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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 11 (8) R 35/06   

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https://dejure.org/2007,19913
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 11 (8) R 35/06 (https://dejure.org/2007,19913)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.08.2007 - L 11 (8) R 35/06 (https://dejure.org/2007,19913)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. August 2007 - L 11 (8) R 35/06 (https://dejure.org/2007,19913)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 11 (8) R 35/06
    Hierzu können je nach Umständen des Einzelfalls z. B. auch Rundfunksprecher und Fernsehansager zählen (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 30.11.1994, Az.: 5 AZR 704/93 m. w. N.).
  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 11 (8) R 35/06
    Unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1982, 1447 ff) unterscheide die höchstrichterliche Rechtsprechung hier zwischen programmgestaltender Tätigkeit einerseits und rundfunk- bzw. fernsehtypischer Mitarbeit an Sendungen andererseits (z.B. BSG vom 03.12.1998, Az.: B 7 AL 108/97 R).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 11 (8) R 35/06
    Unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1982, 1447 ff) unterscheide die höchstrichterliche Rechtsprechung hier zwischen programmgestaltender Tätigkeit einerseits und rundfunk- bzw. fernsehtypischer Mitarbeit an Sendungen andererseits (z.B. BSG vom 03.12.1998, Az.: B 7 AL 108/97 R).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 11 (8) R 35/06
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sei bei dieser inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig vom Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses auszugehen (vgl. BAG NZA 1998, 1277 ff. m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener

    Sie hat ergänzend auf eine Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 8.8.2007 (L 11 (8) R 35/06) Bezug genommen, indem die Tätigkeit eines Mediengestalters "Bild und Ton", die der früheren Bezeichnung Toningenieur entsprochen habe, als abhängige Beschäftigung bewertet worden sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2009 - L 1 KR 26/08

    Sozialversicherungspflicht - Bild- und Toningenieur - Fernsehen - Liveübertragung

    Hauptmerkmal für die Abgrenzung müsse das Vorliegen programmgestaltender Tätigkeit sein (Bezugnahme auf LSG Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 8. August 2007 - L 11 (8) R 35/06).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 57/12

    Abhängige Beschäftigung - Selbständige Tätigkeit - Abgrenzung - Maskenbildnerin -

    Dazu werde auf ein zu einem Mediengestalter ergangenes Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen verwiesen (Hinweis auf Urt. v. 8. August 2007 - L 11 (8) R 35/06).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2014 - L 1 KR 465/12

    Requisiteur - Filmausstatter - Beschäftigung

    Die Beklagte hat sich zur Begründung der Berufung auf ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen bezogen (Urteil vom 8. August 2007 - L 11 (8) R 35/06) und ausgeführt, die Entscheidungsgründe des SG überzeugten nicht.
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