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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 38/09   

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https://dejure.org/2011,15783
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 38/09 (https://dejure.org/2011,15783)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.02.2011 - L 11 KA 38/09 (https://dejure.org/2011,15783)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - L 11 KA 38/09 (https://dejure.org/2011,15783)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 38/09
    Im Rahmen der Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen hat er vielmehr eine entsprechende besondere Mitwirkungspflicht aus der Sache selbst, wie sie immer dann besteht, wenn ein Arzt sich auf ihm günstige Tatsachen berufen will und diese Tatsachen allein ihm bekannt oder nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden können (u.v.a. BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 58/94 - m.w.N.).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 38/09
    Dabei ist es grundsätzlich Sache des geprüften Arztes, Praxisbesonderheiten darzulegen und nachzuweisen; ihn trifft die Darlegungslast (u.v.a. BSG Urteil vom 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R -).
  • BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvL 13/96

    LAG/Zinszuschlag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 38/09
    Die Nichtaufnahme von Calcium und Vitamin D in den Katalog des § 5 Abs. 3 und 4 RGV begegnet weder mit Rücksicht auf Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) noch unter dem Aspekt des Art. 3 Abs. 1 GG (in der Ausprägung des Willkürverbots, vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.10.2002 - 1 BvL 13/96, 1 BvL 14/96, 1 BvL 15/96 -) Bedenken.
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 38/09
    Die betroffene Praxis muss sich nach der Zusammensetzung der Patienten und hinsichtlich der schwerpunktmäßig zu behandelnden Gesundheitsstörungen vom typischen Zuschnitt einer Praxis der Vergleichsgruppe unterscheiden (u.v.a. BSG, Urteil vom 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R -).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 38/09
    Praxisbesonderheiten sind - ebenso nach den RGV wie nach der Rechtskonkretisierung durch die Rechtsprechung bei Durchschnittsprüfungen (vgl. Clemens in jurisPK-SGB V, 1. Auflage, § 106 SGB V, Rdn. 175) - aus der Zusammensetzung der Patienten herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (u.v.a. BSG, Urteil vom 21.06.1995 - 6 RKa 35/94 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 11 KA 147/11
    Die Regelungen des § 5 Abs. 5 und 6 RGV ändern diese von der Rechtsprechung bei Durchschnittsprüfungen entwickelte Rechtskonkretisierung zu Praxisbesonderheiten nicht ab, sondern wiederholen diese nur bzw. erläutern diese (vgl. Clemens a.a.O.; Senat, Urteil vom 09.02.2011 - L 11 KA 38/09 - für RGV 2005), in dem sie u.a. vorgeben:.
  • BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 30/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress wegen Richtgrößenüberschreitung

    Dass die Vertragspartner in § 5 der Anlage 2 zur RGV 2005 hinsichtlich der Verordnungskosten für bestimmte Indikationsgebiete eine "volle Anerkennung" vorgesehen haben (Abs. 3) , für andere dagegen auf die Feststellung eines Mehrbedarfes abstellen (Abs. 4) überschreitet die Grenzen des Gestaltungsspielraumes nicht (LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 9.2.2011 - L 11 KA 38/09 - Juris, RdNr 34; Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, Stand 08/14, § 106 RdNr 454) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2005 - L 3 KA 75/12
    Die Behandlung der Osteoporose stellt für die Arzneigruppe der Orthopäden ein regelmäßiges und typisches Leistungsangebot dar (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 2011 - L 11 KA 38/09 - und Beschluss vom 13. April 2010 - L 11 KA 62/08 -, jeweils juris).

    Es muss vielmehr eine besondere Patientenstruktur bzw ein besonderer Praxiszuschnitt dargelegt werden (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 2011 aaO), sodass plausibel wird, dass der Vertragsarzt einen spezifischen, von der übrigen Vergleichsgruppe signifikant abweichenden Behandlungsbedarf abdecken muss (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 10).

    Die Einhaltung der einschlägigen medizinischen Leitlinien und der vertragsarztrechtlichen Vorschriften stellt jedoch eine Selbstverständlichkeit dar und kann nicht als ?Besonderheit? angesehen werden (in diesem Sinne auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 2011 aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2011 - L 11 KA 24/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Vorsorglich zu ergänzen ist dazu, dass die Regelungen des § 5 Abs. 5 und 6 Richtgrößenvereinbarung diese von der Rechtsprechung bei Durchschnittsprüfungen entwickelte Rechtskonkretisierung zu Praxisbesonderheiten nicht abändern, sondern diese nur wiederholen bzw. erläutern (vgl. Clemens a.a.O.; Senat, Urteil vom 09.02.2011 - L 11 KA 38/09 -).
  • SG Düsseldorf, 12.06.2013 - S 2 KA 394/12

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Heilmittel-Richtgrößen im

    Die Regelungen des § 5 Abs. 3 und 4 RgV 2009 ändern diese von der Rechtsprechung bei Durchschnittsprüfungen entwickelte Rechtskonkretisierung zu Praxisbesonderheiten im Übrigen nicht ab, sondern wiederholen diese nur bzw. erläutern diese (so LSG NRW, Urteile vom 09.02.2011 - L 11 KA 38/09 - und vom 14.12.2011 - L 11 KA 75/10 - zur vergleichbaren Regelung des § 5 Abs. 6, 7 RgV Arzneimittel 2005 und RgV Arzneimittel 2006).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2021 - L 11 KA 39/19

    Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen

    Dass die Vertragspartner in § 5 RV hinsichtlich der Verordnungskosten für bestimmte Indikationsgebiete eine "volle Anerkennung" vorgesehen haben (Abs. 3), für andere dagegen auf die Feststellung eines Mehrbedarfes abstellen (Abs. 4) überschreitet die Grenzen des Gestaltungsspielraumes nicht (BSG, Urteil vom 15. Juli 2015 - B 6 KA 30/14 R, Rn. 39; Senat, Urteil vom 9. Februar 2011 - L 11 KA 38/09 - juris, Rn. 34 - jeweils juris).
  • SG Düsseldorf, 12.06.2013 - S 2 KA 395/12

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Arzneimittel-Richtgrößen

    Die Regelungen des § 5 Abs. 5 und 6 RgV 2009 ändern diese von der Rechtsprechung bei Durchschnittsprüfungen entwickelte Rechtskonkretisierung zu Praxisbesonderheiten im Übrigen nicht ab, sondern wiederholen diese nur bzw. erläutern diese (so LSG NRW, Urteile vom 09.02.2011 - L 11 KA 38/09 - und vom 14.12.2011 - L 11 KA 75/10 - zu § 5 Abs. 6, 7 RgV Arzneimittel 2005 und RgV Arzneimittel 2006).
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