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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99 (https://dejure.org/1999,6043)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.1999 - L 16 KR 75/99 (https://dejure.org/1999,6043)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - L 16 KR 75/99 (https://dejure.org/1999,6043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hilfsmittelverzeichnis - Aufnahme - konservative Magnetfeldtherapie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Klage aufgrund der fehlenden schlüssigen Rechtsschutzbehauptung; Heilung des Verfahrensmangels eines fehlenden Verwaltungsaktes vor der Klageerhebung; Umstrittener therapeutischer Nutzen bei Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis; Rechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99
    Die Beklagte zu 2) hat in erster Instanz schriftsätzlich erklärt, sie beziehe sich auf die zutreffenden Ausführungen des IKK-Bundesverbandes und weise ergänzend auf die Entscheidung des BSG vom 29.9.1997 8 RKn 27/96 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 hin.

    Schwerdtfeger verkennt dabei, daß es sich so besehen nicht um eine lex specialis handeln kann, weil das Hilfsmittelverzeichnis der SpitzenVBe - im Gegensatz zu etwa den NUB-RL - jenes Rahmenrecht des Versicherten unberührt läßt, insbesondere seine Ansprüche aus den §§ 27 ff SGB V nicht einzuschränken vermag (vgl. die Urteile des 8. Senats v. 29.9.97 8 RKn 27/96 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 25; v. 13.5.98 8 RKn 13/97).

  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88

    Notwendige Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen gegen Richtlinien

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99
    Er hat in erster Instanz geltend gemacht, die Klage sei weder zulässig noch begründet; bei der Entscheidung über die Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis handle es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um schlichtes Verwaltungshandeln; das Hilfsmittelverzeichnis entfalte keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber dem Hilfsmittelhersteller; es diene nur der Information für Versicherte, KKen und Leistungserbringer; der Versicherte könne Anspruch auch auf Hilfsmittel haben, die nicht im Verzeichnis aufgeführt seien (BSG Urt. v. 25.10.1995 3 RK 30/94; v. 20.3.1996 6 RKa 62/94); die SpitzenVBe seien im Rahmen der §§ 128, 139 SGB V an die Entscheidung des Bundesausschusses gebunden (§ 92 Abs. 7 SGB V ); die RL hätten Normcharakter (BSGE 67, 251, 253); der Auffassung der Klägerin zur Unterscheidung von Heil- und Hilfsmitteln könne nicht gefolgt werden; Hilfsmittel, die nicht verordnet werden dürften, seien auch nicht abrechnungsfähig; dies folge unmittelbar aus § 12 Abs. 1 S. 1 SGB 1. Halbs. SGB V iVm § 3 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und gelte auch für die in den Heilu Hilfsmittel-RL ausgeschlossene Magnetfeldtherapie ohne die Verwendung implantierter Spulen.

    Man muß sich nur einmal vor Augen führen, wohin diese Auffassung führen könnte: dem Hersteller, der laut SG in solchen Fällen die unmittelbare rechtliche Klärung herbeiführen kann, wird möglicherweise mit dem Urteil des BSG vom 1.10.1990 (6 RKa 22/88 = SozR 2200 § 368 p Nr. 2) entgegengehalten, daß seine Klage gegen den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen zulässig, aber nicht begründet ist, weil er nicht Adressat der RL ist und durch sie auch im Wettbewerb nicht diskriminiert wird; alsdann wird ihm womöglich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bescheinigen, daß rechtlich geschützte Positionen der Hersteller nicht betroffen sind (vgl. die Entscheidungen v. 20.9.1991 (1 BvR 1621/89 = DieLeistg 92, 237 = SGb 93, 118; 1 BvR 879/90 = SozR 3-2500 § 34 Nr. 1 = NJW 92, 735); 1 BvR 1455/90 = SGb 92, 605 zu § 34 und jüngst zu § 93 SGB V Entsch.

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99
    Er hat in erster Instanz geltend gemacht, die Klage sei weder zulässig noch begründet; bei der Entscheidung über die Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis handle es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um schlichtes Verwaltungshandeln; das Hilfsmittelverzeichnis entfalte keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber dem Hilfsmittelhersteller; es diene nur der Information für Versicherte, KKen und Leistungserbringer; der Versicherte könne Anspruch auch auf Hilfsmittel haben, die nicht im Verzeichnis aufgeführt seien (BSG Urt. v. 25.10.1995 3 RK 30/94; v. 20.3.1996 6 RKa 62/94); die SpitzenVBe seien im Rahmen der §§ 128, 139 SGB V an die Entscheidung des Bundesausschusses gebunden (§ 92 Abs. 7 SGB V ); die RL hätten Normcharakter (BSGE 67, 251, 253); der Auffassung der Klägerin zur Unterscheidung von Heil- und Hilfsmitteln könne nicht gefolgt werden; Hilfsmittel, die nicht verordnet werden dürften, seien auch nicht abrechnungsfähig; dies folge unmittelbar aus § 12 Abs. 1 S. 1 SGB 1. Halbs. SGB V iVm § 3 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und gelte auch für die in den Heilu Hilfsmittel-RL ausgeschlossene Magnetfeldtherapie ohne die Verwendung implantierter Spulen.

    Eben diese Beschränkung der Überprüfung durch die SpitzenVBe u. KKen ergibt sich - dies ignoriert das SG - aus § 128 SGB V ( "die von der Leistungspflicht umfaßten Hilfsmittel") und der hierarchischen Ordnung im Recht des GKV, die entgegen anscheinend der Auffassung der Klägerin Arzt und nichtärztliche Leistungserbringer nicht gleichordnet, sondern "alles" dem Arzt unterordnet, soweit dieser nicht seinerseits den für ihn geltenden Regelungen unterworfen ist, die wiederum nach der vom BSG mit Urteil vom 20.3.1996 (6 RKa 62/94 = BSGE 78, 70 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6) eingeleiteten Rechtsprechung entgegen früherer Sicht der für die Krankenversicherung zuständigen Senate das Recht des Versicherten als Rahmenrecht einschränken.

  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99
    Das BSG (15.4.97 1 RK 4/96 = BSGE 80, 181) hat die Magnetfeldtherapie ebenso selbstverständlich als Heilmittel aufgefaßt - freilich für den Fall, daß sie durch einen nichtärztlichen Leistungserbringer erbracht wird.
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99
    Die von der Klägerin in Bezug genommen Einteilung in den Richtlinien (Heilmittel = nur Dienstleistungen/Sachleistungen = Hilfsmittel) dient nur der Vereinfachung und ist mit Gesetz und Materialien nicht in Einklang zu bringen (vgl. § 124 SGB V "Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden ..."; BT-Drucks 200/88 S. 173; Krauskopf, § 27 Rdn 24 u § 32 Rdn 2; BSG Urt. v 10.5.1995 1 RK 18/94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 - antiallergene Matratzen als Heilmittel).
  • BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 879/90

    Effektivität des Rechtsschutzes vor Inkrafttreten einer Rechtsverordnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99
    Man muß sich nur einmal vor Augen führen, wohin diese Auffassung führen könnte: dem Hersteller, der laut SG in solchen Fällen die unmittelbare rechtliche Klärung herbeiführen kann, wird möglicherweise mit dem Urteil des BSG vom 1.10.1990 (6 RKa 22/88 = SozR 2200 § 368 p Nr. 2) entgegengehalten, daß seine Klage gegen den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen zulässig, aber nicht begründet ist, weil er nicht Adressat der RL ist und durch sie auch im Wettbewerb nicht diskriminiert wird; alsdann wird ihm womöglich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bescheinigen, daß rechtlich geschützte Positionen der Hersteller nicht betroffen sind (vgl. die Entscheidungen v. 20.9.1991 (1 BvR 1621/89 = DieLeistg 92, 237 = SGb 93, 118; 1 BvR 879/90 = SozR 3-2500 § 34 Nr. 1 = NJW 92, 735); 1 BvR 1455/90 = SGb 92, 605 zu § 34 und jüngst zu § 93 SGB V Entsch.
  • BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 1455/90

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Verordnung über

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99
    Man muß sich nur einmal vor Augen führen, wohin diese Auffassung führen könnte: dem Hersteller, der laut SG in solchen Fällen die unmittelbare rechtliche Klärung herbeiführen kann, wird möglicherweise mit dem Urteil des BSG vom 1.10.1990 (6 RKa 22/88 = SozR 2200 § 368 p Nr. 2) entgegengehalten, daß seine Klage gegen den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen zulässig, aber nicht begründet ist, weil er nicht Adressat der RL ist und durch sie auch im Wettbewerb nicht diskriminiert wird; alsdann wird ihm womöglich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bescheinigen, daß rechtlich geschützte Positionen der Hersteller nicht betroffen sind (vgl. die Entscheidungen v. 20.9.1991 (1 BvR 1621/89 = DieLeistg 92, 237 = SGb 93, 118; 1 BvR 879/90 = SozR 3-2500 § 34 Nr. 1 = NJW 92, 735); 1 BvR 1455/90 = SGb 92, 605 zu § 34 und jüngst zu § 93 SGB V Entsch.
  • BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99
    v. 25.2.1999 1 BvR 1472/91 u 1510/91); und schließlich muß ja der Bundesausschuß nicht einmal jede therapeutisch wirksame Methode akzeptieren (vgl. Beuthien aaO S. 112 ff) und könnte womöglich etwa einwenden, daß Heimbehandlung, auch wenn sie auf ärztliche Verordnung erfolgt, die Gefahr unkontrollierten, unsachgemäßen Gebrauchs in sich birgt.
  • BSG, 13.03.1985 - 9a RV 47/83

    Klageänderung - Pflegezulage - Schriftsatz als Verwaltungsakt - Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99
    Lag mithin der von der Klägerin behauptete, sie nach ihrem Klagevorbringen und ihren erst- und zweitinstanzlichen Anträgen beschwerende Verwaltungsakt bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nicht vor, so kam es nicht mehr darauf an, daß grundsätzlich zwar der Mangel des Fehlens eines Widerspruchsbescheides, nicht aber das Fehlen eines Verwaltungsaktes vor Klageerhebung geheilt werden kann, sieht man von Ausnahmefällen ab, wie sie die Rechtsprechung zum Versorgungsrecht annimmt (vgl. BSG Urt. v. 13.3.1985 9a RV 47/83 und v. 15.8.1996 9 RVs 10/98).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99
    Noch weniger überzeugen kann es, wenn das SG ausführt, richtig sei zwar, daß es sich bei der Entscheidung des Bundesausschusses über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 92 SGB V einerseits und der Entscheidung der SpitzenVBe über die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis andererseits um von einander unabhängige Zulassungsverfahren handle; richtig sei auch, daß sich die Entscheidungen des NUB- Ausschusses auf die vertragsärztliche Abrechnungsfähigkeit auswirkten; Gesetzgeber und Rechtsprechung hätten aber durchaus Instrumente zur Verfügung gestellt, um die sich scheinbar widersprechenden Entscheidungen in ihren gegenläufigen Auswirkungen im Leistungsfall und als verhaltenssteuerndes Instrument wieder zur Deckung zu bringen: sei die Anwendung eines Hilfsmittels in seinem therapeutischen Nutzen umstritten und sei deshalb zwar die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis erfolgt, jedoch die Einführung als neue Methode unterblieben, weil der therapeutische Nutzen zu Unrecht als nicht nachgewiesen oder umstritten angesehen gewesen sei, bestehe unter Umständen die Möglichkeit, unmittelbar im Verhältnis zum Bundesausschuß eine gerichtliche Klärung herbeizuführen, jedenfalls aber im Leistungsverhältnis incident zu klären, ob hier ein Systemversagen iS der Rechtsprechung des BSG vorliege (Hinw auf BSG Urt.v. 16.9.1997 1 RK 28/95 = BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4).
  • BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 1621/89

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72
  • BSG, 17.03.1999 - B 1 KR 3/98 BH

    Unzulässige Klage im Vertragsarztrecht

  • BSG, 16.07.1996 - 1 RS 1/94

    Falscher Senat als Verstoß gegen Zuständigkeitsregelung, Anfechtungsklage zur

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung

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