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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13 (https://dejure.org/2015,14586)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.05.2015 - L 9 AL 226/13 (https://dejure.org/2015,14586)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - L 9 AL 226/13 (https://dejure.org/2015,14586)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtgewährung von Mehraufwands-Wintergeld an Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland bei einer Beschäftigung auf Auslandsbaustellen (hier: Maurer- und Betonbauerhandwerk); Inlandsbezogenheit der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung; Umlagefinanzierung als Ausdruck ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtgewährung von Mehraufwands-Wintergeld an Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland bei einer Beschäftigung auf Auslandsbaustellen (hier: Maurer- und Betonbauerhandwerk)

  • rechtsportal.de

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung; Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des Ausschlusses der Gewährung von Mehraufwands-Wintergeld für Arbeitnehmer auf Baustellen im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Mehraufwand-Wintergeld für auf Baustellen im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13
    Das BSG hatte zunächst zum Wintergeld nach § 80 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und später auch zum Schlechtwettergeld nach §§ 83 ff. AFG, das dem im SGB III eingeführten Winterausfallgeld im Sinne von § 209 Nr. 2 SGB III u.F. entsprach, entschieden, dass hierfür nur Zeiten für innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin verrichtete Arbeiten berücksichtigt werden können bzw. Schlechtwettergeld nur für witterungsbedingte Ausfälle von solchen Arbeiten in Betracht kommt, die innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Berlin zu erbringen sind (BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 37 ff. und Leitsatz 2; Urt. v. 30.11.1977 - 12 RAr 16/77 -, juris Rn. 8 f. und Leitsatz; Urt. v. 25.07.1985 - 7 RAr 114/83 -, juris Rn. 11 ff. und Leitsatz).

    Es setzt vielmehr voraus, dass die vertraglich vorgesehenen Arbeitsstunden auch tatsächlich geleistet werden (vgl. insoweit bereits BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 58).

    Schließlich erscheint es auch zweifelhaft, ob die Beschränkung des Mehraufwands-Wintergeld auf im Inland Beschäftigte noch damit gerechtfertigt werden kann, dass die ganzjährige Bautätigkeit im Inland durch Verlagerung der Sommernachfrage auf den Winter gefördert werden soll, gerechtfertigt werden kann (so aber noch BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 38 f.; Urt. v. 30.11.1977 - 12 RAr 16/77 -, juris Rn. 8; Urt. v. 25.07.1985 - 7 RAr 114/83 -, juris Rn. 14 unter Bezugnahme auf die Gesetzgebungsmaterialien zu den entsprechenden Vorschriften des AFG).

    Anders als diese könnten sie ihren Arbeitnehmern eine umlagefinanzierte Leistung gewähren, ohne insoweit selbst zur Umlage beitragen zu müssen (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 43).

    § 175a SGB III enthält, anders als das SG offensichtlich angenommen hat, keine Vorgaben für die klimatischen Verhältnisse, die in dem Monaten Dezember bis Februar herrschen sollen, sondern knüpft allein an die Witterungsabhängigkeit des Arbeitsplatzes an und sagt nichts darüber aus, welche Art von Witterungsabhängigkeit gegeben sein muss (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 48).

  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13
    Es wäre nämlich mit dem Recht auf Freizügigkeit unvereinbar, wenn ein Arbeitnehmer oder Arbeitsuchender in dem Mitgliedstaat, dem er angehört, weniger günstig behandelt werden dürfte, als wenn er nicht von den Erleichterungen Gebrauch gemacht hätte, die ihm der Vertrag in Bezug auf die Freizügigkeit gewährt (vgl. zum Ganzen EuGH, Urt. v. 11.01.2007 - C-208/05 -, juris Rn. 31 ff. m.w.N., stRspr).

    In einem derartigen Fall muss aber die Anwendung einer solchen Maßnahme auch geeignet sein, die Verwirklichung des in Rede stehenden Zweckes zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich ist (EuGH, Urt. v. 11.01.2007 - C-208/05 -, juris Rn. 37 m.N., stRspr).

  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 16/77
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13
    Das BSG hatte zunächst zum Wintergeld nach § 80 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und später auch zum Schlechtwettergeld nach §§ 83 ff. AFG, das dem im SGB III eingeführten Winterausfallgeld im Sinne von § 209 Nr. 2 SGB III u.F. entsprach, entschieden, dass hierfür nur Zeiten für innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin verrichtete Arbeiten berücksichtigt werden können bzw. Schlechtwettergeld nur für witterungsbedingte Ausfälle von solchen Arbeiten in Betracht kommt, die innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Berlin zu erbringen sind (BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 37 ff. und Leitsatz 2; Urt. v. 30.11.1977 - 12 RAr 16/77 -, juris Rn. 8 f. und Leitsatz; Urt. v. 25.07.1985 - 7 RAr 114/83 -, juris Rn. 11 ff. und Leitsatz).

    Schließlich erscheint es auch zweifelhaft, ob die Beschränkung des Mehraufwands-Wintergeld auf im Inland Beschäftigte noch damit gerechtfertigt werden kann, dass die ganzjährige Bautätigkeit im Inland durch Verlagerung der Sommernachfrage auf den Winter gefördert werden soll, gerechtfertigt werden kann (so aber noch BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 38 f.; Urt. v. 30.11.1977 - 12 RAr 16/77 -, juris Rn. 8; Urt. v. 25.07.1985 - 7 RAr 114/83 -, juris Rn. 14 unter Bezugnahme auf die Gesetzgebungsmaterialien zu den entsprechenden Vorschriften des AFG).

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 114/83

    Schlechtwettergeld - Witterungsbedingte Ausfälle

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13
    Das BSG hatte zunächst zum Wintergeld nach § 80 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und später auch zum Schlechtwettergeld nach §§ 83 ff. AFG, das dem im SGB III eingeführten Winterausfallgeld im Sinne von § 209 Nr. 2 SGB III u.F. entsprach, entschieden, dass hierfür nur Zeiten für innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin verrichtete Arbeiten berücksichtigt werden können bzw. Schlechtwettergeld nur für witterungsbedingte Ausfälle von solchen Arbeiten in Betracht kommt, die innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Berlin zu erbringen sind (BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 37 ff. und Leitsatz 2; Urt. v. 30.11.1977 - 12 RAr 16/77 -, juris Rn. 8 f. und Leitsatz; Urt. v. 25.07.1985 - 7 RAr 114/83 -, juris Rn. 11 ff. und Leitsatz).

    Schließlich erscheint es auch zweifelhaft, ob die Beschränkung des Mehraufwands-Wintergeld auf im Inland Beschäftigte noch damit gerechtfertigt werden kann, dass die ganzjährige Bautätigkeit im Inland durch Verlagerung der Sommernachfrage auf den Winter gefördert werden soll, gerechtfertigt werden kann (so aber noch BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 38 f.; Urt. v. 30.11.1977 - 12 RAr 16/77 -, juris Rn. 8; Urt. v. 25.07.1985 - 7 RAr 114/83 -, juris Rn. 14 unter Bezugnahme auf die Gesetzgebungsmaterialien zu den entsprechenden Vorschriften des AFG).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-286/03

    DEM FAMILIENANGEHÖRIGEN EINES GRENZGÄNGERS, DER MIT DIESEM ZUSAMMENLEBT, DARF EIN

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13
    Leistungen der sozialen Sicherheit im Sinne von Art. 4 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1408/71 müssen sich auf eines der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung ausdrücklich aufgezählten Risiken beziehen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.02.2006 - C-286/03 -, juris Rn. 37 m.w.N.).
  • EuGH, 09.11.2006 - C-205/05

    Nemec - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Artikel 42

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13
    Im Übrigen impliziert Art. 45 AEUV u. a., dass Wanderarbeitnehmer nicht deshalb Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherheit verlieren oder geringere Leistungen erhalten dürfen, weil sie das ihnen vom AEUV verliehene Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben (vgl. EuGH, Urt. v. 09.11.2006 - C-205/05 -, juris Rn. 38 m.w.N; Urt. v. 20.05.2008 - C-352/06 -, juris Rn. 29).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2006 - L 9 AL 76/05

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13
    Die Klägerin gehört als Leistungsempfängerin zum privilegierten Personenkreis des § 183 SGG (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 02.02.2006 - L 9 AL 76/05 -, juris Rn. 3).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13
    Die Klägerin gehört als Leistungsempfängerin zum privilegierten Personenkreis des § 183 SGG (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 02.02.2006 - L 9 AL 76/05 -, juris Rn. 3).
  • EuGH, 20.05.2008 - C-352/06

    Bosmann - Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13
    Im Übrigen impliziert Art. 45 AEUV u. a., dass Wanderarbeitnehmer nicht deshalb Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherheit verlieren oder geringere Leistungen erhalten dürfen, weil sie das ihnen vom AEUV verliehene Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben (vgl. EuGH, Urt. v. 09.11.2006 - C-205/05 -, juris Rn. 38 m.w.N; Urt. v. 20.05.2008 - C-352/06 -, juris Rn. 29).
  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13
    Dies stellt einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit grundsätzlich rechtfertigt (vgl. insoweit EuGH, Urt. v. 10.03.2009 - C-169/07 -, juris Rn. 47 m.N.).
  • EuGH, 04.06.1987 - 375/85

    Campana / Bundesanstalt für Arbeit

  • EuGH, 27.11.1997 - C-57/96

    Meints

  • EuGH, 08.07.1992 - C-102/91

    Knoch / Bundesanstalt für Arbeit

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R

    Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 59/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt polnischer Asylbewerber während des Asylverfahrens

  • BSG, 22.02.2012 - B 11 AL 4/11 R

    Berechnung der Insolvenzgeld-Umlage - Berücksichtigung der Entgelte der als

  • LSG Bayern, 14.09.2011 - L 13 R 955/09

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

  • LSG Hessen, 18.05.2010 - L 6 AL 58/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beschäftigungszeiten im anderen

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