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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 13 R 125/08 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.2009 - L 13 R 125/08 (https://dejure.org/2009,21046)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - L 13 R 125/08 (https://dejure.org/2009,21046)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Entfernung der rechten Brust einschließlich Teilen des Brustmuskels und der Lymphknoten aufgrund eines Tumors; Voraussetzungen für die Zumutbarkeit der Ausübung des Berufs einer Pförtnerin im Empfangsbereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 24.07.2008 - S 26 R 258/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 13 R 125/08
- BSG - B 5 R 430/09 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R
Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 13 R 125/08
Für das von der der Sachverständigen gezeichnete Berufsbild einer Pförtnerin am Empfang existieren auch angesichts der niedrigen Zugangshürden für den Pförtnerberuf und der deshalb eher hohen Bewerbzahl bundesweit ausreichend Arbeitsplätze (vgl. BSG 4. Senat, Urt. v. 29.07.2004 - B 4 RA 5/04, Juris R 33: in der Regel mindestens 300 Arbeitsplätze bundesweit erforderlich). - BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 13 R 125/08
Selbst wenn man davon ausgeht, dass bei der Klägerin eine schwere spezifische Leistungseinschränkung vorliegt, die ihr eine Vielzahl von ungelernten Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verschließt, weil sie ihren rechten Gebrauchsarm nur noch begrenzt gebrauchen kann (vgl. BSG Großer Senat, Beschluss v. 19.12.1996 - GS 2/95, Juris Rz. 35), kann sie jedenfalls zumutbar auf den Beruf einer Pförtnerin im Empfangsbereich verwiesen werden.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2016 - L 8 R 612/11
Streit um die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung
Der Senat entnimmt diese Feststellungen der berufskundlichen Beurteilung der Sachverständigen I1 (Diplom-Verwaltungswirtin, Gutachten v. 17.4.2009) aus dem vor dem LSG NRW unter dem Aktenzeichen L 13 R 125/08 geführten Rechtsstreit, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden ist. - LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2010 - L 2 R 96/10 Sollte gleichwohl die Benennung einer solchen Tätigkeit geboten sein, so kann die Klägerin jedenfalls zumutbarerweise auf die Tätigkeit einer Pförtnerin (insbesondere in Form der Ausprägung einer Pförtnerin am Empfang; vgl. dazu Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, U.v. 8. Juli 2009 - L 13 R 125/08) verwiesen werden.
Ihre Zahl ist auf etwa 20 % der 121.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe zu schätzen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, U.v. 8. Juli 2009 - L 13 R 125/08).