29 ff. m.w.N.; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 06.03.2006 - L 30 B 168/04 AL -, juris Rn. 9 ff.; Hessisches LSG, Beschl. v. 15.02.2008 - L 7 B 184/07 AS -, juris Rn. 18 ff.).
  • LSG Hessen, 15.02.2008 - L 7 B 184/07

    Keine Sachstandsanfrage bei Behörde vor Erhebung der Untätigkeitsklage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - L 9 AL 367/12
    Umstritten ist lediglich, ob und unter welchen Voraussetzungen eine unterbliebene Sachstandanfrage bei der nach § 193 Abs. 1 SGG nach Erledigung der Untätigkeitsklage zu treffenden Kostengrundentscheidung berücksichtigt werden und eine Kostentragungspflicht der Behörde bei an sich zulässiger und begründeter Untätigkeitsklage unter Veranlassungsgesichtspunkten ausschließen oder einschränken kann (vgl. hierzu im Überblick LSG Baden- Württemberg, Beschl. v. 14.09.2005 - L 10 LW 4563/04 AK-B -, juris Rn. 29 ff. m.w.N.; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 06.03.2006 - L 30 B 168/04 AL -, juris Rn. 9 ff.; Hessisches LSG, Beschl. v. 15.02.2008 - L 7 B 184/07 AS -, juris Rn. 18 ff.).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2008 - L 8 B 426/08

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - L 9 AL 367/12
    Es wird zwar vertreten, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Untätigkeitsklage wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung nach den Umständen des Einzelfalls zu versagen sein kann, wenn ein nichtbedürftiger Beteiligter, der die Kosten für einen Rechtsanwalt selbst aufbringen müsste, die Untätigkeitsklage nicht sofort, sondern erst nach vorheriger Sachstandsanfrage erhoben hätte (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.11.2008 - L 8 B 426/08 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 16.08.2011 - L 8 B 296/09 -, juris Rn. 12 ff.).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2011 - L 8 B 296/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Kooperation

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - L 9 AL 367/12
    Es wird zwar vertreten, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Untätigkeitsklage wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung nach den Umständen des Einzelfalls zu versagen sein kann, wenn ein nichtbedürftiger Beteiligter, der die Kosten für einen Rechtsanwalt selbst aufbringen müsste, die Untätigkeitsklage nicht sofort, sondern erst nach vorheriger Sachstandsanfrage erhoben hätte (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.11.2008 - L 8 B 426/08 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 16.08.2011 - L 8 B 296/09 -, juris Rn. 12 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - L 7 AS 218/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - L 9 AL 367/12
    Verwirkung tritt danach ein, wenn der Kläger sich im Vorfeld so verhalten hat, dass die verklagte Behörde davon ausgehen durfte, dass es nicht mehr zur Klageerhebung kommen würde, und entsprechende Dispositionen getroffen hat, die es als unzumutbar erscheinen lassen, das als abgeschlossen betrachtete Verwaltungsverfahren wiederaufnehmen zu lassen und auch formell zum Abschluss zu bringen (vgl. zum Ganzen Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10 Aufl. 2008, § 88 Rn. 13; LSG NRW, Beschl. v. 09.05.2011 - L 7 AS 218/11 B -, juris Rn. 3; SG Freiburg, Beschl. v. 30.06.2011 - S 21 AS 577/11 -, juris Rn. 14 f., 17 m.w.N.).
  • SG Freiburg, 30.06.2011 - S 21 AS 577/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - keine Verwirkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - L 9 AL 367/12
    Verwirkung tritt danach ein, wenn der Kläger sich im Vorfeld so verhalten hat, dass die verklagte Behörde davon ausgehen durfte, dass es nicht mehr zur Klageerhebung kommen würde, und entsprechende Dispositionen getroffen hat, die es als unzumutbar erscheinen lassen, das als abgeschlossen betrachtete Verwaltungsverfahren wiederaufnehmen zu lassen und auch formell zum Abschluss zu bringen (vgl. zum Ganzen Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10 Aufl. 2008, § 88 Rn. 13; LSG NRW, Beschl. v. 09.05.2011 - L 7 AS 218/11 B -, juris Rn. 3; SG Freiburg, Beschl. v. 30.06.2011 - S 21 AS 577/11 -, juris Rn. 14 f., 17 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 1310/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Einen Zugang des Schreibens vom 27.12.1999 unterstellt, durfte die Beigeladene zu 2) als Einzugsstelle daher darauf vertrauen, dass der "Antrag" nicht mehr weiterverfolgt wird (vgl die Maßstäbe bei der Beurteilung der Verwirkung bei einer Untätigkeitsklage LSG Nordrhein-Westfalen 07.02.2013, L 9 AL 367/12 B, juris).
  • SG Augsburg, 14.12.2017 - S 11 AS 1200/17

    Fax-Sendebericht stellt allein keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang eines

    Soweit der Beklagte vorträgt, dass der Bevollmächtigte vorab beim Beklagten hätte nachfragen müssen, ob das Fax eingegangen ist, ist dieser Einwand insofern irrelevant, als eine Sachstandsanfrage an die Behörde keine Zulässigkeitsvoraussetzung der Untätigkeitsklage darstellt (LSG Nordrhein-Westfalen BeckRS 2013, 66656; BeckOK SozR/Hintz SGG § 88 Rn. 2-5a.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2019 - L 9 R 30/18

    Informationspflicht; Untätigkeitsklage, Sachstandsanfrage, Auskunftsrecht

    Dass keine Pflicht besteht, sich vor Erhebung einer Untätigkeitsklage nach dem Verfahrensstand zu erkundigen, lässt sich allerdings wenig überzeugend damit begründen, dass nicht ersichtlich sei, dass eine solche in Rechtsprechung und Literatur vertreten werde, und sich eine solche zusätzliche Voraussetzung auch nicht in § 88 SGG hineinlesen lasse, weil die Vorschrift davon ausgehe, dass nach dem Ablauf der Wartefrist ohne weitere Voraussetzungen Klage erhoben werden könne und dass es in der Hand der Behörde liege, eine Bescheidung in der gesetzlichen Frist sicherzustellen (so Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07. Februar 2013 - L 9 AL 367/12 B -, juris Rn. 5; Claus, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 88 SGG, Rn. 24).
  • LSG Hessen, 09.06.2022 - L 4 SO 17/22
    Es besteht entgegen der von der ersten Instanz vertretenen Rechtsauffassung auch keine Verpflichtung des Klägers, sich vor der Erhebung der Untätigkeitsklage an die Behörde zu wenden und nach dem Verfahrensstand zu erkundigen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2013, L 9 AL 367/12 B, zitiert nach juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Februar 2008, L 7 B 184/07 AS, zitiert nach juris; Claus, a.a.O., § 88 SGG Rdnr. 24 m.w.N.).
  • SG Frankfurt/Main, 13.01.2022 - S 30 SO 197/21
    Es besteht entgegen der von der ersten Instanz vertretenen Rechtsauffassung auch keine Verpflichtung des Klägers, sich vor der Erhebung der Untätigkeitsklage an die Behörde zu wenden und nach dem Verfahrensstand zu erkundigen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2013, L 9 AL 367/12 B, zitiert nach juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Februar 2008, L 7 B 184/07 AS, zitiert nach juris; Claus, a.a.O., § 88 SGG Rdnr. 24 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht