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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - L 10 KR 276/19   

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https://dejure.org/2020,23843
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - L 10 KR 276/19 (https://dejure.org/2020,23843)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.2020 - L 10 KR 276/19 (https://dejure.org/2020,23843)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - L 10 KR 276/19 (https://dejure.org/2020,23843)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.11.2019 - B 1 KR 6/19 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Entlassung eines Versicherten trotz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - L 10 KR 276/19
    Behandelt ein Krankenhaus einen Versicherten unwirtschaftlich, hat es lediglich Anspruch auf die Vergütung, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten anfiele (BSG, Urteil vom 19.11.2019 - B 1 KR 6/19 R -, juris, Rn 17ff., 26) (b).

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt auch Krankenhäuser bei der Behandlungsplanung, die Möglichkeit wirtschaftlichen Alternativverhaltens zu prüfen und ggf zu nutzen (BSG, Urteil vom 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R - juris, Rn 21; Urteil vom 19.11.2019 - B 1 KR 6/19 R - juris, Rn 17 ff.).

    Die Einfügung des Satzes 3 in § 8 Abs. 5 KHEntgG zum 01.01.2019 mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG) (BGBl 2018, 2394), wonach in anderen als den vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fällen eine Fallzusammenführung insbesondere aus Gründen des Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig ist, entfaltet keine Rückwirkung (BSG, Urteil vom 19.11.2019, - B 1 KR 6/19 R -, juris, Rn 23).

  • LSG Sachsen, 13.02.2019 - L 1 KR 315/14

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - L 10 KR 276/19
    Zudem beruft sie sich auf das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13.02.2019, L 1 KR 315/14.

    Entgegen dem klägerischen Vorbringen wird ihre Rechtsauffassung auch nicht durch das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13.02.2019 (L 1 KR 315/14) gestützt.

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R

    Krankenversicherung - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - L 10 KR 276/19
    Die Klage ist in dem hier bestehenden Gleichordnungsverhältnis als (echte) Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), vgl zB BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R - juris, Rn 9 mwN).

    Die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung - wie hier - in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und iS von § 39 Abs. 1 S 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R -, juris, Rn 11).

  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Kostenerstattung - Auswahlermessen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - L 10 KR 276/19
    Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erfordert, dass bei Existenz verschiedener gleich zweckmäßiger und notwendiger Behandlungsmöglichkeiten die Kosten für den gleichen zu erwartenden Erfolg geringer oder zumindest nicht höher sind (BSG, Urteil vom 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R -, juris, Rn 16 mwN).
  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R

    Krankenversicherung - Vergütung für Krankenhausbehandlung - Beurlaubung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - L 10 KR 276/19
    Das Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt auch Krankenhäuser bei der Behandlungsplanung, die Möglichkeit wirtschaftlichen Alternativverhaltens zu prüfen und ggf zu nutzen (BSG, Urteil vom 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R - juris, Rn 21; Urteil vom 19.11.2019 - B 1 KR 6/19 R - juris, Rn 17 ff.).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - L 10 KR 276/19
    Im Gegenteil ist es Krankenhäusern etwa verwehrt, vorzeitige ("blutige") Entlassungen im betriebswirtschaftlichen Eigeninteresse vorzunehmen (§ 17c Abs. 1 Nr. 2 KHG; vgl BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R -, juris, Rn 23), um zB durch ein planvolles, medizinisch überflüssiges Fallsplitting Zusatzeinnahmen zu erzielen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - L 16 KR 683/18

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Sie sehe sich auch durch die Entscheidung des 10. Senats des erkennenden Gerichts vom 08.07.2020 (L 10 KR 276/19) in einem vergleichbaren Sachverhalt bestätigt.
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