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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - L 16 KR 51/09   

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https://dejure.org/2009,13434
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - L 16 KR 51/09 (https://dejure.org/2009,13434)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.05.2009 - L 16 KR 51/09 (https://dejure.org/2009,13434)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - L 16 KR 51/09 (https://dejure.org/2009,13434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Ausnahmeindikation des § 28 Abs. 2 S. 8 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung der zur implantologischen Versorgung gehörenden Suprakonstruktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.07.2004 - B 1 KR 30/04 B

    Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - L 16 KR 51/09
    Im Lichte dieser Erklärung können die BehandlRL-ZÄ nur dahingehend verstanden werden, dass darin Kieferatrophien nicht erfasst sind (BSG SozR 3-2500 § 28 Nr. 6, zuletzt BSG Beschl. vom 26.07.2004, Az.: B 1 KR 30/04 B, www.juris.de).
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - L 16 KR 51/09
    Im Lichte dieser Erklärung können die BehandlRL-ZÄ nur dahingehend verstanden werden, dass darin Kieferatrophien nicht erfasst sind (BSG SozR 3-2500 § 28 Nr. 6, zuletzt BSG Beschl. vom 26.07.2004, Az.: B 1 KR 30/04 B, www.juris.de).
  • SG Stuttgart, 18.02.2014 - S 16 KR 4073/10

    Kosten einer Implantatversorgung

    Denn diese Ausnahmeindikation erfasst nach der ausdrücklichen Klarstellung nur solche Veränderungen, die ihre Ursache in einer Operation wegen eines Tumors, einer Zyste oder einer Osteopathie, in einer Entzündung des Kiefers, einer angeborenen Fehlbildung oder in einem Unfall haben (BSG vom 19. Juni 2001 - B 1 KR 23/00 R - zit. nach Juris, Rz. 17; LSG Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2009 - L 16 KR 51/09 - zit. nach Juris, Rz. 35 f.).

    Der zahnlose atrophierte Kiefer fällt nach ständiger Rechtsprechung der Sozialgerichte (BSG vom 19. Juni 2001 - B 1 KR 23/00 R - zit. nach Juris, Rz. 18; LAG Baden-Württemberg vom 07. August 2013 - L 5 KR 3240/11 - zit. nach www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2009 - L 16 KR 51/09 - zit. nach Juris, Rz. 35 f) schon deshalb nicht unter die besonders schweren Fälle des § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V, weil Kieferatrophien keine außergewöhnliche Situation darstellen, sondern bei jedem größeren Zahnverlust auftreten, also in der Praxis außerordentlich häufig sind.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 5 KR 4086/15
    Eine deswegen durchzuführende Implantatversorgung sei keine Kassenleistung (vgl. auch Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2009, - L 16 KR 51/09 -, in juris).
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