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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - L 15 U 139/03   

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https://dejure.org/2005,16531
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - L 15 U 139/03 (https://dejure.org/2005,16531)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.06.2005 - L 15 U 139/03 (https://dejure.org/2005,16531)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - L 15 U 139/03 (https://dejure.org/2005,16531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überweisung eines Unternehmens von der beklagten Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an die beigeladene Verwaltungsberufsgenossenschaft; Überweisung bei anfänglicher Unrichtigkeit oder bei nachträglicher Änderung der festgestellten ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sachliche Zuständigkeit der BGW - Kassenärztliche Vereinigung - keine Überweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R

    Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - L 15 U 139/03
    Mit dieser Legaldefinition in § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB VII hat der Gesetzgeber die bisherigen Regelungen in der RVO zur Überweisung von Unternehmen unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung übernommen und konkretisiert (Amtliche Begründung zum Unfallversicherungs-Eingliederungsgesetz zu § 136 Abs. 1 SGB VII, BT-Drucks 13/2204 S. 108; Urteil des BSG vom 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R- HVBG-Info 1998, 2257).

    Nach dieser Rechtsprechung war die Berichtigung der Eintragung eines Unternehmens in das Unternehmerverzeichnis nur dann zulässig, wenn sie seinerzeit auf Grund eines so gröblichen Irrtums erfolgt war, dass die weitere Belassung des Betriebes bei der formal zuständig gewordenen Berufsgenossenschaft der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung eindeutig zuwiderlaufen würde, oder wenn schwerwiegende Unzuträglichkeiten nachweisbar waren, welche die Belassung des Betriebes bei der Berufsgenossenschaft als unbillige Härte erscheinen ließe (BSGE 38, 187, 181; Urteil des BSG vom 11.08.1998 aaO).

    Die sachliche Zuständigkeit einer gewerblichen Berufsgenossenschaft richtet sich grundsätzlich nach Art und Gegenstand des Unternehmens (§ 122 Abs. 1 SGB VII; § 646 Abs. 2 RVO; Urteil des BSG vom 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R - aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2004 - L 15 U 213/01

    Überweisung eines Unternehmens in den Zuständigkeitsbereich einer anderen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - L 15 U 139/03
    In Zweifelsfällen ist eine offensichtliche Unrichtigkeit zu verneinen (vgl. Urteil des LSG NRW vom 20.01.2004 - L 15 U 213/01; KassKomm-Ricke Rn. 18 zu § 136 SGB VII).

    Dies hat den Senat in seiner Entscheidung vom 20.01.2004 - L 15 U 213/01 -annehmen lassen, dass die formelle Mitgliedschaft einer privatärztlichen Verrechnungsstelle im Sinne des § 136 Abs. 2 SGB VII eindeutig den Zuständigkeitsregelungen widerspricht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - L 15 U 103/97

    Zeitlicher Anwendungsbereich der Reichsversicherungsordnung (RVO) und des Siebten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - L 15 U 139/03
    Mit Unterschieden in der Beitragsbelastung lässt sich eine schwerwiegenden Unzuträglichkeit nicht begründen (vgl. BSGE 15, 282; Urteil des LSG NRW vom 11.12.2001 - L 15 U 103/97 - Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Rn. 33 zu § 136SGBVIImwN).
  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 36/58

    Aufnahme eines Milchfuhrbetriebs in die gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - L 15 U 139/03
    Mit Unterschieden in der Beitragsbelastung lässt sich eine schwerwiegenden Unzuträglichkeit nicht begründen (vgl. BSGE 15, 282; Urteil des LSG NRW vom 11.12.2001 - L 15 U 103/97 - Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Rn. 33 zu § 136SGBVIImwN).
  • BSG, 31.05.1988 - 2 RU 62/87

    Betriebsveränderungen - Gepräge des Unternehmens - Überweisung an andere

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - L 15 U 139/03
    Die letztgenannte Alternative greift hier nicht ein, weil Art und Gegenstand der KVWL sich nicht, erst recht nicht wesentlich (zu diesem Erfordernis vgl. Urteil des BSG vom 31.05.1988 - 2 RU 62/87 - NZA 1989, 77 ff.) geändert haben.
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 5/91

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit - Selbständiger Grafik-Designer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - L 15 U 139/03
    Maßgebend sind daher (weiterhin) in erster Linie die Zuständigkeitsabgrenzungen im Bundesratsbeschluss vom 22.05.1885 (RN 143), in den ergänzenden Beschlüssen vom 05.10.1901 (AN 621) und 10.10.1912 (AN 925) sowie in dem vom Reichsversicherungsamt (RVA) aufgestellten Alphabetischen Verzeichnis der Gewerbezweige nach ihrer berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit (AN 1885, 254; 1986, 134; 1903, 404; 1906, 477), des Weiteren in Zuweisungen des RVA (ständige Rechtsprechung des BSG: BSGE 39, 112,113 f.; 71, 85, 86).
  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - L 15 U 139/03
    Maßgebend sind daher (weiterhin) in erster Linie die Zuständigkeitsabgrenzungen im Bundesratsbeschluss vom 22.05.1885 (RN 143), in den ergänzenden Beschlüssen vom 05.10.1901 (AN 621) und 10.10.1912 (AN 925) sowie in dem vom Reichsversicherungsamt (RVA) aufgestellten Alphabetischen Verzeichnis der Gewerbezweige nach ihrer berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit (AN 1885, 254; 1986, 134; 1903, 404; 1906, 477), des Weiteren in Zuweisungen des RVA (ständige Rechtsprechung des BSG: BSGE 39, 112,113 f.; 71, 85, 86).
  • BSG, 30.10.1974 - 2 RU 42/73

    Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Unrichtigkeit von Anfang an - Unrichtigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - L 15 U 139/03
    Nach dieser Rechtsprechung war die Berichtigung der Eintragung eines Unternehmens in das Unternehmerverzeichnis nur dann zulässig, wenn sie seinerzeit auf Grund eines so gröblichen Irrtums erfolgt war, dass die weitere Belassung des Betriebes bei der formal zuständig gewordenen Berufsgenossenschaft der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung eindeutig zuwiderlaufen würde, oder wenn schwerwiegende Unzuträglichkeiten nachweisbar waren, welche die Belassung des Betriebes bei der Berufsgenossenschaft als unbillige Härte erscheinen ließe (BSGE 38, 187, 181; Urteil des BSG vom 11.08.1998 aaO).
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