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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - L 16 KR 842/17   

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https://dejure.org/2018,57409
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - L 16 KR 842/17 (https://dejure.org/2018,57409)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.03.2018 - L 16 KR 842/17 (https://dejure.org/2018,57409)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. März 2018 - L 16 KR 842/17 (https://dejure.org/2018,57409)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - L 16 KR 842/17
    Danach sei bei der Auslegung der Vorschriften des SGB sicherzustellen, dass die sozialen Rechte (hier: insbesondere dasjenige auf wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB I) möglichst weitgehend verwirklicht werden (BSG, Urteil vom 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R, juris).

    Mangels Ruhen des Krankengeldanspruchs bedarf es keiner weiteren Feststellungen und Überlegungen dazu, ob der behandelnde Arzt des Klägers diesen tatsächlich durch einen Hinweis, es bedürfe angesichts des Wiedereingliederungsplanes keiner frühzeitigeren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, von der früheren Meldung abgehalten hat und inwieweit der Kläger insoweit an der Wahrung seines Krankengeldanspruchs durch eine (auch nichtmedizinische) Fehlentscheidung des Vertragsarztes gehindert gewesen sein könnte (BSG, Urteil vom 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R = SozR 4-2500 § 46 Nr. 8, Rn. 34).

  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - L 16 KR 842/17
    Solange ein Versicherter die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in vollem Umfang wieder ausüben könne, z.B. weil ihn seine Erkrankung noch an zuvor geleisteter vollschichtiger Arbeit hindere und ihm stattdessen nur eine Teilzeitarbeit zur Wiedereingliederung erlaube, sei er weiterhin arbeitsunfähig, weil es im rechtlichen Sinne keine Teil-Arbeitsunfähigkeit gebe (Verweis auf BSG, Urteil vom 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R und BSG, Urteil vom 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R, beide juris).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - L 16 KR 842/17
    Solange ein Versicherter die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in vollem Umfang wieder ausüben könne, z.B. weil ihn seine Erkrankung noch an zuvor geleisteter vollschichtiger Arbeit hindere und ihm stattdessen nur eine Teilzeitarbeit zur Wiedereingliederung erlaube, sei er weiterhin arbeitsunfähig, weil es im rechtlichen Sinne keine Teil-Arbeitsunfähigkeit gebe (Verweis auf BSG, Urteil vom 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R und BSG, Urteil vom 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R, beide juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - L 16 KR 391/15

    Krankengeld; Feststellung der Arbeitsunfähigkeit; Meldung der Arbeitsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - L 16 KR 842/17
    Der Senat hält ausdrücklich an seiner bereits mit dem vom Sozialgericht zitierten Urteil vom 11.02.2016 (L 16 KR 391/15) vertretenen Rechtsauffassung fest, dass ein solcher Wiedereingliederungsplan als Nachweis bzw. Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ausreichen kann, fest (vgl. auch die überzeugenden Ausführungen des LSG NRW, Beschluss vom 01.02.2018 - L 1 KR 764/16, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - L 16 KR 842/17
    Der Senat hält ausdrücklich an seiner bereits mit dem vom Sozialgericht zitierten Urteil vom 11.02.2016 (L 16 KR 391/15) vertretenen Rechtsauffassung fest, dass ein solcher Wiedereingliederungsplan als Nachweis bzw. Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ausreichen kann, fest (vgl. auch die überzeugenden Ausführungen des LSG NRW, Beschluss vom 01.02.2018 - L 1 KR 764/16, juris).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - L 16 KR 842/17
    Zweck des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ist es, die Krankenkassen davon freizustellen, die Voraussetzungen eines verspätet geltend gemachten Krankengeldanspruchs im Nachhinein aufklären zu müssen, und ihr so die Möglichkeit zu erhalten, die Arbeitsunfähigkeit zeitnah durch den MDK überprüfen zu lassen, um der Gefahr eines Leistungsmissbrauchs entgegentreten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können (vgl. etwa BSG, Urt. vom 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R , juris Rn. 17 m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 07.10.2019 - S 9 KR 589/19

    Krankengeld: Wochenfrist ist richtig zu berechnen

    Das Gericht sieht sich mit dieser Auffassung auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.03.2018 - L 16 KR 842/17 - und darauf folgend mit dem BSG, Beschluss vom 04.06.2019 - B 3 KR 48/18 B - sowie mit der jüngsten Kommentarliteratur (vgl. Schifferdecker, aaO, § 49 Rn. 44a).
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