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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 19 AS 958/11 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 19 AS 958/11 B ER (https://dejure.org/2011,15078)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.06.2011 - L 19 AS 958/11 B ER (https://dejure.org/2011,15078)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - L 19 AS 958/11 B ER (https://dejure.org/2011,15078)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Regensburg, 18.08.2009 - 2 S 82/09

    Wohnungsbaugenossenschaft: Geltung der gesetzlichen Begrenzung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 19 AS 958/11
    Genossenschaftsanteile sind die finanzielle Beteiligung an der Genossenschaft als Unternehmen (LG Regensburg Urteil vom 18.08.2009 - 2 S 82/09 - Feßler/Roth, Zum Einfluss des Wohnmietrechts auf das Genossenschaftsrecht: Kann die Kautionsvorschrift des § 551 BGB den Umfang einer genossenschaftlichen Pflichtbeteiligung begrenzen?, WuM 2010, S. 67).

    Sie dient zur Sicherung der mietrechtlichen Ansprüche des Vermieters und kann unter bestimmten Voraussetzungen schon während des Mietverhältnisses seitens des Vermieters in Anspruch genommen werden (vgl. hierzu Feßler/Roth, a.a.O., S. 67ff; LSG Regensburg Urteil vom 18.08.2008 - 2 S 82/09).

  • LSG Sachsen, 25.01.2010 - L 3 AS 700/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft-

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 19 AS 958/11
    Falls die Anmietung einer Genossenschaftswohnung seitens der Genossenschaft als Vermieterin - wie im vorliegenden Fall - von der Bedingung abhängig gemacht wird, dass der künftige Mieter eine bestimmte Anzahl von Geschäftsanteilen an der Genossenschaft zeichnet und zahlt, handelt es sich bei den Aufwendungen zum Erwerb der Genossenschaftsanteile nach übereinstimmender Auffassung in der Rechtsprechung (LSG Sachsen Beschlüsse vom 29.09.2008 - L 2 B 611/08 AS ER - und vom 25.01.2010 - L 3 AS 700/09 B ER - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 11.05.2010 - L 5 AS 25/09 -) und der Literatur (vgl. Berlit in Münder LPK- SGB 11, 3. Aufl., § 22 Anm. 110; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rn 83) um Aufwendungen i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II a.F. jetzt im Wesentlichen inhaltsgleich § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II. Insoweit haben sich die Rechtsprechung und die Literatur der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht angeschlossen, wonach Aufwendungen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft zu den Wohnungsbeschaffungskosten zählen können, da die mit dem Anteilserwerb einhergehende Mitgliedschaft einem Hilfeempfänger die Möglichkeit eröffnet, eine Genossenschaftswohnung zu mieten (vgl. OVG Niedersachsen Beschluss vom 25.07.2002 - 4 LA 145/02 - mit weiteren Nachweisen).

    Jedoch ist nicht geklärt, ob solche Aufwendungen Wohnungsbeschaffungskosten sind oder einer Mietkaution i.S.v. § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II entsprechen (für Letzteres: Berlit, a.a.O., § 22 Anm. 110; OVG Bremen Beschluss vom 27.07.2007 - S 2 B 299/07 - für Ersteres wohl: Lang/Link, a.a.O. § 22 Rn 83; offengelassen: LSG Sachsen Beschlüsse vom 29.09.2008 - L 2 B 611/08 AS ER - und vom 25.01.2010 - L 3 AS 700/09 B ER - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 11.05.2010 - L 5 AS 25/09).

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 4 LA 145/02

    Aufwendung; Beihilfe; Darlehen; Dividende; Erwerb; Genossenschaftsanteil; Hilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 19 AS 958/11
    Falls die Anmietung einer Genossenschaftswohnung seitens der Genossenschaft als Vermieterin - wie im vorliegenden Fall - von der Bedingung abhängig gemacht wird, dass der künftige Mieter eine bestimmte Anzahl von Geschäftsanteilen an der Genossenschaft zeichnet und zahlt, handelt es sich bei den Aufwendungen zum Erwerb der Genossenschaftsanteile nach übereinstimmender Auffassung in der Rechtsprechung (LSG Sachsen Beschlüsse vom 29.09.2008 - L 2 B 611/08 AS ER - und vom 25.01.2010 - L 3 AS 700/09 B ER - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 11.05.2010 - L 5 AS 25/09 -) und der Literatur (vgl. Berlit in Münder LPK- SGB 11, 3. Aufl., § 22 Anm. 110; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rn 83) um Aufwendungen i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II a.F. jetzt im Wesentlichen inhaltsgleich § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II. Insoweit haben sich die Rechtsprechung und die Literatur der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht angeschlossen, wonach Aufwendungen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft zu den Wohnungsbeschaffungskosten zählen können, da die mit dem Anteilserwerb einhergehende Mitgliedschaft einem Hilfeempfänger die Möglichkeit eröffnet, eine Genossenschaftswohnung zu mieten (vgl. OVG Niedersachsen Beschluss vom 25.07.2002 - 4 LA 145/02 - mit weiteren Nachweisen).

    Die Aufwendungen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen wurden aber im Bereich der Sozialhilfe nicht unter dem Begriff "Mietkaution", sondern als "Wohnungsbeschaffungskosten" erfasst (vgl. OVG Niedersachsen Beschluss vom 25.07.2002 - 4 LA 145/02 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 5 AS 25/09

    Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution, Genossenschaftsanteile

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 19 AS 958/11
    Falls die Anmietung einer Genossenschaftswohnung seitens der Genossenschaft als Vermieterin - wie im vorliegenden Fall - von der Bedingung abhängig gemacht wird, dass der künftige Mieter eine bestimmte Anzahl von Geschäftsanteilen an der Genossenschaft zeichnet und zahlt, handelt es sich bei den Aufwendungen zum Erwerb der Genossenschaftsanteile nach übereinstimmender Auffassung in der Rechtsprechung (LSG Sachsen Beschlüsse vom 29.09.2008 - L 2 B 611/08 AS ER - und vom 25.01.2010 - L 3 AS 700/09 B ER - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 11.05.2010 - L 5 AS 25/09 -) und der Literatur (vgl. Berlit in Münder LPK- SGB 11, 3. Aufl., § 22 Anm. 110; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rn 83) um Aufwendungen i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II a.F. jetzt im Wesentlichen inhaltsgleich § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II. Insoweit haben sich die Rechtsprechung und die Literatur der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht angeschlossen, wonach Aufwendungen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft zu den Wohnungsbeschaffungskosten zählen können, da die mit dem Anteilserwerb einhergehende Mitgliedschaft einem Hilfeempfänger die Möglichkeit eröffnet, eine Genossenschaftswohnung zu mieten (vgl. OVG Niedersachsen Beschluss vom 25.07.2002 - 4 LA 145/02 - mit weiteren Nachweisen).

    Jedoch ist nicht geklärt, ob solche Aufwendungen Wohnungsbeschaffungskosten sind oder einer Mietkaution i.S.v. § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II entsprechen (für Letzteres: Berlit, a.a.O., § 22 Anm. 110; OVG Bremen Beschluss vom 27.07.2007 - S 2 B 299/07 - für Ersteres wohl: Lang/Link, a.a.O. § 22 Rn 83; offengelassen: LSG Sachsen Beschlüsse vom 29.09.2008 - L 2 B 611/08 AS ER - und vom 25.01.2010 - L 3 AS 700/09 B ER - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 11.05.2010 - L 5 AS 25/09).

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 19 AS 958/11
    Sämtliche Aufwendungen, die mit dem Finden und Anmieten der Wohnung verbunden sind (vgl. BSG Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R - Rn 15 m.w.N. zum Begriff der Wohnungsbeschaffungskosten i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II a.F.), stellen Wohnungsbeschaffungskosten dar.
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 19 AS 958/11
    Mithin liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Zusicherung zur Übernahme der Aufwendungen für den Erwerb der fünf Genossenschaftsanteilen, einschließlich der Aufnahmegebühr, in Höhe von insgesamt 1.326,00 EUR vor und die Antragstellerin zu 1) hat bei beiden Leistungsträgern vor Einleitung des einstweiligen Rechtschutzverfahrens und vor Unterzeichnung des Mietvertrages einen Antrag auf Übernahme der Kosten zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen gestellt (vgl. zum Anspruch auf Übernahme von Kosten i.S.v. § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II im Fall der treuwidrigen Verzögerung der Entscheidung über einen Antrag nach § 22 Abs. 3 SGB II i.d.F. bis 31.12.2010: BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 7 AS 1451/14

    Streit über die Verpflichtung zur zuschussweisen Bewilligung von Leistungen zum

    Hätte der Gesetzgeber die vorliegende Konstellation erkannt, wäre zu erwarten gewesen, dass er sie einer Regelung zugeführt hätte, die der Regelung zur regelmäßig als Darlehen zu erbringenden Mietkaution entsprochen hätte, weil die Lebenssachverhalte hinsichtlich ihrer rechtlichen Bewertung soweit vergleichbar sind, dass anzunehmen ist, dass eine Interessenabwägung des Gesetzgebers zu einer identischen Regelung geführt hätte (in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2010 - L 5 AS 25/09; SG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2008 - S 28 AS 108/08 ER; SG Reutlingen, Urteil vom 23.11.2006 - S 3 AS 3093/06; zum BSHG VG Oldenburg, Beschluss vom 17.10.2002 - 13 A 2091/01; abweichend - Wohnungsbeschaffungskosten - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2011 - L 19 AS 958/11 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - L 10 AS 1034/13
    Hierzu zählen Aufwendungen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. Juni 2011 - L 19 AS 958/11 B ER, juris mwN, Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 Rdnr 294).

    Die anderen in § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II erwähnten Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten sind hingegen als (verlorener) Zuschuss zu gewähren (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. Juni 2011 - L 19 AS 958/11 B ER, SG Berlin, Beschluss vom 25. März 2010 - S 128 AS 8464710 ER; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Januar 2009 - L 3 AS 29/08 und Beschluss vom 25. Januar 2010 - L 3 AS 700/09 B ER, alle juris; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 Rdnr 294; aA Berlit in LPK, SBG 11, 4.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2011 - L 19 AS 936/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Es ist noch nicht in der Rechtsprechung geklärt, ob es sich bei den Aufwendungen für den Erwerb eines Genossenschaftsanteils um Wohnungsbeschaffungskosten i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II in der Fassung bis zum 31.12.2010 (a. F.) oder um eine Mietkaution i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II a. F. handelt (vgl. LSG NRW Beschluss vom 08.06.2011 - L 19 AS 958/11 B ER mit Zusammenfassung des Meinungstandes in Rechtsprechung und Literatur).
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